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Zeugenbeweis unzulässig bei mitgehörtem Telefonat

Ein Vermieter aus Konstanz scheiterte vor Gericht mit seiner Forderung über 3.820 Euro Mietzahlungen, da er die Wohnung den Mietern trotz gültigen Vertrags nicht übergab. Das Landgericht Konstanz gab den Mietern Recht, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Kaution nicht rechtzeitig zahlen konnten und denen die Wohnung daraufhin verwehrt wurde. Der Vermieter konnte nicht beweisen, dass die Mieter die Übergabe vereitelt hatten, und blieb auf den Kosten des Verfahrens sitzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Konstanz
  • Datum: 11.12.2023
  • Aktenzeichen: A 61 S 10/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Urkundenprozess
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Vermieter, der Ansprüche auf Mietzahlung geltend machte. Er argumentierte, dass die Mieter in Annahmeverzug geraten seien und er daher Anspruch auf Mietzahlungen habe, obwohl die Wohnung nicht übergeben wurde.
  • Beklagte: Die Mieter, die durch die unterbliebene Übergabe der Mietwohnung keine Mietzahlungen leisteten. Sie argumentierten, dass die Vermietung vom Kläger aufgrund nicht geleisteter Kautionszahlung blockiert wurde und sie deshalb nicht in Annahmeverzug waren.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Mieter sollten eine Mietwohnung am 01.12.2021 beziehen, allerdings wurde die Wohnung nicht übergeben, da der Vermieter wegen nicht gezahlter Kaution die Übergabe ablehnte. Der Kläger verlangte anschließend Miete für die Monate April, Mai, Juli und August 2022.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Streits war, ob die Mieter zur Zahlung der Miete verpflichtet waren, obwohl die Wohnung ihnen nicht überlassen wurde, und ob der Vermieter aufgrund der unterbliebenen Übergabe in Verzug geraten war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Donaueschingen wurde zurückgewiesen, und der Kläger wurde zur Zahlung der Kosten des Berufungsverfahrens verurteilt.
  • Begründung: Die Kammer kam zu dem Entschluss, dass die Mietsache den Beklagten nicht übergeben wurde, weil der Kläger die Wohnungsübergabe von der Vorauszahlung einer Kaution abhängig gemacht hatte, die die Beklagten nicht leisten konnten. Damit lag weder ein Annahmeverzug der Beklagten noch deren Verschulden vor.
  • Folgen: Der Kläger hat keine Ansprüche auf Mietzahlungen für die betreffenden Monate. Das Urteil des Amtsgerichts bleibt bestehen, und die Beklagten tragen keine Zahlungspflichten für die Monate ohne Wohnungserhalt. Eine Revision wurde nicht zugelassen, womit das Urteil rechtskräftig ist.

Grenzen der Zeugenaussage: Beweisrecht und Datenschutz im Fokus

Der Zeugenbeweis ist ein zentrales Instrument der Beweisführung in gerichtlichen Verfahren. Zeugen können wichtige Informationen liefern, die zur Aufklärung von Sachverhalten beitragen. Allerdings unterliegt ihre Vernehmung strengen rechtlichen Grundlagen, insbesondere wenn es um die Beweisfähigkeit und Zulässigkeit von Aussagen geht.

Die Komplexität des Beweisrechts zeigt sich besonders bei sensiblen Beweismitteln wie mitgehörten Telefonaten. Datenschutzrechtliche Aspekte und Fragen der richterlichen Beweiswürdigung spielen hier eine entscheidende Rolle. Ein unzulässiger Beweis kann weitreichende Konsequenzen haben und die Beweisaufnahme im Strafverfahren grundlegend beeinflussen.

Im Folgenden wird ein konkreter Gerichtsfall näher beleuchtet, der die rechtlichen Grenzen der Zeugenaussage bei einem mitgehörten Telefonat aufzeigt.

Der Fall vor Gericht


Mietvertrag ohne Wohnungsübergabe: Vermieter scheitert mit Mietforderung vor LG Konstanz

Vermieter in formeller Kleidung spricht angespannt mit jungen Mietern im Flur eines deutschen Mehrfamilienhauses.
Mietvertrag ohne Wohnungsübergabe – Mietforderung abgelehnt | Symbolfoto: Flux gen.

Das Landgericht Konstanz hat am 11. Dezember 2023 die Berufung eines Vermieters zurückgewiesen, der von seinen Mietern die Zahlung von 3.820 Euro für vier Monate Miete forderte, obwohl die Wohnung nie übergeben wurde. Der Vermieter konnte nicht nachweisen, dass die Mieter für die gescheiterte Wohnungsübergabe verantwortlich waren.

Finanzielle Notlage verhinderte Kautionszahlung

Die Mieter hatten den Mietvertrag mit Mietbeginn zum 1. Dezember 2021 unterschrieben. Da sie ihre bisherige Wohnung gekündigt hatten, waren sie dringend auf den Einzug in die neue Wohnung angewiesen. Der Vermieter bestand jedoch auf der Zahlung der ersten Kautionsrate in Höhe von 730 Euro vor der Wohnungsübergabe. Die Mieter konnten diese Summe nicht aufbringen, nachdem die erhoffte neue Arbeitsstelle der Mieterin nicht zustande gekommen war. Auch der Versuch, das Geld über die Mutter des Mieters zu beschaffen, scheiterte.

Gericht sieht Verantwortung beim Vermieter

In einem Telefongespräch am 18. November 2021 teilte der Vermieter der Mieterin mit, dass er aufgrund der fehlenden Kaution die Wohnung nicht übergeben werde und der Mietvertrag sich aus seiner Sicht erledigt habe. Das Gericht schenkte dieser Darstellung der Mieter Glauben. Die Schilderungen seien „in sich stimmig, nachvollziehbar und enthielten eine von authentischem Erleben geprägte Schilderung des Telefongesprächs einschließlich der Vorgeschichte“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Widersprüchliches Verhalten des Vermieters

Die Darstellung des Vermieters, die Mieter hätten den Besichtigungstermin abgesagt, bewertete das Gericht als „inhaltlich substanzarm“. Zudem stehe diese Version im Widerspruch zu einem Schreiben des Vermieters vom 6. Dezember 2021. Darin hatte er behauptet, die Mieter seien am 27. November 2021 nicht zur vereinbarten Übergabe erschienen, und sie aufgefordert, sich bei ihm zu melden. Eine solche Aufforderung mache wenig Sinn, wenn die Mieter zuvor bereits telefonisch abgesagt hätten.

Rechtliche Bewertung der Mietforderung

Das Gericht stellte klar, dass die Mietzahlungspflicht grundsätzlich entfällt, wenn die Mietsache nicht zur Verfügung gestellt wird. Eine Ausnahme bestehe nur, wenn die Leistungsstörung vom Mieter zu vertreten ist. Die Beweislast dafür liege beim Vermieter. Da weder ein Annahmeverzug der Mieter vorlag noch eine überwiegende Verantwortung für die unterbliebene Übergabe nachgewiesen werden konnte, wurde die Berufung des Vermieters zurückgewiesen. Er muss auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stellt klar, dass Vermieter keinen Anspruch auf Mietzahlungen haben, wenn sie die Wohnung nicht übergeben, selbst wenn ein Mietvertrag bereits unterschrieben wurde. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Mieter die Nichtübergabe zu verantworten haben. Die Beweislast für ein Verschulden der Mieter liegt beim Vermieter. Finanzielle Schwierigkeiten der Mieter bei der Kautionszahlung rechtfertigen keine Verweigerung der Wohnungsübergabe durch den Vermieter.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter müssen Sie keine Miete zahlen, wenn der Vermieter Ihnen die Wohnung nicht übergibt – auch wenn Sie den Mietvertrag bereits unterschrieben haben. Wenn Sie die erste Kaution nicht sofort zahlen können, darf der Vermieter deswegen die Wohnungsübergabe nicht verweigern. Als Vermieter müssen Sie die Wohnung wie vereinbart übergeben, sonst riskieren Sie den Verlust der Mietansprüche und möglicherweise zusätzliche Prozesskosten. Bei Streitigkeiten über die Wohnungsübergabe ist es wichtig, alle Kommunikation zu dokumentieren.

Benötigen Sie Hilfe?

Rechtliche Unsicherheiten bei der Wohnungsübergabe?

Die Übergabe einer Mietwohnung kann zu unerwarteten Problemen führen, sei es als Mieter oder Vermieter. Gerade bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Mietzahlungspflicht oder den Zeitpunkt der Wohnungsübergabe ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen.

Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer individuellen Situation und helfen Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen. Dabei ist uns eine persönliche und verständliche Beratung besonders wichtig, um Ihnen den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Sprechen Sie uns an, um Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam eine optimale Lösung zu erarbeiten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann beginnt die Pflicht zur Mietzahlung bei einem unterschriebenen Mietvertrag?

Die Pflicht zur Mietzahlung beginnt mit dem im Mietvertrag vereinbarten Mietbeginn, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich in die Wohnung einziehen. Der Mietvertrag ist für beide Parteien bindend, sobald er von Mieter und Vermieter unterschrieben wurde.

Gesetzliche Zahlungsfristen

Die erste Miete ist spätestens bis zum dritten Werktag des Monats zu zahlen, in dem das Mietverhältnis beginnt. Dabei ist zu beachten, dass Samstage nicht als Werktage zählen. Es reicht aus, wenn Sie den Überweisungsauftrag bis zum dritten Werktag erteilen – die Miete muss nicht bereits an diesem Tag auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

Besonderheiten bei unterjährigem Mietbeginn

Wenn Ihr Mietvertrag nicht zum Monatsersten beginnt, gilt folgende Regelung:

  • Bei Mietbeginn vor dem 15. eines Monats zahlen Sie die anteilige Miete für die verbleibenden Tage des Monats.
  • Bei Mietbeginn nach dem 15. eines Monats umfasst die erste Zahlung die anteilige Miete für die restlichen Tage des laufenden Monats plus die volle Miete für den Folgemonat.

Rechtliche Konsequenzen

Wenn Sie nach Vertragsunterzeichnung die Wohnung doch nicht beziehen möchten, entbindet Sie dies nicht von der Pflicht zur Mietzahlung. Sie müssen die Miete ab dem vereinbarten Mietbeginn zahlen, auch wenn Sie die Wohnung nicht nutzen. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, jedoch müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.


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Welche Rolle spielt die Kaution bei der Wohnungsübergabe?

Die Kaution spielt bei der Wohnungsübergabe eine zentrale Rolle für die Sicherheit beider Mietparteien. Der Vermieter darf die Schlüsselübergabe von der Zahlung der ersten Kautionsrate abhängig machen.

Rechtliche Grundlagen der Kautionszahlung

Die Kaution muss im Mietvertrag schriftlich vereinbart sein und darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Als Mieter haben Sie das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten in den beiden Folgemonaten.

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter muss die Kaution auf einem separaten, insolvenzgeschützten Konto anlegen. Wenn der Vermieter dies nicht nachweisen kann, dürfen Sie als Mieter die Miete bis zur Höhe der Kaution zurückbehalten.

Bedeutung für die Wohnungsübergabe

Bei der Wohnungsübergabe ist ein detailliertes Übergabeprotokoll besonders wichtig. Darin werden alle vorhandenen Mängel dokumentiert. Spätere Schäden, die nicht im Protokoll vermerkt sind, können nach der Übergabe nicht mehr zu Lasten des Mieters gehen.

Der Vermieter darf die Kaution bei der Wohnungsrückgabe für folgende Ansprüche verwenden:

  • Nicht behobene Schäden in der Wohnung
  • Offene Nebenkostenabrechnungen
  • Ausstehende Mietzahlungen

Nach dem Auszug hat der Vermieter in der Regel sechs Monate Zeit, die Kaution zu prüfen und eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Bei noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen kann sich diese Frist verlängern.


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Was sind die rechtlichen Folgen einer nicht erfolgten Wohnungsübergabe?

Folgen für den Vermieter bei Verweigerung der Übergabe

Wenn der Vermieter die Wohnungsübergabe zum vereinbarten Mietbeginn verweigert oder nicht durchführt, gerät er in Annahmeverzug. Dies hat zur Folge, dass der Mieter nicht zur Mietzahlung verpflichtet ist. Der Vermieter muss zudem für eventuelle Mehrkosten des Mieters aufkommen, etwa für zusätzliche Umzugskosten.

Folgen für den Mieter bei Verweigerung der Rückgabe

Gibt der Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, muss er eine Nutzungsentschädigung zahlen. Diese entspricht mindestens der bisherigen Miete, kann aber auch die aktuelle Marktmiete für vergleichbare Objekte betragen. Der Vermieter kann darüber hinaus weitere Schadensersatzansprüche geltend machen.

Besondere Situationen bei der Wohnungsübergabe

Eine vollständige Rückgabe liegt nur vor, wenn die Wohnung geräumt ist und alle Schlüssel übergeben wurden. Verweigert der Vermieter die Annahme der Schlüssel oder erscheint er nicht zum vereinbarten Übergabetermin, gerät er in Annahmeverzug und kann keine Nutzungsentschädigung mehr verlangen.

Dokumentation und Beweissicherung

Bei der Wohnungsübergabe sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Dieses ist zwar rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, hat aber erhebliche Beweiskraft. Nachträglich festgestellte Mängel kann der Vermieter nur noch geltend machen, wenn es sich um verdeckte Mängel handelt, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren.


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Wer trägt die Beweislast bei Streitigkeiten um eine gescheiterte Wohnungsübergabe?

Grundsätzliche Beweislastverteilung

Bei einer gescheiterten Wohnungsübergabe gilt der Grundsatz: Die Beweislast trägt zunächst derjenige, der einen Anspruch geltend macht. Wenn der Vermieter Schadensersatz fordert, muss er das Vorliegen von Schäden zum Zeitpunkt der Rückgabe nachweisen.

Bedeutung des Übergabeprotokolls

Ein beidseitig unterschriebenes Übergabeprotokoll spielt eine zentrale Rolle bei der Beweislastverteilung. Wurde im Übergabeprotokoll die mangelfreie Übergabe dokumentiert, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass später auftretende Schäden durch den Mieter verursacht wurden.

Ablehnung der Übergabe

Wenn der Vermieter eine gemeinsame Wohnungsübergabe grundlos ablehnt, wirkt sich dies zu seinen Lasten aus. Sämtliche Zweifel hinsichtlich der Verschlechterung und Beschädigung der Mietsache gehen dann zu Lasten des Vermieters. Dies gilt insbesondere, wenn der Vermieter später allein und ohne Anwesenheit des Mieters Schäden feststellt.

Dokumentationspflichten

Der Mieter sollte den Zustand der Wohnung bei der Übergabe sorgfältig dokumentieren. Ein Übergabeprotokoll entfaltet nur dann Beweiskraft, wenn es von beiden Parteien unterschrieben wurde. Zur Beweissicherung sind auch Fotos mit Zeitstempel und die Anwesenheit neutraler Zeugen bei der Übergabe sinnvoll.


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Welche Dokumentation ist bei der Wohnungsübergabe rechtlich wichtig?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist das zentrale Dokument bei der Wohnungsübergabe. Obwohl es keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung gibt, dient es als wichtiges Beweismittel vor Gericht.

Wesentliche Bestandteile des Übergabeprotokolls

Das Protokoll muss folgende Angaben enthalten:

  • Namen und Adressen von Mieter und Vermieter
  • Datum der Übergabe und des Ein- bzw. Auszugs
  • Zählerstände von Gas, Wasser, Strom und Heizung
  • Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel
  • Detaillierte Dokumentation aller vorhandenen Mängel und Schäden

Fotodokumentation als Ergänzung

Wenn Sie Mängel oder Schäden feststellen, sollten Sie diese zusätzlich fotografisch dokumentieren. Gerichte erkennen Fotos in der Regel als Beweismittel an. Die Bilder sollten mit dem Aufnahmedatum versehen sein und eindeutig den dokumentierten Mangel zeigen.

Rechtliche Bindungswirkung

Das unterschriebene Übergabeprotokoll ist rechtlich bindend. Was im Protokoll festgehalten wurde, gilt als von beiden Parteien anerkannt. Spätere Einwände gegen dokumentierte Zustände sind kaum noch möglich.

Zeugen bei der Übergabe

Bei der Wohnungsübergabe können neutrale Zeugen hinzugezogen werden. Dies ist besonders wichtig, wenn eine Partei die Unterschrift unter das Protokoll verweigert. Der Zeuge sollte keine persönliche Beziehung zu den Parteien haben und das Protokoll ebenfalls unterschreiben.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Beweisführung

Die gesetzlich geregelte Art und Weise, wie in einem Gerichtsverfahren Tatsachen nachgewiesen werden können. Dies erfolgt durch verschiedene Beweismittel wie Zeugenaussagen, Urkunden oder Sachverständigengutachten. Die Beweisführung ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) §§ 355-494 geregelt. Dabei gilt: Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen können. Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Vermieter behauptet, die Mieter seien nicht zum Übergabetermin erschienen – dann muss er dies auch nachweisen können.


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Beweiswürdigung

Die richterliche Prüfung und Bewertung der vorgebrachten Beweise nach ihrer Überzeugungskraft. Das Gericht muss gemäß § 286 ZPO alle vorliegenden Beweise frei bewerten und entscheiden, ob es eine Behauptung für wahr oder unwahr hält. Dabei spielen Faktoren wie Glaubwürdigkeit, Widerspruchsfreiheit und Plausibilität eine wichtige Rolle. Im konkreten Fall wurde die Darstellung der Mieter als glaubwürdig eingestuft, die des Vermieters hingegen als widersprüchlich.


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Beweislast

Die rechtliche Verpflichtung einer Prozesspartei, bestimmte Tatsachen zu beweisen. Gelingt der Beweis nicht, geht dies zu Lasten der beweispflichtigen Partei (§ 286 ZPO). Im Zivilprozess muss grundsätzlich jede Partei die für sie günstigen Tatsachen beweisen. Im vorliegenden Fall musste der Vermieter beweisen, dass die Mieter für die nicht erfolgte Wohnungsübergabe verantwortlich waren.


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Leistungsstörung

Eine Störung im Ablauf eines Vertragsverhältnisses, bei der eine geschuldete Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbracht wird (§§ 280 ff. BGB). Bei Mietverträgen kann dies z.B. die nicht erfolgte Übergabe der Wohnung oder die ausbleibende Mietzahlung sein. Die Folgen einer Leistungsstörung hängen davon ab, welche Partei sie zu vertreten hat.


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Annahmeverzug

Eine Form der Leistungsstörung nach §§ 293 ff. BGB, bei der der Gläubiger eine ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im Mietrecht tritt Annahmeverzug beispielsweise ein, wenn der Mieter die Übergabe einer bezugsfertigen Wohnung ohne triftigen Grund verweigert. Der Vermieter behält dann seinen Anspruch auf die Mietzahlung, muss aber die Wohnung weiterhin zur Verfügung halten.


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Berufung

Ein Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile, geregelt in §§ 511-541 ZPO. Die unterlegene Partei kann damit eine neue Verhandlung und Entscheidung in der nächsthöheren Instanz erreichen. Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Urteilszustellung eingelegt werden. Im Fall des Konstanzer Vermieters wurde die Berufung zurückgewiesen, wodurch das erstinstanzliche Urteil Bestand hatte.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 535 BGB): Dieses Gesetz legt die grundlegenden Pflichten von Vermieter und Mieter in einem Mietvertrag fest. Der Vermieter muss die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten, während der Mieter die vereinbarte Miete zahlt. In dem vorliegenden Fall wurde die Wohnung jedoch nicht zum Mietbeginn übergeben, wodurch der Vermieter seine Pflicht zur Gebrauchsüberlassung nicht erfüllt hat.
  • § 275 BGB): Dieser Paragraph behandelt die Unmöglichkeit der Leistung, was bedeutet, dass eine Vertragspflicht nicht erfüllt werden kann, wenn die Leistung für den Schuldner unmöglich geworden ist. Da die Wohnung nicht übergeben wurde, konnte der Vermieter die Nutzung nicht bereitstellen, was die Leistung unmöglich machte und die Mietzahlungspflicht grundsätzlich entfällt.
  • § 326 Abs. 2 BGB): Hier wird geregelt, dass die Leistungspflicht des Schuldners bestehen bleibt, wenn er die Leistungsstörung zu vertreten hat. Im vorliegenden Fall konnte der Mieter nicht zur Verantwortung gezogen werden, da die Nichtübergabe der Wohnung nicht von ihm verursacht wurde, wodurch der Vermieter weiterhin die Zahlung der Miete fordern konnte.
  • § 141 ZPO): Diese Vorschrift regelt die Anhörung der Parteien vor Gericht. Jede Partei muss angehört werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Im Fall des Urteils wurden die Aussagen der Beklagten durch diese Anhörung berücksichtigt und als glaubwürdig eingestuft, was maßgeblich zur Entscheidung des Gerichts beitrug.
  • § 286 ZPO): Dieser Paragraph erlaubt es dem Richter, aufgrund der freien Beweiswürdigung allein auf die mündlichen Aussagen der Parteien zu vertrauen, wenn keine weiteren Beweise erhoben werden. Das Gericht entschied, dass die Aussagen der Beklagten ausreichend und vertrauenswürdig waren, um die Entscheidung gegen den Kläger zu stützen.

Das vorliegende Urteil


LG Konstanz – Az.: A 61 S 10/23 – Urteil vom 11.12.2023


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