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Wirksamkeit eines Prozessvergleichs trotz Irrtumsanfechtung

Ein Grundstück mit Altlasten, ein geplatzter Kaufvertrag und ein annullierter Vergleich – im Streit um ein mit Schadstoffen belastetes Grundstück landeten Käufer und Verkäufer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Der Verkäufer hatte den zuvor geschlossenen Vergleich angefochten, da er sich über dessen Inhalt geirrt habe, doch die Richter stellten nun klar: Der Vergleich ist wirksam, der Verkäufer muss zahlen. Das Urteil des OLG Frankfurt vom 30. November 2023 sorgt für Klarheit in einem komplexen Rechtsstreit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
  • Datum: 30.11.2023
  • Aktenzeichen: 1 U 389/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger erhob Gewährleistungsansprüche wegen eines verunreinigten Grundstückskaufs und forderte Rückzahlung des Kaufpreises sowie Schadensersatz. Der Kläger argumentierte, dass der geschlossene Vergleich wirksam sei und die Anfechtung unbegründet.
  • Beklagter: Der Beklagte bestritt die Wirksamkeit des Vergleichs und erklärte die Anfechtung, da er einen Irrtum über den Nicht-Einschluss der Rückabwicklung im Vergleichstext geltend machte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz wegen eines verunreinigten Grundstücks. Ein Vergleich im ersten Verfahren regelte nur Schadensersatzansprüche, woraufhin der Beklagte den Vergleich wegen eines Irrtums über die Rückübertragung anfocht.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war, ob der Prozessvergleich wegen eines angeblichen Irrtums angefochten werden konnte und somit unwirksam war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass der Prozessvergleich wirksam ist und der Rechtsstreit damit beendet wurde.
  • Begründung: Es lag weder ein Erklärungsirrtum vor, noch war ein versteckter Dissens gegeben. Der Vergleich schloss die Rückübertragung des Grundstücks nicht aus, und es bestanden keine rechtlichen Anhaltspunkte für einen Verzicht auf das Rückübertragungsrecht. Die Anfechtungserklärung war zudem verspätet.
  • Folgen: Der Beklagte trägt die Kosten des eingelegten Rechtsmittels und die weiteren Kosten durch den Streit über die Beendigung des Verfahrens. Eine Revision wurde nicht zugelassen, weshalb die Entscheidung rechtskräftig ist.

Vertragsrecht im Fokus: Wie ein Urteil die Wirksamkeit von Vergleichsvereinbarungen klärt

Die Wirksamkeit von Verträgen ist ein zentrales Thema im Vertragsrecht, das Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gewährleisten soll. Besonders bei Prozessvergleichen spielen rechtliche Aspekte wie Irrtumsanfechtung und vertragliche Bindung eine entscheidende Rolle. Vergleichsvereinbarungen bieten Streitparteien eine Möglichkeit, Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich und schnell beizulegen.

Rechtliche Anfechtungsrechte und die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen sind komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung verschiedener Faktoren. Die Entscheidungsfreiheit der Parteien, mögliche Schadensersatzansprüche und die Risiken bei Vergleichen müssen dabei sorgfältig abgewogen werden. Ein konkretes Gerichtsurteil wird nun zeigen, wie Gerichte in solchen Fallkonstellationen entscheiden und welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben.

Der Fall vor Gericht


Wirksamkeit eines Grundstückskaufvergleichs vor dem OLG Frankfurt

Anspannung im Besprechungszimmer: Verkäufer und Anwalt diskutieren mit Käufer und dessen Anwalt über einen Vergleich.
Wirksamkeit von Prozessvergleichen im Vertragsrecht | Symbolfoto: Flux gen.

Ein gerichtlicher Vergleich über Gewährleistungsansprüche aus einem Grundstückskauf bleibt trotz nachträglicher Anfechtung wirksam, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 30. November 2023 entschied. Der Senat stellte fest, dass der Prozessvergleich den Rechtsstreit vor dem Landgericht Hanau beendet hat.

Grundstückskauf mit Altlasten führt zu Rechtsstreit

Der Kläger hatte das mit Mineralölkohlenwasserstoffen und aromatischen Kohlenwasserstoffen belastete Grundstück vom Beklagten erworben. Nach Entdeckung der Verunreinigungen trat der Kläger vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung des Grundstücks sowie Schadensersatz.

Streit über Reichweite des Prozessvergleichs

In der Verhandlung vor dem Landgericht Hanau schlossen die Parteien einen Vergleich, der eine Zahlung an den Kläger und dessen Freistellung von möglichen Ansprüchen Dritter vorsah. Der Beklagte focht den Vergleich später an, da er irrtümlich davon ausgegangen sei, dass dieser auch die Rückübertragung des Grundstücks regele. Das Landgericht erklärte daraufhin den Vergleich für unwirksam.

OLG verneint Anfechtungsgrund und versteckten Dissens

Das OLG Frankfurt hob diese Entscheidung nun auf. Ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum liege nicht vor. Der Vergleichstext enthalte lediglich eine Abgeltungsklausel für die Klageforderungen, aber keine Regelung über die Rückgabe des Grundstücks. Ein stillschweigender Verzicht auf den Rückübertragungsanspruch könne daraus nicht abgeleitet werden, da ein Verzicht unmissverständlich erklärt werden müsse.

Auch ein versteckter Dissens scheide aus. Die Vergleichserklärungen beider Parteien seien gleichlautend und könnten daher keinen verschiedenen Sinn haben. Der Fall des Übersehens eines regelungsbedürftigen Punktes liege nicht vor, da die Rückgabe des Grundstücks im Vergleich über die Forderungen des Klägers nicht geregelt werden musste.

Kostenfolge der Anfechtung

Die durch den Streit über die Wirksamkeit des Vergleichs entstandenen weiteren Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sowie die Kosten des Berufungsverfahrens muss der Beklagte tragen. Das Gericht begründete dies damit, dass derjenige die Kosten zu tragen habe, der die Beendigung des Rechtsstreits durch den Vergleich in Abrede stelle.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen an eine wirksame Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs. Ein Irrtum über den Inhalt des Vergleichs muss unverzüglich nach Kenntniserlangung geltend gemacht werden. Die Beweislast für die rechtzeitige Anfechtung liegt beim Anfechtenden. Besonders wichtig ist die genaue Dokumentation des Zeitpunkts der Kenntniserlangung vom Irrtum und der unmittelbar darauf folgenden Anfechtungserklärung.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen gerichtlichen Vergleich schließen, sollten Sie den genauen Inhalt und die Konsequenzen sehr sorgfältig prüfen, bevor Sie zustimmen. Eine spätere Anfechtung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich und muss sofort erfolgen, sobald Sie einen Irrtum bemerken. Lassen Sie sich den Inhalt des Vergleichs von Ihrem Anwalt genau erklären und dokumentieren Sie wichtige Gespräche schriftlich. Bei Grundstückskäufen ist besondere Vorsicht geboten – klären Sie vorab genau, welche Rechte und Pflichten Sie durch einen Vergleich erhalten oder aufgeben.


Sichere Vertragsgestaltung – vermeiden Sie kostspielige Fehler

Gerade bei komplexen Rechtsgeschäften wie einem Grundstückskauf ist ein sorgfältig formulierter Vertrag unerlässlich. Unklare Formulierungen oder übereilte Entscheidungen können zu langwierigen und teuren Rechtsstreitigkeiten führen. Um Ihre Interessen optimal zu wahren und spätere Anfechtungen zu vermeiden, sollten Sie rechtzeitig juristischen Rat einholen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen, damit Sie rechtlich abgesichert sind.
Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Prozessvergleich und welche rechtliche Bindungswirkung hat er?

Ein Prozessvergleich ist ein Vertrag zwischen den Parteien eines Rechtsstreits, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.

Rechtliche Natur

Der Prozessvergleich besitzt eine besondere Doppelnatur. Er ist gleichzeitig:

  • Eine Prozesshandlung, die das gerichtliche Verfahren beendet
  • Ein materiell-rechtliches Rechtsgeschäft, das als privatrechtlicher Vertrag die Verbindlichkeiten und Ansprüche der Parteien regelt

Formelle Voraussetzungen

Für einen wirksamen Prozessvergleich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Er muss zu richterlichem Protokoll genommen werden
  • Er muss während eines rechtshängigen Prozesses geschlossen werden
  • Er muss durch beiderseitiges Nachgeben zustande kommen

Rechtliche Bindungswirkung

Die rechtliche Bindungswirkung eines Prozessvergleichs zeigt sich in mehreren Aspekten:

Der Prozessvergleich beendet unmittelbar den Rechtsstreit und die Rechtshängigkeit. Er ist zudem ein Vollstreckungstitel, was bedeutet, dass seine Regelungen zwangsweise durchgesetzt werden können.

Im Gegensatz zu einem Urteil entfaltet ein Prozessvergleich keine Rechtskraft. Stattdessen wirkt er als materiell-rechtlicher Vertrag, der die Rechtsbeziehungen der Parteien verbindlich neu regelt.

Wenn Sie einen Prozessvergleich schließen, können Sie diesen unter bestimmten Voraussetzungen anfechten, etwa bei einem Irrtum oder einer arglistigen Täuschung. Eine erfolgreiche Anfechtung führt dazu, dass der Vergleich als von Anfang an unwirksam gilt und das ursprüngliche Verfahren fortgesetzt werden muss.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Prozessvergleich finden sich in § 794 Absatz 1 Nr. 1 ZPO für die prozessuale Wirkung und in § 779 BGB für die materiell-rechtliche Komponente.


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Welche Kosten entstehen bei einem Prozessvergleich?

Bei einem Prozessvergleich fallen grundsätzlich geringere Gerichtskosten an als bei einem Urteil. Statt der üblichen dreifachen Gebühr wird bei einem Vergleich nur die einfache Gerichtsgebühr berechnet.

Gerichtskosten

Die Höhe der Gerichtsgebühren richtet sich nach dem Streitwert. Wenn Sie beispielsweise einen Streitwert von 3.000 Euro haben, beträgt die einfache Gerichtsgebühr 119 Euro. Diese Gebühr wird bei einem Vergleich nur einfach berechnet, während sie bei einem Urteil dreifach anfallen würde.

Anwaltskosten

Bei den Anwaltskosten kommt es zu einer zusätzlichen Einigungsgebühr, die das 1,5-fache einer normalen Gebühr beträgt. Diese Gebühr entsteht, weil Ihr Anwalt an der Ausarbeitung und dem Abschluss des Vergleichs mitwirkt.

Die Anwaltskosten setzen sich bei einem Vergleich wie folgt zusammen:

  • Verfahrensgebühr (1,3-fache Gebühr)
  • Terminsgebühr (1,2-fache Gebühr)
  • Einigungsgebühr (1,5-fache Gebühr)

Kostenverteilung

Die Verteilung der Kosten wird im Vergleich selbst geregelt. Üblicherweise werden die Kosten zwischen den Parteien hälftig geteilt. Wenn Sie im Vergleich keine ausdrückliche Regelung über die „Kosten des Vergleichs“ treffen, gelten diese automatisch als gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, dass dann jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten tragen muss.

Gescheiterte Vergleichsverhandlungen

Wenn die Vergleichsverhandlungen scheitern, bleiben die bis dahin entstandenen Anwaltskosten bestehen. Das Verfahren wird dann fortgesetzt und die Gerichtskosten werden nach dem normalen dreifachen Satz berechnet. Die bereits gezahlten Gerichtskosten werden dabei angerechnet.

Ein konkretes Beispiel: Bei einem Streitwert von 4.000 Euro beträgt die einfache Gerichtsgebühr 140 Euro. Bei einem erfolgreichen Vergleich zahlen Sie also nur diese 140 Euro an Gerichtskosten, während bei einem Urteil 420 Euro (dreifache Gebühr) fällig würden.


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Unter welchen Voraussetzungen kann ein Prozessvergleich angefochten werden?

Ein Prozessvergleich kann aufgrund seiner doppelten Rechtsnatur – als materiell-rechtlicher Vertrag und als Prozesshandlung – unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden.

Anfechtungsgründe

Die wichtigsten Anfechtungsgründe sind:

  • Arglistige Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB: Wenn Sie durch bewusst falsche Angaben oder das Verschweigen wichtiger Tatsachen zum Abschluss des Vergleichs bewegt wurden.
  • Irrtum nach § 119 BGB: Ein reiner Rechtsirrtum ohne Tatsachenirrtum reicht für eine erfolgreiche Anfechtung nicht aus.
  • Drohung nach § 123 Abs. 1 BGB: Wenn Sie durch widerrechtliche Drohung zum Abschluss des Vergleichs gezwungen wurden.

Anfechtungsfrist

Die Anfechtung muss innerhalb einer Jahresfrist erfolgen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie die Täuschung oder den Irrtum entdeckt haben.

Prozessuale Besonderheiten

Bei einer Anfechtung des Prozessvergleichs müssen Sie beachten:

  • Sie dürfen keine neue Klage erheben.
  • Sie müssen die Fortsetzung des bisherigen Verfahrens bei dem ursprünglichen Gericht beantragen.
  • Das Gericht prüft dann die Wirksamkeit des Vergleichs.

Rechtsfolgen

Wenn die Anfechtung erfolgreich ist:

  • Der Vergleich gilt als von Anfang an nichtig.
  • Die prozessbeendende Wirkung des Vergleichs entfällt.
  • Das ursprüngliche Verfahren wird in dem Stand vor dem Vergleichsabschluss fortgesetzt.

Bei einer Täuschung durch Dritte gilt eine Besonderheit: Die Anfechtung ist nur möglich, wenn der Vergleichsgegner die Täuschung kannte oder kennen musste.


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Welche Punkte müssen in einem Prozessvergleich ausdrücklich geregelt werden?

Ein Prozessvergleich muss aufgrund seiner Doppelnatur als Prozesshandlung und materiell-rechtliches Rechtsgeschäft bestimmte Kernelemente enthalten.

Wesentliche Regelungsinhalte

Der Streitgegenstand muss präzise beschrieben werden. Wenn Sie beispielsweise einen Baustreit beilegen, müssen die streitigen Mängel konkret benannt werden.

Die gegenseitigen Leistungspflichten der Parteien sind exakt zu definieren. Stellen Sie sich vor, eine Partei verpflichtet sich zur Zahlung von 10.000 Euro – dann muss auch der Zahlungszeitpunkt festgelegt werden.

Die Beendigung des Rechtsstreits muss ausdrücklich erklärt werden. Der Prozessvergleich beendet den anhängigen Rechtsstreit und verliert seine Rechtshängigkeit.

Formelle Anforderungen

Bei der Protokollierung des Vergleichs müssen Sie besonders auf die Bestimmtheit der Regelungen achten. Wenn sich eine Partei zur Mängelbeseitigung verpflichtet, müssen die zu beseitigenden Mängel eindeutig beschrieben werden.

Werden in einem Vergleich Gutachten oder andere Dokumente als Grundlage genannt, müssen diese dem Vergleichsprotokoll beigefügt werden. Wenn Sie sich beispielsweise auf ein Sachverständigengutachten beziehen, muss dieses vollständig oder in den relevanten Teilen Teil des Protokolls werden.

Besondere Vereinbarungen

Falls Sie einen Widerrufsvorbehalt vereinbaren möchten, muss dieser eindeutig formuliert werden. Die Widerrufsfrist sollte an die Zustellung des Protokolls geknüpft werden, nicht an einen festen Kalendertag.

Bei Zahlungsvereinbarungen müssen Höhe, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten unmissverständlich festgelegt werden. Unklare Formulierungen können die Vollstreckbarkeit gefährden.

Wenn Dritte in den Vergleich einbezogen werden sollen, muss deren Rolle präzise definiert werden. Ein Beispiel wäre die Einbeziehung eines Subunternehmers in einen Baustreit.


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Welche Unterschiede bestehen zwischen einem gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleich?

Ein gerichtlicher Vergleich ist ein vor Gericht geschlossener Vertrag zur Beilegung eines Rechtsstreits, während ein außergerichtlicher Vergleich eine private Einigung zwischen den Parteien darstellt.

Rechtliche Wirkung und Vollstreckbarkeit

Der gerichtliche Vergleich ist unmittelbar vollstreckbar und hat die gleiche Wirkung wie ein Gerichtsurteil. Er beendet den Rechtsstreit sofort und die Rechtshängigkeit entfällt. Bei einem außergerichtlichen Vergleich müssen Sie hingegen erst einen vollstreckbaren Titel schaffen, etwa durch eine notarielle Urkunde oder eine gerichtliche Entscheidung.

Form und Protokollierung

Wenn Sie einen gerichtlichen Vergleich schließen, wird dieser zu Gerichtsprotokoll genommen und muss von allen Beteiligten genehmigt werden. Ein außergerichtlicher Vergleich ist dagegen formfrei möglich, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden.

Kosten und Zeitaufwand

Der außergerichtliche Vergleich ist in der Regel kostengünstiger, da keine Gerichtskosten anfallen. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Streit mit Ihrem Vermieter – ein außergerichtlicher Vergleich ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheit schnell und kostensparend zu regeln.

Vertraulichkeit

Ein wichtiger Unterschied liegt in der Vertraulichkeit. Während gerichtliche Vergleiche grundsätzlich öffentlich sind, können außergerichtliche Vergleiche diskret behandelt werden. Dies kann besonders bei sensiblen Streitigkeiten von Vorteil sein.

Rechtliche Absicherung

Der gerichtliche Vergleich bietet eine höhere Rechtssicherheit, da er unter richterlicher Aufsicht geschlossen wird. Bei einem außergerichtlichen Vergleich besteht ein größeres Risiko, dass wichtige rechtliche Aspekte übersehen werden.

Inhaltliche Gestaltung

Ein außergerichtlicher Vergleich ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Vereinbarungen. Sie können kreative Lösungen finden, die über rein juristische Ansprüche hinausgehen. Der gerichtliche Vergleich beschränkt sich dagegen meist auf die im Rechtsstreit geltend gemachten Ansprüche.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Prozessvergleich

Ein Prozessvergleich ist eine Vereinbarung zwischen den Streitparteien zur Beendigung eines Gerichtsverfahrens durch gegenseitiges Nachgeben. Er hat eine doppelte Rechtsnatur: Er ist sowohl prozessrechtlicher Vertrag als auch materiell-rechtlicher Vergleich nach § 779 BGB. Anders als ein normaler Vergleich wird er vor Gericht geschlossen und beendet den Rechtsstreit mit sofortiger Wirkung. Ein typisches Beispiel ist die Einigung auf eine Zahlung von 70% der ursprünglichen Forderung, wodurch beide Parteien das Prozessrisiko vermeiden.


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versteckter Dissens

Ein versteckter Dissens liegt vor, wenn sich die Parteien nur scheinbar einig sind, tatsächlich aber unterschiedliche Vorstellungen vom Inhalt ihrer Vereinbarung haben (§ 155 BGB). Die äußerlich übereinstimmenden Erklärungen haben in Wahrheit verschiedene Bedeutungen. Der Vertrag kommt dann in den übereinstimmenden Punkten nicht zustande. Beispiel: Verkäufer meint mit „Lieferung nächste Woche“ Montag, Käufer versteht darunter Freitag.


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Anfechtungsrecht

Das Anfechtungsrecht ermöglicht es, eine Willenserklärung nachträglich zu beseitigen, wenn sie unter bestimmten Mängeln leidet (§§ 119 ff. BGB). Gründe können Irrtum, arglistige Täuschung oder Drohung sein. Die Anfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden. Bei erfolgreicher Anfechtung ist die Willenserklärung von Anfang an nichtig. Beispiel: Jemand unterschreibt einen Vertrag im Irrtum über dessen wesentlichen Inhalt.


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Schadensersatz

Schadensersatz ist die gesetzlich geregelte Verpflichtung, einen entstandenen Schaden auszugleichen (§§ 249 ff. BGB). Ziel ist es, den Geschädigten so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Dies kann durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Naturalrestitution) oder durch Geldzahlung erfolgen. Typische Beispiele sind Reparaturkosten nach einem Unfall oder der Ausgleich von Vermögensverlusten bei Vertragsverletzungen.


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Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche sind gesetzliche Rechte des Käufers bei Mängeln der gekauften Sache (§§ 434 ff. BGB). Sie umfassen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Bei Grundstückskäufen gelten besondere Regelungen. Die Ansprüche müssen meist innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden. Beispiel: Ein gekauftes Grundstück ist mit nicht offengelegten Altlasten belastet, der Käufer kann dann vom Vertrag zurücktreten.


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unmissverständlich

Unmissverständlich bedeutet im Rechtskontext, dass eine Erklärung oder Willenserkundung klar, eindeutig und zweifelsfrei sein muss. Dies ist besonders bei Verzichtserklärungen oder der Aufgabe von Rechten wichtig. Die Erklärung darf keine Interpretationsspielräume zulassen und muss für alle Beteiligten in gleicher Weise verständlich sein. Beispiel: Eine Verzichtserklärung muss ausdrücklich als solche formuliert sein und den genauen Umfang des Verzichts benennen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 437 – Gewährleistungsrechte:
    Dieser Paragraph regelt die Rechte des Käufers beiängeln Kaufsache, einschließlichbesserung,tritt, Minderung undensersatz. vorliegenden Fall hat der Gewährleistungsprüche gegen den Beklag erhoben, da erworbene Grundstück mitstoffen verunreinigt. Die Klage bezieht sich direkt auf diese Gewährungsrechte um die Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz zu erlangen.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 119, – Anchtung vonägen:
    Diese §§ behandeln die Anfechtung von Verträgen aufgrund von Irrtü oder Täuschung. Beklag hat den angefo, er einen Inhaltsirrtum geltend, da ihm die Rückübertragung des Grundstück nicht bewusst war. Das hat, dass dieserirrtum ausreichend für eineksame Anchtung ist, wodurch der Vergleich alsirksam wurde.
  • ZivilprozessordnungZPO § 78 – Wirkung des Vergleich:
    Dieser bestimmt, dass ein Vergleich rechtsverbind ist und Parteien an die vereinbarten Bedingungenunden sind Im vorliegenden Fall wurde der Prozess vom Land Hanau angefochten, da Beklag die Vergleichsbedingungen nicht vollständig akzept hatte. Diefechtung des Vergleichs führte dazu dass dasgericht den ursprünglichenageanschen desägers weitgehend entsprochen hat Zprozessordnung (ZPO) § – Vore Vollstreckbarkeit des Urils: Vorschrift regelt die Voraussetzungen unter ein Urteilläufig vollstreckbar wird, die unterlegene Partei die Vollstreckung durchleistung abwenden kann. Das Urteil des O Frankfurt ist vorläufig vollstreckbar, was Beklagten die Möglichkeit gibt, die Vollstreung durch die Hinterlegung einer Sicherheit von 115% vollstreckbaren Betrags zu verhindern.
  • ivilprozessordnung (ZPO) §§ 690. – Prozesskosten:
    Diese Paragraphen befassen sich der Kostenentscheidung im Zivilprozess, einschließlich deruweisung der Verfahrenskosten an dieliegende Partei. Im Urteil wurde entschieden, dass Beklagte die Kosten des erstinstanzlichen und Berufungsverfahrens tragen muss. Dies ist insbesondere für die finanzielle Planung der Parteien und die abschende Kostenverteilung im Rechtsstreit.

Das vorliegende Urteil


OLG Frankfurt – Az.: 1 U 389/21 – Urteil vom 30.11.2023


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