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Versäumung der Berufungsfrist – Berufung ohne Erfolgsaussicht – Anwaltshaftung

Blind unterschriebener Rentenantrag wird Ex-Versicherungsvertreter zum Verhängnis. Falsche Angaben im Antrag führten zu jahrelanger Rentenminderung. Das Gericht sah im Verhalten des Klägers ein grobes Eigenverschulden und wies die Schadensersatzklage ab. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung sorgfältiger Antragsprüfung auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Karlsruhe
  • Datum: 09.08.2024
  • Aktenzeichen: 6 O 202/23
  • Verfahrensart: Schadensersatzklage wegen Anwaltshaftung im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht; Anwaltsrecht; Sozialrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Ein Versicherungsvertreter (geb. 1956), der Schadensersatz aus Anwaltshaftung fordert, weil die beauftragte Rechtsvertretung im Verfahren vor dem Sozialgericht und LSG Baden-Württemberg fehlerhaft agierte.
    • Beklagte: Die beauftragte Rechtsvertretung, deren fehlerhafte Prozessführung als Ursache für den behaupteten finanziellen Schaden angesehen wird.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Kläger beauftragte die Beklagte, ein Verfahren vor dem Sozialgericht gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund zu führen, um einen Antrag auf eine ungekürzte Rente ab dem 01.11.2007 geltend zu machen. Es wird behauptet, dass ein Fehler bei der Antragstellung durch einen Berater zu einer nachteiligen Rentenfestsetzung führte.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die fehlerhafte Prozessführung der Rechtsvertretung einen Schadensersatzanspruch aus Anwaltshaftung begründet.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, und der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
    • Folgen: Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Damit trägt der Kläger weiterhin die finanzielle Verantwortung und das Urteil bestätigt die aktuelle Kostentragungsregelung in vergleichbaren Verfahren.

Versäumnis der Berufungsfrist: Risiken und Folgen für Mandanten

Das Versäumnis der gesetzten Frist birgt enorme Risiken: Wird die Berufungsfrist versäumt, ist das Rechtsmittel einlegen oft wirkungslos. Ein Fristversäumnis kann zu Erfolglosigkeit der Berufung führen und Mandanten weitreichende Schadensersatzansprüche entfremden.

Fehlerhafte Beratung oder professionelle Fehlberatung im Rechtsanwaltsrecht erhöhen das Prozessrisiko und können auch Aspekte wie Anwaltshaftung und Beratungsfehler im Rahmen des Berufungsgesetzes nach sich ziehen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall detailliert beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Rentenantrag „blind“ unterschrieben – Versicherungsvertreter haftet selbst für falsche Angaben

Mann unterschreibt einen Antrag auf Rente an seinem Schreibtisch, wirkt abgelenkt und in Eile.
Berufungsfristen und Anwaltshaftung bei Fehlberatung | Symbolbild:

Ein ehemaliger Versicherungsvertreter scheiterte vor dem Landgericht Karlsruhe mit seiner Schadensersatzklage gegen eine Anwaltskanzlei. Der Kläger hatte einen Schaden von über 8.000 Euro geltend gemacht, weil seine Rente wegen eines fehlerhaft ausgefüllten Antrags jahrelang zu niedrig ausgezahlt wurde.

Fehlerhafte Angaben zum Versorgungsausgleich nach Scheidung

Im Jahr 2009 beantragte der damals 53-jährige bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Erwerbsminderungsrente. Ein Berater der DRV füllte den Antrag aus und kreuzte fälschlicherweise „Nein“ bei der Frage nach einem durchgeführten Versorgungsausgleich an. Tatsächlich war nach der Scheidung des Klägers 1990 ein solcher Ausgleich erfolgt. Seine erste Ehefrau war bereits 1995 verstorben, ohne selbst Rentenleistungen bezogen zu haben.

Spätere Korrektur nur mit eingeschränkter Rückwirkung

Erst 2019 beantragte der Kläger die Aussetzung der Rentenkürzung aufgrund des Versorgungsausgleichs, da seine erste Ehefrau verstorben war. Die DRV setzte daraufhin die Kürzung ab Mai 2019 aus. Eine rückwirkende Aussetzung lehnte sie ab, da ihr der Tod der ersten Ehefrau vorher nicht bekannt gewesen sei.

Rechtsstreit durch verspätete Berufung verloren

Der Kläger zog vor das Sozialgericht, verlor dort jedoch. Seine Anwältin versäumte die Berufungsfrist, woraufhin das Landessozialgericht die Berufung als unzulässig verwarf. Daraufhin verklagte der Mann seine Anwältin auf Schadensersatz.

Gericht sieht grobes Eigenverschulden des Klägers

Das Landgericht Karlsruhe wies die Klage ab. Entscheidend war, dass der Kläger den Rentenantrag unterschrieben hatte, ohne ihn zu lesen. Dies stelle eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung dar. Als ehemaliger Versicherungsvertreter hätte er die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung kennen müssen. Sein grobes Verschulden wiege so schwer, dass ein möglicher Fehler des Beraters dahinter zurücktrete.

Das Gericht stellte zudem klar, dass die DRV nicht verpflichtet war, von sich aus einen Datenabgleich mit den Versicherungsdaten der verstorbenen Ehefrau durchzuführen. Die versäumte Berufungsfrist durch die Anwältin spielte für die Entscheidung keine Rolle, da die Berufung nach Ansicht des Gerichts ohnehin keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass Antragsteller bei der Rentenversicherung eine Mitverantwortung für die Richtigkeit ihrer Antragsangaben tragen – auch wenn ein Berater den Antrag ausfüllt. Die eigene Unterschrift unter einem Antrag bestätigt die gemachten Angaben, weshalb man diese vorher prüfen sollte. Eine nachträgliche Berufung auf fehlerhafte Beratung ist dann schwierig durchzusetzen, selbst wenn der Berater Fehler gemacht haben sollte.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Rentenantrag stellen, sollten Sie alle Angaben im Formular sorgfältig prüfen, bevor Sie unterschreiben – auch wenn ein Berater Sie unterstützt. Lesen Sie sich besonders die Fragen zu früheren Ehen und Versorgungsausgleich genau durch, da falsche Angaben hier später zu finanziellen Nachteilen führen können. Lassen Sie sich die ausgefüllten Felder vom Berater erklären und bestehen Sie darauf, dass alle relevanten Informationen korrekt eingetragen werden. Eine spätere Korrektur oder Schadensersatzforderung ist meist schwierig durchzusetzen.

Benötigen Sie Hilfe?

Komplexe Fallfragen bei Antragsfehlern und Fristversäumnissen

Fehlerhafte Angaben in wichtigen Antragsunterlagen und versäumte Fristen können gravierende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Situationen, in denen Unsicherheiten bezüglich der richtigen Ausfüllung oder der Einhaltung von Berufungsfristen bestehen, ist eine sorgfältige Analyse der vorliegenden Gegebenheiten unerlässlich.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation präzise zu erfassen und zu bewerten. Unsere Expertise ermöglicht Ihnen, die Auswirkungen fehlerhafter Beratungen und unklarer Fristen realistisch einzuschätzen und geeignete Maßnahmen abzuwägen. Vertrauen Sie auf eine fundierte Prüfung, die Ihnen dabei hilft, Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Sorgfaltspflichten habe ich beim Unterschreiben eines Rentenantrags?

Das „blinde“ Unterzeichnen eines Rentenantrags ohne vorheriges sorgfältiges Lesen stellt einen schweren Obliegenheitsverstoß dar und begründet eine grob fahrlässige Unkenntnis.

Grundlegende Prüfpflichten

Bei der Antragstellung müssen Sie den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Dies umfasst insbesondere:

  • Alle Zeiten des Erwerbslebens
  • Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten
  • Pflegezeiten für Angehörige
  • Beitragszeiten und deren korrekte Erfassung

Rechtliche Konsequenzen bei Sorgfaltspflichtverletzung

Eine ungeprüfte Unterschrift kann weitreichende Folgen haben. Sie sind für die Richtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben selbst verantwortlich. Fehlerhafte Angaben können zu Rentenkürzungen oder Rückforderungen führen.

Besondere Sorgfaltspflichten

Der Rentenantrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dabei automatisch, welche Rentenart für Sie am günstigsten ist. Sie müssen dennoch selbst:

Den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Dazu gehören Angaben zu:

  • Ihrer Person und dem Zahlungsweg
  • Den zurückgelegten Versicherungszeiten
  • Kindern und sonstigen Einkünften
  • Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung

Unterstützungsmöglichkeiten

Falls Sie den Antrag nicht alleine ausfüllen möchten, können Sie sich an das Versicherungsamt wenden. Die Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung ist dort kostenfrei. Bei Sehbehinderung haben Sie einen Anspruch darauf, Dokumente in einer für Sie wahrnehmbaren Form zu erhalten.


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Wann haftet ein Anwalt für versäumte Fristen im Sozialrecht?

Ein Anwalt haftet für versäumte Fristen im Sozialrecht, wenn durch sein Verschulden eine Frist nicht eingehalten wurde und dadurch ein Schaden entstanden ist. Die Haftung tritt jedoch nur ein, wenn das versäumte Rechtsmittel tatsächlich Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

Voraussetzungen der Haftung

Die Haftung des Anwalts setzt drei wesentliche Elemente voraus:

Pflichtverletzung: Das Versäumen einer Frist stellt eine anwaltliche Pflichtverletzung dar. Dies gilt besonders für absolute Fristen wie Berufungs- und Revisionsfristen.

Verschulden: Der Anwalt muss die Fristversäumnis zu vertreten haben. Ein Verschulden liegt vor, wenn der Anwalt nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Fristwahrung ergriffen hat.

Kausaler Schaden: Die Fristversäumnis muss ursächlich für einen konkreten Schaden sein. Wenn das Verfahren auch bei Einhaltung der Frist keine Erfolgsaussichten gehabt hätte, entfällt die Haftung.

Besonderheiten im Sozialrecht

Im Sozialrecht gelten besondere Fristen, deren Versäumnis zur Haftung führen kann:

Klagefrist: Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids besteht eine einmonatige Klagefrist. Versäumt der Anwalt diese Frist, haftet er bei nachgewiesenen Erfolgsaussichten.

Berufungsfrist: Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des schriftlichen Urteils eingelegt werden. Bei Versäumnis dieser Frist greift die Anwaltshaftung nur, wenn die Berufung Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

Schadensumfang

Der Anwalt muss den Mandanten so stellen, wie dieser bei ordnungsgemäßer Fristwahrung gestanden hätte. Bei aussichtsreichen Verfahren umfasst dies:

Prozesskosten: Der Anwalt muss die nutzlos aufgewandten Prozesskosten erstatten.

Hauptforderung: Wenn das Verfahren bei Fristwahrung gewonnen worden wäre, muss der Anwalt auch für die entgangene Hauptforderung aufkommen.


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Wie lange kann ich fehlerhafte Rentenberechnungen rückwirkend korrigieren lassen?

Bei fehlerhaften Rentenberechnungen haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zustellung des Rentenbescheides eine Korrektur zu beantragen. Wenn Sie im Ausland leben, beträgt diese Frist drei Monate.

Korrekturmöglichkeiten nach Ablauf der Widerspruchsfrist

Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Die rückwirkende Rentennachzahlung ist dann allerdings auf die vierjährige Verjährungsfrist begrenzt. Das bedeutet, wenn Sie heute einen Fehler in Ihrer Rentenberechnung entdecken, können Sie maximal für die letzten vier Jahre eine Nachzahlung erhalten.

Besondere Korrekturmöglichkeiten

Bei rechtswidrig belastenden Rentenbescheiden muss die Rentenversicherung den Bescheid auch dann für die Vergangenheit zurücknehmen, wenn er bereits unanfechtbar geworden ist. Dies gilt beispielsweise, wenn die Rentenversicherung Berufsausbildungszeiten nicht anerkannt hat, obwohl Sie bei der Rentenantragstellung die entsprechenden Unterlagen eingereicht hatten.

Mitteilungspflichten der Versicherten

Als Versicherter sind Sie verpflichtet, der Rentenversicherung unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen, die für die Rentenzahlung relevant sind. Dies betrifft insbesondere:

  • Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erheblich sind
  • Tatsachen, die für die Durchführung der Rentenversicherung wichtig sind

Diese Mitteilungspflicht besteht allerdings nicht, wenn die Änderungen bereits durch Dritte gemeldet werden.

Fehlerhafte Rentenbescheide zu Ihren Gunsten

Wenn ein Rentenbescheid zu Ihren Gunsten fehlerhaft ist, darf dieser grundsätzlich nur für die Zukunft korrigiert werden. Eine rückwirkende Aufhebung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn Sie den Fehler durch falsche Angaben vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Die Rentenversicherung muss eine rückwirkende Korrektur zu Ihren Lasten innerhalb eines Jahres vornehmen, nachdem sie von den entsprechenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Verstreicht diese Frist, kann der Bescheid nur noch für die Zukunft geändert werden.


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Welche Folgen hat ein fehlerhaft ausgefüllter Rentenantrag für meine Rentenansprüche?

Ein fehlerhaft ausgefüllter Rentenantrag kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Falsche oder unvollständige Angaben können zu einer niedrigeren Rente führen oder sogar eine Rückforderung bereits gezahlter Rentenleistungen nach sich ziehen.

Arten von Antragsfehlern und deren Konsequenzen

Fehlende oder unvollständige Angaben zu Versicherungszeiten, Ausbildungszeiten oder Auslandsaufenthalten wirken sich direkt auf die Rentenberechnung aus. Wenn Sie beispielsweise Kindererziehungszeiten oder Berufsausbildungszeiten nicht angeben, werden diese bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt.

Verschweigen von relevanten Informationen, wie etwa der Bezug einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, gilt als grob fahrlässig. In solchen Fällen muss die zu viel gezahlte Rente zurückgezahlt werden.

Korrekturmöglichkeiten

Wenn Sie einen Fehler in Ihrem Rentenantrag bemerken, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Innerhalb der ersten vier Wochen nach Erhalt des Rentenbescheids können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss eine konkrete Begründung enthalten, welche Angaben falsch sind.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Dieser ist zeitlich nicht begrenzt, die Prüfung kann jedoch länger dauern. Bei nachgewiesenen Fehlern können Sie rückwirkend bis zu vier Jahre eine Korrektur der Rentenhöhe erreichen.

Verantwortlichkeit und Haftung

Mit Ihrer Unterschrift unter dem Rentenantrag bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben. Auch wenn Sie beim Ausfüllen Unterstützung erhalten haben, bleiben Sie für die gemachten Angaben verantwortlich. Die Hilfe eines Knappschaftsältesten oder anderen Helfers entbindet Sie nicht von dieser Verantwortung.

Wenn die Deutsche Rentenversicherung Fehler in der Berechnung macht, wird dies von Amts wegen korrigiert. Zu viel gezahlte Rente muss in der Regel nur dann zurückgezahlt werden, wenn Sie wissentlich falsche Angaben gemacht oder wichtige Informationen verschwiegen haben.


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Was sind meine Rechte bei fehlerhafter Beratung durch die Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach § 14 SGB I zu einer korrekten und vollständigen Beratung in allen Fragen der Rentenversicherung verpflichtet. Bei fehlerhafter Beratung haben Sie das Recht auf Schadensersatz und können verlangen, so gestellt zu werden, als wäre die Beratung korrekt erfolgt.

Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

Ein Schadensersatzanspruch besteht, wenn die Rentenversicherung ihre Beratungspflicht verletzt hat und Ihnen dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist. Die Beratung muss richtig, vollständig und unmissverständlich sein. Typische Beratungsfehler sind:

  • Fehlende Hinweise auf mögliche Rentenansprüche
  • Unvollständige Informationen über Fristen und Voraussetzungen
  • Falsche Auskünfte über die Höhe von Rentenansprüchen

Dokumentation der Beratung

Bei einem Beratungsgespräch sollten Sie Datum, Ort und Name des Beraters notieren. Lassen Sie sich die besprochenen Inhalte schriftlich bestätigen. Diese Dokumentation ist wichtig für die spätere Beweisführung.

Durchsetzung der Ansprüche

Wenn Sie einen Beratungsfehler feststellen, müssen Sie den Schaden konkret darlegen können. Die Rentenversicherung muss Sie dann finanziell so stellen, wie Sie bei korrekter Beratung gestanden hätten. Ein Beispiel: Ein Versicherter erhielt nach fehlerhafter Beratung statt 1.468 Euro nur eine geringere monatliche Rente. Das Gericht verurteilte die Rentenversicherung zur Zahlung der Differenz sowie der entgangenen Rentenzahlungen.

Verjährung und Fristen

Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.

Die Rentenversicherung haftet auch für Beratungsfehler ihrer Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie der Versichertenältesten. Der Anspruch auf korrekte Beratung ist ein einklagbares Recht.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Berufungsfrist

Eine gesetzlich festgelegte Zeitspanne, innerhalb der eine Berufung gegen ein Gerichtsurteil eingelegt werden muss. Die Frist beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils und beträgt in der Regel einen Monat gemäß § 517 ZPO. Wird diese Frist versäumt, wird die Berufung als unzulässig verworfen und das Urteil wird rechtskräftig.

Beispiel: Wird ein Urteil am 1. März zugestellt, muss die Berufung spätestens am 1. April bei Gericht eingehen.


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Prozessrisiko

Bezeichnet die Gefahr des Unterliegens in einem Gerichtsverfahren und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Folgen. Es umfasst sowohl die Wahrscheinlichkeit, den Prozess zu verlieren, als auch mögliche Kostenfolgen. Nach § 91 ZPO muss die unterliegende Partei sämtliche Verfahrenskosten tragen.

Beispiel: Ein Kläger verliert einen Prozess und muss nicht nur seine eigenen Anwaltskosten, sondern auch die der Gegenseite sowie die Gerichtskosten bezahlen.


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Anwaltshaftung

Die rechtliche Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts für Fehler bei der Mandatsbearbeitung. Grundlage ist der Anwaltsvertrag nach § 675 BGB. Der Anwalt haftet für alle Schäden, die dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung entstehen, etwa bei Fristversäumnissen oder falscher Rechtsberatung.

Beispiel: Ein Anwalt versäumt eine wichtige Frist, wodurch seinem Mandanten ein Rechtsmittel verloren geht.


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Beratungsfehler

Ein Verstoß gegen anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der rechtlichen Beratung von Mandanten. Nach § 280 BGB kann dies Schadensersatzansprüche auslösen. Der Anwalt muss alle wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände berücksichtigen und den Mandanten umfassend aufklären.

Beispiel: Ein Anwalt übersieht wichtige Vorschriften und gibt dadurch eine falsche Rechtsauskunft.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)): Dieser Paragraph regelt den Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten verletzt und dadurch der anderen Partei ein Schaden entsteht, kann die geschädigte Partei Anspruch auf Ersatz des Schadens haben. Im vorliegenden Fall behauptet der Kläger, dass die Beklagte durch fehlerhafte Prozessführung ihre Pflichten verletzt hat, was zu einem finanziellen Schaden geführt haben soll.
  • Anwaltshaftung nach § 831 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)): Diese Vorschrift betrifft die Haftung von Unternehmern für Fehler ihrer Erfüllungsgehilfen. Ein Anwalt kann demnach für fahrlässige Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden, wenn er seine Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Mandanten verletzt. Der Kläger macht geltend, dass der Berater durch fehlerhaftes Ausfüllen des Antrags seine anwaltlichen Pflichten verletzt hat, was direkt auf diese Haftungsgrundlage zurückzuführen ist.
  • Versorgungsausgleich gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1372 ff.): Der Versorgungsausgleich dient der gerechten Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften bei Scheidung. Im vorliegenden Fall wurde der Versorgungsausgleich in den Rentenansprüchen des Klägers berücksichtigt, was zu einer Kürzung seiner Rente führte. Der Zusammenhang besteht darin, dass die fehlerhafte Antragstellung möglicherweise den Versorgungsausgleich beeinflusst hat.
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Rentenversicherung): Dieses Gesetz regelt die gesetzlichen Rentenversicherungen in Deutschland, einschließlich der Voraussetzungen und Verfahren zur Gewährung von Rentenleistungen. Der Kläger beantragte eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, wobei ihm eine Kürzung aufgrund des Versorgungsausgleichs gewährt wurde. Die korrekte Anwendung der Vorschriften des SGB V ist für die Rechtmäßigkeit der Rentenentscheidungen entscheidend.
  • Verfahrensrechtliche Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes (SGG)): Diese Vorschriften regeln das Verfahren vor den Sozialgerichten, einschließlich der Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Rechtsmittel. Das Sozialgericht hat die Klage des Klägers abgewiesen, und das Landessozialgericht hat die Berufung als unzulässig verworfen. Die Anwendung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen ist wesentlich für die Entscheidung der Gerichte im vorliegenden Fall.

Das vorliegende Urteil


LG Karlsruhe – Az.: 6 O 202/23 – Urteil vom 09.08.2024


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