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Verkehrswert des Versteigerungsobjekts muss sachverständig ermittelt werden

Im Streit um das Erbe des Künstlers X überschlagen sich die Ereignisse: Das Landgericht Freiburg zwingt das Amtsgericht, den Wert des denkmalgeschützten Künstlerhauses neu zu bestimmen. Der Grund: Die Richter hatten den Verkehrswert des Hauses zuvor ohne Gutachten und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes einfach heruntergerechnet. Nun muss ein Sachverständiger ran, um den wahren Wert des außergewöhnlichen Objekts zu ermitteln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Freiburg
  • Datum: 20.09.2024
  • Aktenzeichen: 4 T 105/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Neufestsetzung des Verkehrswertes im Rahmen einer Teilungsversteigerung
  • Rechtsbereiche: Vollstreckungsrecht, Zwangsversteigerungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragstellerin: Diese Partei betreibt die Teilungsversteigerung des Grundstücks und argumentiert für eine Neufestsetzung des Verkehrswertes auf Basis der Denkmaleigenschaft und des Bodenrichtwerts.
  • Antragsgegner: Diese Partei, Miterbe des Grundstücks, wendet sich gegen die Verkehrswertfestsetzung ohne aktuelles Sachverständigengutachten und fordert eine neue Begutachtung, um den Verkehrswert zu bestimmen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Im Zentrum steht die Neufestsetzung des Verkehrswertes eines Grundstücks, das ein denkmalgeschütztes Haus enthält, welches abbruchreif ist. Die Miterben stritten über die Höhe des Verkehrswertes, nachdem dieser durch das Amtsgericht auf 480.000 Euro festgesetzt wurde, basierend auf der Denkmaleigenschaft und einem Abschlag vom Bodenrichtwert.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob das Vollstreckungsgericht verpflichtet ist, ein unabhängiges Sachverständigengutachten für die Verkehrswertfestsetzung einzuholen, nachdem es bisher darauf verzichtet hatte und keine ausreichende Begründung für seinen Schätzungsverzicht lieferte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beschluss des Amtsgerichts, den Verkehrswert ohne ein Sachverständigengutachten festzusetzen, wurde aufgehoben. Die Angelegenheit wurde zur erneuten Entscheidung und Einholung eines Sachverständigengutachtens an das Vollstreckungsgericht zurückverwiesen.
  • Begründung: Ein Sachverständigengutachten sei erforderlich, da die eigene Sachkunde des Amtsgerichts nicht nachvollziehbar dargelegt und die Denkmaleigenschaft nur unzureichend in die Verkehrswertfeststellung einbezogen wurde, was einer sachverständigen Bewertung bedarf.
  • Folgen: Die Verkehrswertfestsetzung wird neu überprüft, vermutlich mit Einbeziehung eines Sachverständigengutachtens, was die Methode der Verkehrswertermittlung klärt. Weitere Rechtsmittel wurden nicht zugelassen, womit die Entscheidung endgütig wird, außer es wird ein formaler Fehler erhoben.

Verkehrswertermittlung bei Immobilienversteigerungen: Ein Fallbeispiel im Fokus

Die Ermittlung des Verkehrswerts eines Versteigerungsobjekts spielt eine entscheidende Rolle im Immobilienmarkt. Dieser Wert, der oft durch ein wertvolles Gutachten eines Sachverständigen festgestellt wird, basiert auf einer gründlichen Marktwertanalyse und der Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren. Das Immobilienbewertungsgesetz legt die Grundlagen für die Bewertung von Liegenschaften fest, um einen fairen Kaufpreis zu ermitteln und Transparenz auf dem Markt zu gewährleisten.

Eine korrekte Verkehrswertermittlung ist insbesondere bei Versteigerungen von großer Bedeutung, da hier oft große finanzielle Risiken bestehen. Gutachterkosten können variieren und müssen im Vorfeld bedacht werden, um von einem fundierten Immobiliengutachten zu profitieren. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Methoden der Wertermittlung eines Versteigerungsobjekts näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht ordnet neue Wertermittlung für denkmalgeschütztes Künstlerhaus an

Immobiliengutachter dokumentiert Zustand eines denkmalgeschützten Künstlerhauses
Neuer Verkehrswert für denkmalgeschütztes Haus (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Beim Amtsgericht Freiburg muss der Verkehrswert eines denkmalgeschützten Hauses neu ermittelt werden. Das Landgericht Freiburg hob am 20. September 2024 den Beschluss des Amtsgerichts auf, das den Wert ohne Sachverständigengutachten auf 480.000 Euro festgesetzt hatte.

Streit um Wertfestsetzung bei Teilungsversteigerung

Der Fall betrifft ein Grundstück mit dem Wohnhaus des Künstlers X, das sich im Miteigentum zweier Erben befindet. Die Antragstellerin strebt eine Teilungsversteigerung an, um die Erbengemeinschaft aufzulösen. Nachdem das Amtsgericht den Verkehrswert zunächst auf 600.000 Euro festgesetzt hatte, nahm es nach der Eintragung des Hauses in die Denkmalschutzliste einen Abschlag von 20 Prozent vor und setzte den Wert auf 480.000 Euro fest.

Bedeutung des Denkmalschutzes für die Wertermittlung

Das Landgericht bestätigte, dass die Denkmaleigenschaft des Hauses erheblichen Einfluss auf den Verkehrswert haben kann. Dieser Einfluss könne sowohl positiv als auch negativ ausfallen. Mögliche Nutzungseinschränkungen und Pflege­aufwendungen könnten den Käuferkreis einschränken und den Wert mindern. Andererseits könne der Denkmalstatus auch wertsteigernd wirken, wenn die Nutzung nicht eingeschränkt wird.

Sachverständigengutachten zwingend erforderlich

Das Landgericht kritisierte das Vorgehen des Amtsgerichts, das den Wert ohne Sachverständigengutachten festgesetzt hatte. Nach dem Zwangsversteigerungsgesetz müsse der Verkehrswert in der Regel durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden. Nur in Ausnahmefällen könne darauf verzichtet werden, etwa wenn ein unstreitiges Privatgutachten vorliegt. Das Gericht müsse zudem seine besondere Sachkunde nachweisen und den Parteien vorab mitteilen, wenn es auf ein Gutachten verzichten will.

Rückverweisung zur Neufestsetzung des Verkehrswertes

Das Landgericht verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurück. Die früheren Gutachten aus den Jahren 2009 und 2014 seien aufgrund des Zeitablaufs und der neuen Denkmaleigenschaft nicht mehr als Grundlage geeignet. Das Amtsgericht müsse nun ein neues Sachverständigengutachten einholen, das alle wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigt. Der Beschwerdewert wurde auf 90.000 Euro festgesetzt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Bei der Festsetzung des Verkehrswerts einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung muss grundsätzlich ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Das Gericht darf nur in begründeten Ausnahmefällen darauf verzichten und muss dann seine besondere Sachkunde nachweisen sowie die Parteien vorab informieren. Die Denkmaleigenschaft einer Immobilie kann den Verkehrswert sowohl positiv als auch negativ beeinflussen – dies muss durch einen Sachverständigen im Detail untersucht und bewertet werden. Pauschale Zu- oder Abschläge ohne fundierte Begründung sind nicht zulässig.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Erbe oder Gläubiger an einer Zwangsversteigerung beteiligt sind, haben Sie das Recht auf eine fundierte Wertermittlung durch einen Sachverständigen. Dies ist besonders wichtig bei denkmalgeschützten Immobilien, da hier viele Faktoren den Wert beeinflussen können. Sie müssen keine pauschalen Wertfestsetzungen des Gerichts akzeptieren und können ein Sachverständigengutachten einfordern. Dabei sollten Sie auch prüfen lassen, ob der Denkmalschutz in Ihrem Fall wertsteigernd oder wertmindernd wirkt, etwa durch Nutzungseinschränkungen oder Sanierungspflichten.


Benötigen Sie Hilfe?

Komplexe Wertermittlungen bei Zwangsversteigerungen erfordern fundierte rechtliche Begleitung – besonders wenn es um denkmalgeschützte Immobilien geht. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung Ihrer Rechte bei der Verkehrswertfestsetzung und unterstützen Sie dabei, eine sachgerechte Bewertung Ihrer Immobilie sicherzustellen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse Ihrer speziellen Situation. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist ein Sachverständigengutachten für die Verkehrswertermittlung zwingend notwendig?

Ein Verkehrswertgutachten durch einen qualifizierten Sachverständigen ist in bestimmten rechtlich relevanten Situationen zwingend erforderlich, wenn die Wertermittlung den Anforderungen des §194 Baugesetzbuch entsprechen muss.

Gerichtliche Verfahren

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist ein Verkehrswertgutachten unerlässlich. Dies gilt insbesondere für:

  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsansprüche
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidungen

Steuerrechtliche Anforderungen

Ein Sachverständigengutachten wird für die steuerliche Bewertung benötigt, etwa bei:

  • Ermittlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Feststellung von Betriebsvermögen
  • Nachweis des niederen gemeinen Werts nach §198 BewG

Behördliche Verfahren

Wenn staatliche Institutionen in den Prozess der Eigentumsübertragung involviert sind, ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Dies betrifft:

  • Enteignungsverfahren
  • Grundstücksverkäufe an öffentliche Träger
  • Bilanzierungszwecke

Besondere Fallkonstellationen

Selbst wenn eine Immobilie bereits verkauft wurde, kann ein Verkehrswertgutachten notwendig sein. Dies hat das OLG Hamm bestätigt, insbesondere wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Unterbewertung vorliegen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch auf Wertermittlung durch ein Sachverständigengutachten auch nach erfolgtem Verkauf besteht, damit Pflichtteilsberechtigte nachweisen können, ob der Veräußerungserlös dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht.


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Welche besonderen Faktoren beeinflussen den Verkehrswert eines denkmalgeschützten Gebäudes?

Der Verkehrswert einer denkmalgeschützten Immobilie wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, die sich sowohl wertmindernd als auch wertsteigernd auswirken können.

Wertmindernde Faktoren

Die Denkmaleigenschaft führt häufig zu erhöhten Kosten und Einschränkungen. Besonders relevant sind die erhöhten Instandhaltungsaufwendungen sowie das Abbruchverbot. Bei Renovierungen und Sanierungen müssen spezielle Auflagen eingehalten werden, die das historische Gesamtbild der Immobilie bewahren.

Nutzungseinschränkungen können den Wert ebenfalls negativ beeinflussen. Die Denkmalbehörde kann beispielsweise die Umnutzung einer historischen Manufaktur zu Wohnraum untersagen. Auch kleinere Veränderungen wie die Installation von Außenbeleuchtungen oder Bewegungsmeldern können von der Genehmigung abhängig sein.

Wertneutrale und wertsteigernde Faktoren

Die Denkmaleigenschaft kann sich auch positiv auf den Verkehrswert auswirken. Steuerliche Vorteile und Fördermöglichkeiten können die erhöhten Aufwendungen teilweise kompensieren. Die KfW bietet beispielsweise Förderprogramme mit zinsgünstigen Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und zusätzlichen Tilgungszuschüssen.

Die Lage und das Erscheinungsbild spielen eine wichtige Rolle. Denkmalgeschützte Gebäude in historischen Ortskernen können als Touristenmagneten fungieren und von einer intakten Infrastruktur profitieren.

Bewertungsspezifische Aspekte

Die Wertermittlung muss stets im Einzelfall erfolgen, da die Auswirkungen des Denkmalschutzes je nach Objekt stark variieren können. Dabei sind insbesondere die konkreten Auflagen der Denkmalbehörde, die Nutzungsmöglichkeiten und der bauliche Zustand zu berücksichtigen.

Bei der Verkehrswertermittlung ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, die sowohl die rechtlichen Einschränkungen als auch die positiven Aspekte wie steuerliche Vorteile und Förderungen berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt üblicherweise durch statisch ertragsorientierte Bewertungsverfahren, die die spezifischen Merkmale des Denkmalschutzes einbeziehen.


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Wie läuft eine Verkehrswertermittlung bei einer Zwangsversteigerung ab?

Die Verkehrswertermittlung beginnt mit der Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen durch das zuständige Amtsgericht. Dieser Gutachter hat die Aufgabe, den aktuellen Marktwert der Immobilie zu bestimmen.

Erstellung des Gutachtens

Der Sachverständige erstellt ein detailliertes Verkehrswertgutachten, das verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören die Lage der Immobilie, die Bausubstanz, die Ausstattung und der allgemeine Zustand des Objekts. In vielen Fällen wird ein Sicherheitsabschlag einbehalten, da die Begutachtung häufig nur von außen möglich ist, wenn Schuldner den Zugang zum Objekt verweigern.

Beteiligung der Parteien

Nach Fertigstellung des Gutachtens haben alle Verfahrensbeteiligten das Recht zur Stellungnahme. Der Schuldner, der Gläubiger und weitere am Verfahren Beteiligte können sich zum ermittelten Verkehrswert äußern. Das Gericht prüft diese Einwendungen und setzt anschließend den endgültigen Verkehrswert per Beschluss fest.

Bedeutung für das Versteigerungsverfahren

Der festgesetzte Verkehrswert ist maßgeblich für den weiteren Verlauf der Zwangsversteigerung. Er dient als Grundlage für das Mindestgebot und schützt den Eigentümer vor einem Verkauf unter Wert. Im ersten Versteigerungstermin muss das Mindestgebot mindestens 50% des festgesetzten Verkehrswerts betragen. Gläubiger haben ein Vetorecht, wenn die Gebote unter 70% des Verkehrswerts liegen.

Wenn sich nach der Wertfestsetzung wesentliche Änderungen an der Immobilie ergeben oder das Gutachten nicht mehr aktuell ist, kann das Gericht eine erneute Bewertung anordnen. Dies stellt sicher, dass der Verkehrswert die aktuelle Marktsituation widerspiegelt.


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Welche Rechtsmittel gibt es gegen eine fehlerhafte Verkehrswertfestsetzung?

Die sofortige Beschwerde ist das zentrale Rechtsmittel gegen eine fehlerhafte Verkehrswertfestsetzung nach § 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG. Sie können diese Beschwerde sowohl zur Herauf- als auch zur Herabsetzung des Verkehrswerts einlegen.

Fristen und Formalitäten

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Verkehrswertbeschlusses eingelegt werden. Eine wichtige formale Anforderung: Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine telefonische Beschwerde ist nicht zulässig.

Beschwerdegründe

Wenn Sie eine Beschwerde einlegen möchten, können Sie sich auf verschiedene Gründe stützen:

  • Das Sachverständigengutachten ist veraltet oder berücksichtigt wichtige wertbildende Faktoren nicht
  • Die Marktentwicklung wurde seit Erstellung des Gutachtens nicht ausreichend berücksichtigt
  • Es liegen neue Tatsachen vor, wie etwa Gebäudeschäden oder Änderungen in der Bauplanung

Wirkung und Verfahrensablauf

Nach Einlegung der Beschwerde prüft das Landgericht als übergeordnete Instanz den Verkehrswert. Wenn sich die Beschwerde als begründet erweist, wird ein neuer Verkehrswert festgesetzt. Dies kann bedeuten, dass ein neues Sachverständigengutachten eingeholt wird.

Der festgesetzte Verkehrswert ist für das weitere Verfahren bindend. Sie können später die Zuschlagsentscheidung nicht mehr mit der Begründung anfechten, der Verkehrswert sei falsch festgesetzt worden.


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Wie lange ist ein Verkehrswertgutachten gültig?

Ein Verkehrswertgutachten wird nach dem Stichtagsprinzip erstellt und bezieht sich immer auf einen konkreten Wertermittlungsstichtag. Der ermittelte Wert gilt grundsätzlich für diesen spezifischen Zeitpunkt, an dem die Bewertung durchgeführt wurde.

Praktische Gültigkeitsdauer

In der Praxis werden Verkehrswertgutachten bei einem stabilen Immobilienmarkt als ausreichend aktuell angesehen, wenn der Stichtag nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Für eine optimale Aussagekraft sollten der Stichtag und der Tag der Verwendung des Gutachtens zeitlich möglichst nah beieinanderliegen.

Einflussfaktoren auf die Aktualität

Der Wert einer Immobilie kann sich durch verschiedene Faktoren schnell ändern:

  • Marktbedingte Schwankungen durch Angebot und Nachfrage
  • Lokale Veränderungen wie der Bau einer Autobahn oder die Anlage eines Parks
  • Bauliche Veränderungen am Objekt selbst
  • Rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Aspekte

Ein Verkehrswertgutachten verliert seine formelle Gültigkeit nicht automatisch. Wenn Sie ein Gutachten verwenden möchten, sollten Sie jedoch die aktuelle Marktsituation berücksichtigen. Bei wesentlichen Veränderungen der Bewertungskriterien oder des Marktes ist eine neue Wertermittlung sinnvoll.

Für behördliche oder gerichtliche Zwecke ist besonders auf die Aktualität zu achten. Der ermittelte Verkehrswert muss den aktuellen Marktverhältnissen entsprechen, um als Entscheidungsgrundlage dienen zu können.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Verkehrswert

Der Verkehrswert (auch Marktwert) ist der Preis, der für eine Immobilie zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen wäre. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 194 Baugesetzbuch. Der Wert wird durch verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand, Nutzungsmöglichkeiten und besondere Eigenschaften (z.B. Denkmalschutz) beeinflusst. Beispiel: Ein Einfamilienhaus kann einen Verkehrswert von 500.000 € haben, dieser kann aber durch einen Denkmalschutz positiv oder negativ beeinflusst werden.


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Teilungsversteigerung

Ein gerichtliches Verfahren zur Aufhebung von Miteigentum an einer Immobilie, geregelt in § 180 ZVG. Sie wird häufig bei Erbengemeinschaften oder nach Scheidungen beantragt, wenn sich die Eigentümer nicht über eine freiwillige Teilung einigen können. Das Objekt wird zwangsversteigert und der Erlös unter den Miteigentümern aufgeteilt. Beispiel: Wenn zwei Erben ein Haus geerbt haben und einer verkaufen möchte, der andere aber nicht, kann eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden.


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Denkmaleigenschaft

Ein rechtlicher Status für Gebäude oder Objekte von besonderer historischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung, geregelt in den Denkmalschutzgesetzen der Länder. Die Eintragung in die Denkmalliste führt zu besonderen Pflichten bei Erhaltung und Nutzung sowie zu Einschränkungen bei baulichen Veränderungen. Gleichzeitig können sich steuerliche Vorteile ergeben. Beispiel: Ein historisches Künstlerhaus wird als Kulturdenkmal eingetragen und unterliegt damit besonderen Schutzbestimmungen.


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Sachverständigengutachten

Eine fundierte, unparteiische Expertise durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, basierend auf § 194 BauGB und der ImmoWertV. Es dient als Grundlage für die Wertermittlung von Immobilien und muss alle wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigen. Der Sachverständige untersucht dabei objektiv alle relevanten Aspekte wie Bausubstanz, Lage und besondere Eigenschaften. Beispiel: Bei einer Zwangsversteigerung wird ein Gutachter beauftragt, den aktuellen Marktwert eines Hauses zu ermitteln.


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Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)

Das zentrale Gesetz für Zwangsversteigerungen von Immobilien in Deutschland. Es regelt den gesamten Ablauf der Versteigerung, von der Wertermittlung bis zum Zuschlag. Besonders wichtig sind die Vorschriften zur korrekten Ermittlung des Verkehrswerts als Grundlage für das gerichtliche Verfahren. Das ZVG schützt dabei die Interessen aller Beteiligten durch strenge Verfahrensvorschriften. Beispiel: Ein Gläubiger kann nach dem ZVG die Zwangsversteigerung einer mit einer Hypothek belasteten Immobilie beantragen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 74a ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz): Dieser Paragraph regelt die Festsetzung des Verkehrswertes eines Versteigerungsobjekts durch das Vollstreckungsgericht. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Verkehrswert von Amts wegen zu bestimmen ist, wobei der Einsatz eines Sachverständigengutachtens als Regel anerkannt ist. Im vorliegenden Fall hat das Vollstreckungsgericht die Einschätzung des Verkehrswertes ohne ein neues Gutachten vorgenommen, was der Antragsgegner beanstandet hat.
  • § 20 Abs. 1 und 2 BauGB (Baugesetzbuch): Hier wird die Ermittlung des Bodenrichtwertes erklärt, der eine wichtige Grundlage für die Bewertung von Grundstücken im Rahmen von Zwangsversteigerungen darstellt. Die Bezugsgröße, in diesem Fall die Schätzung des Grundstücks zum Bodenrichtwert, war im Verfahren entscheidend, jedoch wurde die Immobilienbesichtigung und eine mögliche Wertminderung durch den Denkmalstatus nicht rechtskonform behandelt.
  • § 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph behandelt die Grundsätze der Privatautonomie und der Selbstverantwortung der Beteiligten. Im konkreten Fall betrifft dies die Rechte und Pflichten der Miterben bei der Teilungsversteigerung, die für die Entscheidung über die Verkehrswertermittlung von Bedeutung sind.
  • **§ 29 Denkmalschutzgesetz: ** Dieser Paragraph gibt Aufschluss über die Anforderungen und Verfahren im Umgang mit denkmalgeschützten Objekten. Da das auf dem Grundstück befindliche Wohnhaus des Künstlers X denkmalgeschützt ist, ist die Berücksichtigung des Denkmalschutzrechts bei der Verkehrswertermittlung unerlässlich. Der Antragsgegner hat darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung der Denkmaleigenschaft bei der Wertbestimmung durch das Gericht nicht ausreichend oder korrekt erfolgte.
  • § 30 ZVG: Dieser Paragraph legt die Regelungen zur Beschwerde gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts fest. Die Tatsache, dass die sofortige Beschwerde des Antragsgegners erfolgreich war, verdeutlicht die Möglichkeit des rechtlichen Schutzes gegen fehlerhafte gerichtliche Entscheidungen, insbesondere in Bezug auf die Verkehrswertermittlung im Versteigerungsverfahren.

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Das vorliegende Urteil

LG Freiburg – Az.: 4 T 105/24 – Beschluss vom 20.09.2024


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