Abstandsmessung und Geschwindigkeitsmessung
Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, werden Sie mit Sicherheit schon einmal etwas von dem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 sowie 3.1 gehört haben. Im etwas schlimmeren Fall sind Sie auch schon persönlich mit dem Messsystem in Kontakt gekommen. Verwunderlich wäre dieser Umstand nicht, da dieses System auf unzähligen deutschen Straßen von den Ordnungshütern zum Einsatz gebracht wird. Viele Autofahrer, die in das Netz dieses Kontrollsystems geraten, fühlen sich vollkommen zu Unrecht geblitzt und stellen sich zugleich auch die Frage, ob gegen dieses Messsystem rechtlich etwas unternommen werden kann.
Mitunter stellen sich Autofahrer auch einfach nur aus reiner Neugier die Frage, welche generellen Möglichkeiten es gibt, sich gegen VKS 3.0 sowie 3.1 zur Wehr zu setzen. Wir haben uns auf die Suche nach den entsprechenden Antworten begeben und zeigen in diesem Artikel hier Möglichkeiten auf, wie sich Autofahrer gegen VKS 3.0 und 3.1 erfolgreich wehren können und warum die Messungen außerhalb der technischen Rahmenbedingungen noch sehr umstritten sind.
Übersicht:
Warum gibt es Kontroversen um die Geschwindigkeitsmessung mit dem VKS-3.0-System?
Die Anwendung des VKS-3.0-Systems zur Geschwindigkeitsüberwachung mittels Videokamera stößt auf rechtliche Bedenken, da es bisher keine gesetzliche Grundlage für eine solche Überwachung ohne konkreten Anlass gibt. In einem Urteil aus dem Jahr 2008 erklärte das Oberlandesgericht Oldenburg die Geschwindigkeitsmessungen, die mit diesem System durchgeführt wurden, für rechtswidrig.
Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Regelung für den Einsatz solcher Technologien zur Verkehrsüberwachung. Ohne gesetzliche Grundlage besteht die Gefahr, dass die Privatsphäre der Verkehrsteilnehmer verletzt wird und die Messungen nicht als Beweismittel in rechtlichen Auseinandersetzungen verwendet werden können. Die Diskussion um das VKS-3.0-System zeigt, wie wichtig es ist, die Balance zwischen Verkehrssicherheit und Datenschutz zu wahren und sowohl gesetzliche als auch technische Rahmenbedingungen kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.
Wer ist der Hersteller des Verkehrskontrollsystems VKS 3.0
Der Hersteller des Verkehrskontrollsystems VKS 3.0 ist die Firma Vidit Systems GmbH. Das VKS 3.0 ist ein System zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung im Straßenverkehr. Es kann sowohl mobil als auch stationär eingesetzt werden. Das System besteht aus einer Brückenkamera, die den Straßenverkehr filmt, und einer Computersoftware, mit der die Aufnahmen ausgewertet werden. Das VKS 3.0 kann Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsunterschreitungen feststellen. Es gibt jedoch gewisse Umstände, die dazu führen können, dass das Ergebnis ungültig ist, wie beispielsweise eine falsche Aufstellhöhe oder eine wackelnde Brückenkamera. Mögliche Messfehler können unter Umständen einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid begründen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann klären, inwieweit ein Einspruch möglich ist, da der individuelle Kontext der Messsituation entscheidend ist.
Lohnt sich ein Einspruch gegen die Messung?
Die Systeme VKS 3.0 sowie 3.1 können zwar Abstände von Fahrzeugen sowie auch Geschwindigkeiten im Zuge des Messverfahrens erfassen, allerdings sind auch sie nicht gänzlich frei von fehlerhaften Ergebnissen. Es gibt gewisse Rahmenumstände, welche zu einem falschen Ergebnis führen können. So sind die Messergebnisse bei diesen Systemen davon abhängig, dass eine korrekte Aufstellhöhe sowie ein fester Untergrund vorhanden sind. Bereits eine wackelnde Brückenkamera kann dementsprechend dazu führen, dass das Messergebnis inkorrekt ist. Je nachdem, welche Strafe mit dem Bußgeldbescheid einhergeht, ist der Einspruch mitunter lohnenswert.
Bei dem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 sowie 3.1 ist es zwingend erforderlich, dass der zu messende Streckenbereich für das Messverfahren vorschriftsmäßig vorbereitet wird.
Einspruch gegen VKS 3.0/3.1 Bußgeldbescheid prüfen
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der auf dem VKS 3.0 oder 3.1 beruht, kann unter Umständen lohnenswert sein. Wenn Sie einen derartigen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie eine überaus sorgsame Prüfung des Bescheides im Hinblick auf Fehler vornehmen. Es ist überdies auch denkbar, dass der Bußgeldbescheid an formelle Fehler aufweist. Es kann überdies auch nicht schaden, wenn die Funktionsweise von den Systemen VKS 3.0 sowie VKS 3.1 bekannt ist.
Senden Sie uns Ihren erhaltenen Bußgeldbescheid zu, und wir werden ihn unverbindlich auf mögliche Fehler und Einspruchsmöglichkeiten untersuchen. Unser versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht, der über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Bereich verfügt, kann Ihnen dabei helfen, hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote zu vermeiden. Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein und beraten Sie professionell über die beste Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall, um Ihnen unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten zu ersparen. Hier geht’s zum Anfrageformular.
Funktionsweise des VKS 3.0 und 3.1
Das Messverfahren VKS 3.0 basiert dem reinen Grundsatz nach auf einem Videoüberwachungssystem, bei dem zwei Kameras eingesetzt werden. Diese Kameras werden auf einem hohen Punkt wie einer Brücke platziert und zeichnen das aktuelle Verkehrsgeschehen in einem Entfernungsbereich von maximal 300 Metern auf. Die Zielsetzung der Ordnungshüter ist die Kontrolle, ob alle Verkehrsteilnehmer sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Dies ist jedoch lediglich in einem Bereich von 40 – 90 Metern von dem Messausgangspunkt aus gesehen technisch möglich.
Damit ein rechtlich verwertbares Ergebnis von VKS 3.0 sowie VKS 3.1 geliefert werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass das Messsystem in einer Mindesthöhe von 3 Metern aufgestellt wird.
Verkehrskontrollsysteme messen Abstand und Geschwindigkeit auf Streckenabschnitt
Der Fokus liegt auf Abstand sowie Geschwindigkeit des Autofahrers. Kontrolliert werden die Abstände sowie Geschwindigkeiten in einem Verkehrsbereich, welcher als Streckenabschnitt bezeichnet wird. Dieser Streckenabschnitt sollte eine Mindestlänge von 100 Metern aufweisen. In diesem Messbereich werden dann auf der Straße vier Markierungspunkte gesetzt. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Passpunkte, mit denen das Messsystem ein Viereck aufzieht. Zusätzlich zu diesem Viereck gibt es auch noch zwei Kontrollpunkte, die ebenfalls zwingend erforderlich sind. Auf diese Weise wird ein virtuelles Messfeld generiert, das dann der exakten zeitlichen und örtlichen Bestimmung des vorbeifahrenden Fahrzeugs dient. Ein fester Bestandteil des Messverfahrens ist auch die Codierung mittels digitaler Zeitwerte, damit auf diese Weise mittels einer sogenannten Weg-Zeit-Berechnung der etwaige Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß des Autofahrers erfasst werden kann. Die Verkehrskontrollsysteme 3.0 sowie 3.1 verfügen auch über fernsteuerbare Kameras, mit denen zusätzliche Aufnahmen von dem Autofahrer sowie von dem Fahrzeugkennzeichen gefertigt werden können.
Ordnungshüter müssen Messverfahren korrekt dokumentieren und auswerten.
Für das rechtlich korrekte Messverfahren ist es unerlässlich, dass bereits bei der Einrichtung von der Messstelle durch die Ordnungshüter ein Referenzvideo erzeugt wird. Dieses Referenzvideo ist für den späteren Abgleich mit dem Messsystem VKS 3.0 sowie VKS 3.1 zwingend erforderlich. Zudem ist es für die Kontrollbeamten auch vorgeschrieben, dass die Kameraaufstellhöhe genau dokumentiert wird.
VKS 3.0 sowie 3.1 wertet das Messergebnis softwarebasiert innerhalb von sehr wenigen Minuten aus. Die Auswertung der Verkehrssituationen wird durch den Einsatz der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) genehmigten Software VKS 3.1 ermöglicht. Die Bearbeitung eines Falles kann in diesem Zusammenhang innerhalb kürzester Zeit, nämlich innerhalb weniger Minuten, erfolgen. Dabei besteht die Möglichkeit, jeden Vorfall unbegrenzt häufig zu analysieren und die Ergebnisse entsprechend zu präsentieren
Mobil einsetzbares VKS 3.0 / VKS 3.1-Verfahren erfasst Verkehrsverstöße per Video
Es ist möglich, das Messverfahren stationär sowie auch mobil zum Einsatz zu bringen. Überdies ermöglicht VKS 3.0 / VKS 3.1 auch die Videoerfassung von anderweitigen Verkehrsverstößen wie die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer oder auch einen Verstoß gegen die Gurtpflicht.
Einspruchsmöglichkeiten gegen VKS-Messungen
Es gibt die Möglichkeit, gegen VKS-Messungen einen Einspruch einzulegen. Hierbei gilt es dann zunächst die Frage zu klären, welche Aspekte auf einen eventuell vorhanden Fehler in der Messung des 3.0 / 3.1 Systems hinweisen können. Dem reinen Grundsatz nach ist es denkbar, dass schon geringe Abweichungen im Zuge der Messstelleneinrichtung Ungenauigkeiten bei den Messergebnissen hervorrufen. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist die Unterschreitung der vorgegebenen Mindesthöhe des Messsystems oder eine nicht ordnungsgemäße Markierung von den Pass- sowie Kontrollpunkten. Dies kann zu fehlerhaften Messergebnissen führen und einen Einspruch begünstigen. Gleichermaßen verhält es sich auch, wenn eine Veränderung der Kameraposition seitens der Messbeamten vorliegt oder das Referenzvideo nicht mehr vorhanden ist. Ebenfalls ein guter Ansatzpunkt für einen Einspruch ist der sogenannte einsehbare Bereich von der Kamera, welcher laut Herstellerangaben mindestens 250 Meter betragen sollte. Diese Entfernung geht merklich über den markierten Streckenbereich hinaus. Auch der Messbereich des Systems kann einen Ansatzpunkt für einen Einspruch darstellen, da dieser im Bereich 0 – 250 Km/h angesiedelt ist.
Witterung beeinflusst Messsystem: Temperatur beachten!
Da es sich bei dem Messsystem um Technik handelt, können auch die witterungsbedingten Rahmenumstände fehlerhafte Ergebnisse mit sich bringen und einen Einspruch begünstigen. Der Hersteller sagt, dass für ein reibungsloses Messverfahren Temperaturen im Bereich von 0 – 50 Grad Celsius vorliegen müssen.
Praxisbeispiele und Erfahrungen
In der gängigen Praxis gestaltet sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der auf der Basis des Messverfahrens VKS 3.0 erstellt wurde, nicht gerade simpel. Zwar kann der Einspruch binnen einer Frist von 14 Tagen beginnend mit der Zustellung des Bußgeldbescheides schriftlich in Eigenregie durchgeführt werden, allerdings ist der Gang zu einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt auf jeden Fall ratsam. Die Erfahrung lehrt, dass die Mandatierung eines Rechtsanwalts die Erfolgsaussichten des Einspruchs auf jeden Fall steigert. Der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und dann das durchgeführte Messverfahren sowie die Messprotokolle einsehen und auf diese Weise etwaige Fehler feststellen. Wird der Einspruch dann eingelegt, so entscheidet die zuständige Behörde über das Verfahren. Im Zweifel müssen weitergehende rechtliche Schritte eingeleitet und der Fall vor dem zuständigen Gericht verhandelt werden. Eine pauschale Aussage, wie das Verfahren ausgeht, ist nicht möglich. Es gibt Gerichtsurteile, die zugunsten der Autofahrer ausgefallen sind und es gibt Gerichtsurteile, in denen die Anfechtung des Messergebnisses letztlich nicht erfolgreich gewesen ist. Eine verallgemeinerte Rechtsprechung diesbezüglich existiert in Deutschland bedauerlicherweise nicht.
Fazit
Das Messverfahren VKS 3.0 und 3.1 zählt aus technischer Sicht zu den fortschrittlicheren Messsystemen und liefert äußerst präzise Messergebnisse. Mit diesem System können sowohl Abstands- als auch Geschwindigkeitsverstöße ermittelt werden. Dennoch ist auch dieses Messsystem, wie alle anderen Verfahren, nicht vollständig fehlerfrei. Daher kann es unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Um mögliche Fehlerquellen aufzudecken und zu analysieren, sollten sich Betroffene unbedingt die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts sichern. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und den Sachverhalt eingehend prüfen, um herauszufinden, ob ein Einspruch in dem jeweiligen Fall Erfolg versprechend ist und ob es sich lohnt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.