Verjährungshemmung bei psychisch unmöglicher Anspruchsdurchsetzung

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 16 U 108/11 – Urteil vom 20.12.2012 Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. August 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 15.000,00 € zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt … Verjährungshemmung bei psychisch unmöglicher Anspruchsdurchsetzung weiterlesen