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Tierkaufvertrag – Nacherfüllungspflicht bei krankem Tier?

Katzenkauf endet vor Gericht: Käuferin scheitert mit Schadensersatzklage, weil sie die kranken Tiere zu schnell zum Tierarzt brachte. Das Landgericht Lübeck urteilte, die Frau hätte der Verkäuferin erst eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, bevor sie die Behandlungskosten einfordert. Entscheidend war dabei, ob ein medizinischer Notfall vorlag – doch daran gab es Zweifel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Lübeck
  • Datum: 07.03.2024
  • Aktenzeichen: 14 S 92/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Tierrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Klägerin argumentierte, dass sie nach dem Kauf kranker Katzen umgehend tierärztliche Hilfe aufsuchen musste, ohne zuvor eine Frist zur Nacherfüllung durch die Verkäuferin zu setzen. Sie beanspruchte Schadensersatz für die Behandlungskosten.
  • Beklagte: Die Beklagte bestritt einen Notfall, der eine sofortige tierärztliche Behandlung der Katzen ohne Fristsetzung erforderte. Sie betonte, dass die Klägerin vom Krankheitszustand der Katzen informiert gewesen sei und daher eine Fristsetzung erforderlich gewesen wäre.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin kaufte Katzen, die sich als krank herausstellten und ließ sie am Tag nach der Abholung tierärztlich behandeln. Sie hielt es für unzumutbar, die Tiere zurückzubringen, reklamierte jedoch Kostenersatz von der Beklagten.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Klägerin trotz der Krankheit der Katzen eine Frist zur Nacherfüllung durch die Beklagte hätte setzen müssen, bevor sie die Tiere auf eigene Kosten behandeln ließ.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Beklagten war erfolgreich; die Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass die Klägerin versäumt habe, der Beklagten eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ein Notfall, der eine sofortige Behandlung ohne Fristsetzung gerechtfertigt hätte, lag nach Ansicht des Gerichts nicht vor. Selbst bei Erkrankung der Katzen hätte die Klägerin die Beklagte über WhatsApp rechtzeitig informieren und eine Frist zur Behebung des Problems setzen können.
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Es wurden keine Gründe zur Zulassung der Revision gesehen, sodass das Urteil endgültig ist.

Rechte und Pflichten beim Haustierkauf: Ein Fall zur Tiergesundheit

Der Kauf eines Haustiers geht weit über einen einfachen Handelsvertrag hinaus. Käufer von Tieren haben das Recht auf eine gesunde und vitales Tier, welches den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Sollte ein Tier krank sein, stellt sich die Frage nach den Käuferrechten und den Verkäuferpflichten: Der Tierkaufvertrag regelt nicht nur die Übergabe des Tieres, sondern auch die Nacherfüllungspflicht des Verkäufers. Diese umfasst etwa die Möglichkeit zur Rückgabe oder Schadensersatzansprüche, falls das Tier nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand ist.

In diesem Kontext ist die Rolle tierärztlicher Gutachten von großer Bedeutung. Sie helfen, die Tiergesundheit klar zu bewerten und mögliche Mängelrügen zu untermauern. Bei einem Streit über die Haftung und die Gewährleistung ist es entscheidend, die rechtslichen Rahmenbedingungen, die Verbraucherschutz und das Kaufrecht betreffen, genau zu kennen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der diese Aspekte vertieft.

Der Fall vor Gericht


Krankheitsfolgen beim Katzenkauf: Berufung erfolgreich – Schadensersatzklage abgewiesen

Verkäuferin übergibt zwei Katzen an Käuferin im Wohnzimmer mit Kaufvertrag
(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Landgericht Lübeck hat in einem Berufungsverfahren die Schadensersatzklage einer Katzenkäuferin abgewiesen und das vorherige Urteil des Amtsgerichts Reinbek aufgehoben. Die Käuferin hatte die Verkäuferin auf Erstattung von Tierarztkosten verklagt, nachdem die erworbenen Katzen kurz nach dem Kauf tierärztliche Behandlung benötigten.

Tierärztliche Behandlung ohne vorherige Fristsetzung

Die Klägerin hatte die Katzen am 18. März 2020 erworben und sie bereits am nächsten Tag einem Tierarzt vorgestellt. Die Untersuchung ergab, dass die Tiere in einem schlechten Pflegezustand und untergewichtig waren. Eine der Katzen musste am 20. März 2020 sogar stationär aufgenommen werden. Die Käuferin versuchte zwar, die Verkäuferin über WhatsApp zu kontaktieren und informierte sie über die Situation, setzte ihr jedoch keine Frist zur Nacherfüllung.

Rechtliche Grundlagen des Urteils

Das Landgericht betonte in seiner Entscheidung die grundsätzliche Notwendigkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung beim Tierkauf. Diese Verpflichtung besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn unklar ist, ob eine aufgetretene Erkrankung einen Mangel im Rechtssinn darstellt. Eine Ausnahme von der Fristsetzung sei nur bei dringenden Notfällen zulässig, die eine unverzügliche tierärztliche Behandlung erfordern.

Beurteilung der medizinischen Dringlichkeit

Das Gericht prüfte besonders sorgfältig, ob am 19. März 2020 ein medizinischer Notfall vorlag, der eine sofortige Behandlung ohne Fristsetzung rechtfertigte. Die schriftliche Stellungnahme der behandelnden Tierärztin konnte einen solchen Notfall nicht belegen. Auch der WhatsApp-Verlauf zwischen den Parteien sprach gegen eine akute Notfallsituation, da die Klägerin selbst mitteilte: „Wir sind gut durch die Nacht […] hoffe, es ist nichts schlimmes“.

Bedeutung der Fristsetzung im konkreten Fall

Nach Auffassung des Gerichts hätte die Klägerin der Verkäuferin über den bereits etablierten WhatsApp-Kanal problemlos eine knappe Frist zur Übernahme der Katzen in eigene Behandlung setzen können. Dies gelte insbesondere für die nach dem 19. März 2020 durchgeführten Behandlungen, da zu diesem Zeitpunkt bereits feststand, dass die Tiere krank waren. Das Gericht betonte, dass die Fristsetzung keine bloße Förmelei sei, sondern dem Verkäufer die Möglichkeit geben solle, den Schaden durch eigene Tätigkeit so gering wie möglich zu halten. Dies sei besonders relevant gewesen, da sich die Beklagte zum fraglichen Zeitpunkt in einer Wohlverhaltensphase nach einem Insolvenzverfahren befand und daher ein erhebliches Interesse daran hatte, nicht weiteren erheblichen Kosten ausgesetzt zu sein.


Die Schlüsselerkenntnisse


Beim Kauf eines kranken Tieres muss der Verkäufer grundsätzlich die Chance bekommen, die Behandlung selbst zu organisieren – auch wenn das Tier krank erscheint. Nur in echten medizinischen Notfällen darf der Käufer ohne vorherige Ankündigung einen Tierarzt aufsuchen und die Kosten später vom Verkäufer verlangen. Die bloße Vermutung einer Erkrankung oder ein schlechter Pflegezustand reichen dafür nicht aus. Der Käufer muss dem Verkäufer zumindest eine kurze Frist setzen, selbst wenn dieser schwer erreichbar ist oder eine Antwort unwahrscheinlich erscheint.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie ein neu gekauftes Tier zum Tierarzt bringen möchten, müssen Sie dies dem Verkäufer vorher schriftlich mitteilen und ihm eine – wenn auch kurze – Frist zur Reaktion geben. Diese Mitteilung sollten Sie nachweisbar machen, zum Beispiel per WhatsApp oder SMS. Nur wenn das Tier in akuter Lebensgefahr schwebt und sofort behandelt werden muss, können Sie direkt zum Tierarzt gehen. Ein schlechter Allgemeinzustand oder der Verdacht auf eine Erkrankung reichen dafür nicht aus – auch dann müssen Sie dem Verkäufer zuerst die Chance geben, sich selbst um die Behandlung zu kümmern.


Benötigen Sie Hilfe?

Die rechtliche Situation beim Tierkauf kann komplex sein – besonders wenn es um gesundheitliche Mängel und die korrekte Vorgehensweise geht. In vielen Fällen entscheiden bereits die ersten Handlungen nach Feststellung eines Mangels über Ihre Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre konkrete Situation analysieren und die für Sie optimale Strategie entwickeln. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung beim Tierkauf erforderlich?

Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist beim Tierkauf grundsätzlich zwingend erforderlich, bevor weitere Mängelrechte geltend gemacht werden können. Dies gilt sowohl für die Geltendmachung von Schadensersatz als auch für einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung des Kaufpreises.

Ausnahmen von der Fristsetzungspflicht

Die Fristsetzung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen entbehrlich:

  • Bei akuten Notfällen, die eine unverzügliche tierärztliche Behandlung erfordern
  • Wenn bei einem Zeitverlust durch die Fristsetzung ein wesentlich größerer Schaden droht
  • Wenn Tierschutzgründe ein sofortiges Handeln erforderlich machen

Anforderungen an eine wirksame Fristsetzung

Die Frist zur Nacherfüllung muss angemessen sein. Bei der Bemessung der Fristlänge kommt es auf den Einzelfall an. Bei dringenden Maßnahmen kann eine Frist von wenigen Stunden oder Tagen ausreichend sein.

Praktische Durchführung der Nacherfüllung

Der Verkäufer kann die Nacherfüllung auf verschiedene Weise vornehmen:

  • Durch Rücknahme des Tieres und tierärztliche Behandlung
  • Durch Weiterbildung des Tieres bei Verhaltensauffälligkeiten
  • Durch ein Verhaltenstraining zur Beseitigung unerwünschten Verhaltens

Eine Ersatzlieferung durch ein anderes Tier kommt nur in Betracht, wenn noch keine emotionale Bindung zwischen Käufer und Tier entstanden ist.

Folgen einer unterlassenen Fristsetzung

Wenn die erforderliche Fristsetzung unterlassen wird, können Tierarztkosten als Schadensersatz grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer zunächst nicht weiß, ob und wie krank das Tier tatsächlich ist.


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Welche Ausnahmen gelten bei medizinischen Notfällen für die Fristsetzungspflicht?

Bei kranken Tieren gilt grundsätzlich die Pflicht zur Fristsetzung gegenüber dem Verkäufer. Eine Ausnahme von der Fristsetzungspflicht besteht nur dann, wenn der Zustand des Tieres eine unverzügliche tierärztliche Behandlung als Notmaßnahme erforderlich macht, die vom Verkäufer nicht mehr rechtzeitig veranlasst werden könnte.

Definition eines medizinischen Notfalls

Ein medizinischer Notfall liegt vor, wenn das Tier ohne sofortige medizinische Behandlung schwere oder bleibende Schäden erleiden würde oder elementare Lebensfunktionen eingeschränkt sind. Typische Notfallsituationen sind:

  • Akute Atembeschwerden
  • Vergiftungen
  • Anhaltende Krampfanfälle
  • Bewusstlosigkeit
  • Hitzschlag mit sehr blassen, trockenen Schleimhäuten

Voraussetzungen für sofortiges Handeln

Die Fristsetzung ist nur dann entbehrlich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Ein objektiv dringender Behandlungsbedarf muss vorliegen, bei dem ein Zeitverlust zu einem wesentlich größeren Schaden führen würde. Die bloße Tatsache einer Erkrankung oder ein schlechter Allgemeinzustand reichen dafür nicht aus.

Die Unzumutbarkeit des Transports zum Verkäufer kann eine Rolle spielen. Wenn beispielsweise eine Strecke von 30 Kilometern mit einem schwer erkrankten Tier zurückgelegt werden müsste, kann dies gegen eine Fristsetzungspflicht sprechen.

Folgebehandlungen

Wenn die erste Behandlung als Notfall gerechtfertigt war, können auch notwendige Folgebehandlungen ohne erneute Fristsetzung durchgeführt werden. Ein Wechsel des behandelnden Tierarztes ist dem Käufer in solchen Fällen nicht zuzumuten.

Dokumentationspflicht

Wenn Sie ohne Fristsetzung handeln, müssen Sie den Notfall nachweisen können. Lassen Sie sich die Dringlichkeit der Behandlung vom Tierarzt bestätigen. Eine gute Dokumentation ist wichtig, da im Streitfall der Käufer beweisen muss, dass tatsächlich ein Notfall vorlag.


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Wie muss eine wirksame Fristsetzung zur Nacherfüllung formuliert werden?

Eine wirksame Fristsetzung zur Nacherfüllung erfordert keine bestimmte Form oder festgelegte Formulierung. Es genügt, wenn Sie dem Verkäufer unmissverständlich deutlich machen, dass ihm für die Erfüllung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht.

Ausreichende Formulierungen

Für eine rechtswirksame Fristsetzung können Sie folgende Formulierungen verwenden:

  • „sofortige Leistung“
  • „unverzügliche Nachbesserung“
  • „umgehende Lieferung“

Die Angabe eines konkreten Kalenderdatums oder einer bestimmten Zeitspanne ist nicht erforderlich. Der Verkäufer muss lediglich erkennen können, dass er die Leistung nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt erbringen kann.

Besonderheiten beim Tierkauf

Bei erkrankten Tieren gelten besondere Regelungen. Wenn eine sofortige tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, kann ausnahmsweise auf eine Fristsetzung verzichtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch den Zeitverlust einer Fristsetzung ein größerer Schaden droht oder Tierschutzaspekte ein unverzügliches Handeln erfordern.

Praktische Umsetzung

Ein Mustertext für die Fristsetzung könnte lauten:

„Sehr geehrte/r [Name], hiermit fordere ich Sie auf, die festgestellten Mängel [genaue Beschreibung] unverzüglich zu beseitigen. Sollte keine Nacherfüllung erfolgen, werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten.“

Die Fristsetzung sollte schriftlich erfolgen, wobei auch eine E-Mail ausreicht, wenn der Verkäufer mit dieser Kommunikationsform einverstanden ist. Bei schwerwiegenden Mängeln empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein zur besseren Beweisbarkeit.


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Welche Rechte hat der Käufer nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist?

Nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist stehen dem Käufer eines Tieres mehrere sekundäre Mängelrechte zur Verfügung.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Bei einem Rücktritt wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Allerdings zeigen sich Gerichte bei Tierkäufen oft zurückhaltend, einen Rücktritt ohne eindeutigen Nachweis eines erheblichen Mangels zu gewähren, besonders wenn bereits eine emotionale Bindung zwischen Tier und Halter besteht.

Minderung des Kaufpreises

Als Alternative zum Rücktritt kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Diese Option ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie das Tier trotz des Mangels behalten möchten. Die Minderung erfolgt entsprechend der Wertminderung durch den Mangel.

Schadensersatzansprüche

Der Käufer kann Schadensersatz verlangen, etwa für entstandene Tierarztkosten. Dies gilt jedoch nur, wenn dem Verkäufer zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben wurde – außer in Notfällen. Ein Notfall liegt vor, wenn der Zustand des Tieres eine unverzügliche tierärztliche Behandlung als Notmaßnahme erforderlich macht, die vom Verkäufer nicht rechtzeitig veranlasst werden könnte.

Besondere Fallkonstellationen

Bei einer Täuschungshandlung des Verkäufers beim Vertragsabschluss ist die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage beschädigt. In solchen Fällen kann der Käufer den Kaufpreis sofort – ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung – mindern.

Die genannten Rechte können innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Tieres geltend gemacht werden. In den ersten sechs Monaten nach der Übergabe wird dabei vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits beim Kauf vorlag.


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Welche Kosten kann der Käufer nach korrekter Fristsetzung vom Verkäufer verlangen?

Nach erfolgter Fristsetzung zur Nacherfüllung können Sie als Käufer verschiedene Kostenerstattungen geltend machen. Der Verkäufer muss für sämtliche unmittelbar durch den Mangel verursachten Kosten aufkommen.

Erstattungsfähige Behandlungskosten

Die tierärztlichen Behandlungskosten sind erstattungsfähig, wenn Sie dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben. Dies gilt auch für Operationskosten und weitere medizinische Maßnahmen.

Folgeschäden und weitere Kosten

Wenn ein krankes Tier weitere Tiere in Ihrem Bestand ansteckt, muss der Verkäufer auch für die Behandlungskosten der anderen erkrankten Tiere aufkommen.

Voraussetzungen der Kostenerstattung

Die Kostenerstattung setzt voraus:

  • Eine ordnungsgemäße Fristsetzung zur Nacherfüllung, außer bei Notfällen
  • Den Nachweis des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs
  • Eine unverzügliche Untersuchung des Tieres nach der Übernahme

Besondere Kostensituationen

Bei genetisch bedingten Krankheiten, die sich erst später zeigen, können Sie möglicherweise auch nach der üblichen Gewährleistungsfrist noch Anspruch auf Erstattung von Operationskosten und tierärztlicher Behandlung haben.

Die Kostenübernahme durch den Verkäufer entfällt, wenn im Kaufvertrag ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Dies gilt jedoch nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Nacherfüllungspflicht

Die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, bei einem mangelhaften Produkt oder einer mangelhaften Leistung nachträglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen. Dies ist im Kaufrecht nach §§ 437, 439 BGB geregelt. Bei Tierkäufen bedeutet dies, dass der Verkäufer die Möglichkeit haben muss, kranke Tiere selbst behandeln zu lassen oder auszutauschen. Beispiel: Ein verkaufter Hund hat eine Erkältung – der Verkäufer muss die Chance bekommen, das Tier auf eigene Kosten beim Tierarzt behandeln zu lassen.


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Fristsetzung zur Nacherfüllung

Eine rechtlich notwendige Aufforderung an den Verkäufer, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne einen Mangel zu beheben (§ 281 BGB). Der Käufer muss dem Verkäufer diese Gelegenheit geben, bevor er weitere rechtliche Schritte wie Schadensersatz einleiten kann. Die Frist muss angemessen sein – bei kranken Tieren können das wenige Stunden bis einige Tage sein, je nach Dringlichkeit. Beispiel: „Bitte kümmern Sie sich bis morgen 12 Uhr um die tierärztliche Behandlung der kranken Katze.“


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Gewährleistung

Der gesetzliche Anspruch des Käufers auf ein mangelfreies Produkt gemäß §§ 433 ff. BGB. Bei Tierkäufen bedeutet dies, dass das Tier zum Zeitpunkt des Verkaufs gesund und in dem vereinbarten Zustand sein muss. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Privatverkäufen 2 Jahre, kann aber vertraglich eingeschränkt werden. Kranke oder nicht den Vereinbarungen entsprechende Tiere berechtigen zu Gewährleistungsansprüchen wie Nachbesserung oder Rückabwicklung.


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Mängelrüge

Die formelle Mitteilung des Käufers an den Verkäufer über festgestellte Mängel der Kaufsache nach § 377 HGB. Bei Tierkäufen muss der Käufer entdeckte Krankheiten oder andere Mängel zeitnah und konkret beim Verkäufer anzeigen. Die Rüge sollte möglichst schriftlich erfolgen und den Mangel genau beschreiben. Beispiel: „Hiermit zeige ich an, dass die gekaufte Katze stark untergewichtig ist und Parasiten hat.“


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Schadensersatzanspruch

Ein gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich eines entstandenen Schadens nach §§ 280 ff. BGB. Bei mangelhaften Tierkäufen kann dies Tierarztkosten, Medikamente oder andere durch die Krankheit verursachte Kosten umfassen. Voraussetzung ist meist eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung, außer bei echten Notfällen. Der Anspruch umfasst alle notwendigen Kosten zur Behebung des Mangels.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 437 BGB (Schadensersatzansprüche bei Mängeln): Diese Vorschrift regelt die Rechte des Käufers, wenn eine gekaufte Ware, hier ein Tier, Mängel aufweist. Der Käufer kann in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. Im vorliegenden Fall sieht das Gericht, dass der Klägerin aufgrund von Mängeln an den Katzen ein Schadensersatzanspruch zusteht, sodass der Anspruch aus dieser Norm ableitbar ist.
  • § 440 BGB (Besondere Bestimmungen für Schadensersatzansprüche): Nach dieser Norm muss der Käufer bei bestimmten Mängeln nicht unbedingt eine Frist zur Nacherfüllung setzen, bevor er Schadensersatz verlangen kann. In diesem Fall war die Klägerin überzeugt, dass ein sofortiger tierärztlicher Eingriff aus Tierschutzgründen notwendig war, weshalb die Fristsetzung nicht erforderlich war, was das Amtsgericht anerkannte.
  • § 442 BGB (Ausschluss des Gewährleistungsanspruchs): Diese Vorschrift besagt, dass der Käufer keine Ansprüche bei Mängeln geltend machen kann, wenn ihm der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bekannt war. Die Beklagte argumentiert, die Klägerin sei über den Krankheitszustand der Katzen informiert gewesen, was das Gericht explizit berücksichtigen musste, um die Ansprüche der Klägerin abzulehnen.
  • § 240 ZPO (Prozessunterbrechung im Insolvenzverfahren): Dieser Paragraph regelt, unter welchen Umständen ein laufendes Verfahren aufgrund eines Insolvenzverfahrens unterbrochen wird. Das Gericht stellte fest, dass die Klage gegen die Beklagte nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben wurde, was keine Unterbrechung des Prozesses zur Folge hatte und zu einer Fortführung des Verfahrens führte.
  • § 288 S. 2 InsO (Bestellung eines Treuhänders in der Wohlverhaltensphase): Diese Vorschrift beschreibt die Rolle eines Treuhänders während der Wohlverhaltensphase nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens. Das Gericht hob hervor, dass die Beklagte nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens wieder selbst prozessführungsbefugt war, was zu der Entscheidung beitrug, dass die Berufung der Beklagten erfolgreich war.

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Das vorliegende Urteil

LG Lübeck – Az.: 14 S 92/21 – Urteil vom 07.03.2024


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