Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Gerichtsurteil klärt Ansprüche bei Umzugsschäden und Schadensersatzrechte
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Fristen muss ich bei Umzugsschäden einhalten?
- Wie dokumentiere ich Umzugsschäden rechtssicher?
- Was ist der Unterschied zwischen Transportversicherung und Umzugsversicherung?
- Wer haftet bei Umzugsschäden – Umzugsunternehmen oder Versicherung?
- Wie berechnet sich die Schadenshöhe bei beschädigtem Umzugsgut?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Die Klägerin verlangte Schadensersatz für Umzugsschäden von einem Umzugsunternehmen.
- Zentraler Konflikt ist die Frage, ob die Beklagte für Schäden haftet und ob die Klägerin Ansprüche aus einer Neuwert-Transportversicherung hat.
- Schwierigkeit bestand in der Frage, ob durch die fehlende Information über die Versicherung Ansprüche vereitelt wurden.
- Das Gericht entschied, dass der Klägerin kein höherer Schadenersatz zusteht als bereits zugesprochen.
- Begründung war, dass die Klägerin keine höheren Versicherungsleistungen hätte geltend machen können als durch das Urteil bereits festgelegt.
- Weiter wurde festgestellt, dass die Klägerin die Versicherung nicht versuchte in Anspruch zu nehmen, obwohl es möglich war.
- Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen, da kein hinreichender Kausalzusammenhang zwischen den Pflichtverletzungen der Beklagten und einem möglichen Schaden ersichtlich war.
- Auswirkungen des Urteils sind, dass das Umzugsunternehmen nicht für den vollen Wert der beschädigten Gegenstände haftet und die Klägerin die Prozesskosten trägt.
Gerichtsurteil klärt Ansprüche bei Umzugsschäden und Schadensersatzrechte
Die Beschädigung von Umzugsgut kann für Betroffene nicht nur emotional belastend, sondern auch finanziell nachteilig sein. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass sie im Falle eines Umzugsschadens einen rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz haben. Ob es sich um beschädigte Möbel oder andere persönliche Gegenstände handelt, Verbraucher haben das Recht, Ersatzansprüche gegenüber dem Umzugsunternehmen geltend zu machen. Dabei spielen Aspekte wie die Haftungsfragen des Transportunternehmens und eventuelle Umzugsschutzversicherungen eine wichtige Rolle.
Um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, ist es entscheidend zu wissen, wie man einen Umzugsschaden richtig meldet und welche Rechte man als Verbraucher hat. In diesem Zusammenhang ist ein aktuelles Gerichtsurteil von besonderem Interesse, das wichtige Fragestellungen zur Haftung und zur Höhe der Entschädigung bei Umzugsschäden behandelt.
Der Fall vor Gericht
Gericht weist Umzugsschaden-Klage weitgehend ab: Neuwertversicherung begründet keinen Direktanspruch
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen, die nach einem Umzug von Hamburg nach Grevenbroich umfangreiche Schadenersatzansprüche gegen ein Umzugsunternehmen geltend machte.
Die Richter bestätigten damit weitgehend das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, das der Klägerin lediglich 717 Euro zugesprochen hatte.
Schadensfälle beim Umzug und vertragliche Grundlagen
Ende November 2013 führte das beklagte Unternehmen den Umzug durch, dem ein Vertrag vom September 2013 zugrunde lag. Dieser beinhaltete eine Transportversicherung auf Neuwertbasis mit einer Deckungssumme von 80.000 Euro. Während des Umzugs entstanden nachweislich Schäden am Wohnzimmerschrank, darunter Einkerbungen im Holz und Kratzer auf Vitrinentüren. Die Klägerin machte zusätzlich Beschädigungen am Schlafzimmerbett, der Waschmaschine und dem Treppenhaus geltend.
Begrenzte Haftung des Umzugsunternehmens
Das Gericht sprach der Klägerin für den beschädigten Wohnzimmerschrank 617 Euro zu. Diese Summe entspricht den Kosten für die Beseitigung der nachgewiesenen Schäden, wobei das Gericht den Austausch sämtlicher Türen als nicht erforderlich erachtete, da eine optisch gleichwertige Scheibe verfügbar war. Für die Waschmaschine, deren Trommel nach dem Umzug nicht mehr funktionierte, wurde ein Zeitwert von 100 Euro zuerkannt.
Keine erweiterten Ansprüche aus Transportversicherung
Die Klägerin forderte ursprünglich einen Gesamtbetrag von knapp 27.000 Euro und argumentierte, das Umzugsunternehmen müsse wie ein Versicherer haften, da es die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag vereitelt habe. Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Zwar hatte das Unternehmen eine Transportversicherung abgeschlossen, jedoch führte das Vorenthalten der Versicherungsbedingungen nicht zu einem ersatzfähigen Schaden. Die Klägerin hatte zu keinem Zeitpunkt versucht, den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Ein direkter Anspruch gegen das Umzugsunternehmen in Höhe der Versicherungsleistung bestand nicht, da Anspruchsschuldner die Versicherung und nicht das Umzugsunternehmen ist.
Weitere Ansprüche erfolglos
Bezüglich des Schlafzimmerbettes waren mögliche Ansprüche bereits erloschen, da die Klägerin die Schäden nicht rechtzeitig angezeigt hatte. Die geltend gemachten Schäden am Treppenhaus wies das Gericht mangels substantiierter Darlegung zurück. Auch den Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten lehnte das Gericht ab, da nicht nachgewiesen wurde, dass diese erst nach Eintritt des Verzugs entstanden waren.
Die Schlüsselerkenntnisse
„Das Urteil stellt klar, dass bei Transportschäden grundsätzlich nur die tatsächlichen Reparaturkosten und nicht der komplette Neupreis ersetzt werden – auch wenn eine Neuwertversicherung besteht. Ein verspätetes Melden von Transportschäden führt zum Verlust von Ersatzansprüchen. Selbst wenn der Spediteur Informationen zur Transportversicherung zunächst nicht herausgibt, entbindet dies den Geschädigten nicht von der Pflicht, seine Ansprüche aktiv gegenüber der Versicherung geltend zu machen.“
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie einen Umzug planen oder gerade durchgeführt haben, müssen Sie bei Schäden sehr schnell handeln. Dokumentieren Sie alle Schäden sofort bei der Anlieferung und melden Sie diese umgehend schriftlich beim Umzugsunternehmen. Bei beschädigten Möbeln oder Gegenständen können Sie nur die konkreten Reparaturkosten verlangen – auch wenn Sie eine Neuwertversicherung abgeschlossen haben. Der komplette Neupreis wird nur bei Totalschäden ersetzt. Fordern Sie direkt nach dem Umzug die Versicherungsunterlagen an und machen Sie Ihre Ansprüche selbst bei der Versicherung geltend. Warten Sie damit nicht zu lange, sonst riskieren Sie den Verlust Ihrer Ersatzansprüche.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Fristen muss ich bei Umzugsschäden einhalten?
Bei Umzugsschäden müssen Sie zwei zentrale Meldefristen beachten, die im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt sind:
Äußerlich erkennbare Schäden
Sichtbare Beschädigungen wie Kratzer an Möbeln oder zerbrochenes Geschirr müssen Sie spätestens am Tag nach der Ablieferung dem Umzugsunternehmen melden. Am besten dokumentieren Sie solche Schäden direkt beim Entladen und lassen sie vom Kolonnenführer im Schadensprotokoll festhalten.
Verdeckte Schäden
Für äußerlich nicht erkennbare Schäden haben Sie eine Frist von 14 Tagen nach der Ablieferung. Dies betrifft beispielsweise einen Sprung in einer verpackten Vase oder ein defektes Elektrogerät, dessen Schaden erst beim Auspacken sichtbar wird.
Form der Schadensmeldung
Die Schadensmeldung muss schriftlich erfolgen. Senden Sie die Anzeige am besten per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang beim Unternehmen nachweisen zu können.
Verjährung von Ansprüchen
Ihre Ansprüche aus dem Umzugsvertrag verjähren grundsätzlich nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Ablieferung des Umzugsguts. Bei besonders leichtfertigem Verhalten des Umzugsunternehmens kann die Verjährungsfrist auf drei Jahre verlängert sein.
Wichtig: Wenn Sie die genannten Fristen versäumen, können Ihre Ansprüche erlöschen. Das Umzugsunternehmen muss Sie als Verbraucher jedoch über diese Fristen und die Folgen einer versäumten Schadensmeldung informieren.
Wie dokumentiere ich Umzugsschäden rechtssicher?
Eine rechtssichere Dokumentation von Umzugsschäden erfolgt durch ein systematisches Vorgehen direkt bei der Schadensentdeckung. Erstellen Sie ein detailliertes Schadensprotokoll mit Datum, Uhrzeit und genauer Beschreibung der Beschädigungen.
Fotodokumentation
Fotografieren Sie jeden Schaden unmittelbar nach der Entdeckung aus verschiedenen Perspektiven. Die Fotos müssen den Schaden klar erkennbar zeigen. Ein Maßstab im Bild hilft bei der Einordnung der Schadengröße. Beachten Sie, dass der Zeitstempel auf Fotos allein nicht als Beweis ausreicht, da dieser manipulierbar ist.
Zeugen und Protokollierung
Ziehen Sie wenn möglich neutrale Zeugen hinzu, die den Schaden bestätigen können. Lassen Sie das Schadensprotokoll vom Umzugsunternehmen gegenzeichnen. Das Protokoll sollte enthalten:
- Genaue Beschreibung des Schadens
- Art und Ausmaß der Beschädigung
- Betroffener Gegenstand
- Geschätzter Wiederbeschaffungswert
- Namen und Kontaktdaten anwesender Zeugen
Fristgerechte Meldung
Äußerlich erkennbare Schäden müssen Sie spätestens bei der Ablieferung des Umzugsguts melden. Für verdeckte Schäden gilt eine Meldefrist von 14 Tagen nach Ablieferung. Versenden Sie die Schadensmeldung per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können.
Beweissicherung
Bewahren Sie beschädigte Gegenstände unverändert auf, bis der Schadensfall abschließend geklärt ist. Dies ermöglicht eine spätere Begutachtung. Speichern Sie digitale Fotos sicher und erstellen Sie Sicherungskopien der gesamten Dokumentation.
Was ist der Unterschied zwischen Transportversicherung und Umzugsversicherung?
Die Begriffe Transportversicherung und Umzugsversicherung werden häufig synonym verwendet, da beide den Transport von Gütern während eines Umzugs absichern. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede in Deckungsumfang und Anwendungsbereich.
Transportversicherung
Die Transportversicherung bietet eine Allgefahrendeckung für den Transport Ihrer Güter von A nach B. Sie deckt sämtliche Schadensursachen ab – von Verkehrsunfällen über Blitzschlag bis hin zu Diebstahl. Ein besonderer Vorteil ist die Absicherung gegen unabwendbare Ereignisse wie Unwetter oder Unfälle, die bei der gesetzlichen Grundhaftung ausgeschlossen sind.
Umzugsversicherung
Die Umzugsversicherung hingegen beinhaltet die gesetzliche Grundhaftung des Umzugsunternehmens nach § 451e HGB mit einer Haftungsobergrenze von 620 Euro pro Kubikmeter. Diese greift jedoch nur bei Schäden, die nachweislich durch das Umzugsunternehmen verursacht wurden.
Wesentliche Unterscheidungsmerkmale
Bei der Transportversicherung können Sie zwischen Zeitwert- und Neuwertversicherung wählen. Dies ist besonders relevant bei hochwertigen Elektrogeräten oder Möbeln, da die gesetzliche Grundhaftung der Umzugsversicherung nur den Zeitwert ersetzt.
Die Transportversicherung bietet zudem einen deutlich umfassenderen Schutz, da sie auch dann greift, wenn kein Verschulden des Umzugsunternehmens vorliegt. Ausgenommen sind lediglich Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, wie etwa das ungesicherte Verpacken zerbrechlicher Gegenstände.
Wer haftet bei Umzugsschäden – Umzugsunternehmen oder Versicherung?
Bei Umzugsschäden greift ein mehrstufiges Haftungssystem, das sich nach dem Verursacher und der Art des Schadens richtet.
Haftung des Umzugsunternehmens
Das Umzugsunternehmen haftet grundsätzlich für alle Schäden, die während des Transports und der Be- und Entladung entstehen. Diese gesetzliche Grundhaftung beträgt 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut gemäß § 451e HGB. Wenn Sie beispielsweise ein Umzugsvolumen von 50 Kubikmetern haben, beträgt die maximale Haftungssumme 31.000 Euro.
Bei der Grundhaftung wird allerdings nur der Zeitwert des beschädigten Gutes ersetzt, nicht der Neuwert. Ein fünf Jahre alter Fernseher wird also nur mit seinem aktuellen Wert entschädigt.
Zusätzliche Transportversicherung
Für wertvollere Gegenstände können Sie eine zusätzliche Transportversicherung über das Umzugsunternehmen abschließen. Diese Versicherung deckt auch Schäden ab, die durch unabwendbare Ereignisse wie Unwetter oder unverschuldete Unfälle entstehen.
Eigene Versicherungen
Ihre private Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die Sie selbst verschuldet haben. Die private Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Sie während des Umzugs an fremdem Eigentum verursachen, etwa wenn Sie das Treppenhaus beschädigen.
Haftungsausschlüsse und Fristen
Bestimmte Gegenstände sind von der Haftung ausgeschlossen, darunter:
- Wertgegenstände wie Schmuck und Bargeld
- Lebende Tiere und Pflanzen
- Bereits beschädigte Gegenstände
Sichtbare Schäden müssen Sie noch am Tag der Lieferung melden, für versteckte Schäden haben Sie 14 Tage Zeit. Wenn Sie diese Fristen versäumen, verfallen Ihre Ansprüche.
Wie berechnet sich die Schadenshöhe bei beschädigtem Umzugsgut?
Bei beschädigtem Umzugsgut wird der Wertersatz nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) berechnet. Maßgeblich ist dabei der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung.
Berechnung bei Totalschaden
Bei einem vollständigen Verlust des Umzugsgutes erhalten Sie den Zeitwert zum Zeitpunkt der Übernahme durch das Umzugsunternehmen. Der Zeitwert kann bei Möbeln oder elektronischen Geräten schon nach wenigen Jahren sehr niedrig sein oder sogar gegen null gehen.
Berechnung bei Beschädigung
Bei einer Beschädigung wird die Wertdifferenz zwischen unbeschädigtem und beschädigtem Zustand ersetzt. Zusätzlich müssen die Kosten der Schadensfeststellung erstattet werden. Bei reparaturfähigen Beschädigungen können Sie eine Erstattung auf Basis eines Kostenvoranschlags einer Fachfirma geltend machen.
Gesetzliche Haftungsgrenzen
Die Haftung des Möbelspediteurs ist auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum beschränkt. Diese Begrenzung gilt auch bei besonders wertvollen Gegenständen. Bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Handeln des Möbelspediteurs entfallen diese Haftungsgrenzen.
Wertnachweis
Für die Berechnung der Schadenshöhe ist der Marktwert des Umzugsgutes maßgeblich. Bei sehr alten Gegenständen kann auf Gebrauchtpreise von vergleichbaren Objekten zurückgegriffen werden. Bei wertvollen Gegenständen empfiehlt es sich, den Wert durch Kaufbelege oder andere geeignete Nachweise zu dokumentieren.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Schadensersatz
Definition: Schadensersatz ist ein finanzieller Ausgleich, den jemand erhält, wenn ihm durch das schuldhafte Verhalten einer anderen Person ein Schaden entstanden ist. Im Kontext eines Umzugs bezieht sich dies auf die Entschädigung für beschädigte Gegenstände durch das Umzugsunternehmen.
Beispiel: Wenn ein Umzugsunternehmen einen wertvollen Tisch beschädigt, kann der Kunde Schadensersatz für die Reparatur oder den Ersatz des Tisches verlangen.
Gesetzliche Regelung: Die Ansprüche auf Schadensersatz können sich aus §§ 249 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ergeben.
Abgrenzung: Schadensersatz unterscheidet sich von Schmerzensgeld, das speziell für immaterielle Schäden gezahlt wird.
Haftung
Definition: Haftung bedeutet, dass jemand für einen entstandenen Schaden rechtlich verantwortlich ist und diesen ausgleichen muss. Im Fall eines Umzugs übernimmt das Umzugsunternehmen die Haftung für Schäden, die durch seine Mitarbeiter verursacht werden.
Beispiel: Zerkratzen die Umzugshelfer beim Transport eine Glasvitrine, haftet das Umzugsunternehmen für den Schaden.
Gesetzliche Regelung: Die zivilrechtliche Haftung ist in verschiedenen Vorschriften im BGB geregelt, insbesondere in §§ 280 ff. BGB.
Abgrenzung: Es gibt verschiedene Arten der Haftung, wie beispielsweise die Verschuldenshaftung und die Gefährdungshaftung.
Neuwertversicherung
Definition: Eine Neuwertversicherung sichert den Wiederbeschaffungspreis neuerer Gegenstände im Schadensfall ab. Im Umzugskontext schützt sie das Umzugsgut bei Beschädigung oder Verlust zum Neuwert.
Beispiel: Wird ein neuer Fernseher beim Umzug beschädigt, erstattet die Neuwertversicherung die Kosten, die für den Erwerb eines neuen Geräts erforderlich wären.
Gesetzliche Regelung: Die Neuwertversicherung unterliegt allgemeinen Versicherungsbedingungen und wird individuell vertraglich vereinbart.
Abgrenzung: Unterscheidet sich von Zeitwertversicherungen, die nur den aktuellen Wert abzüglich Alter und Abnutzung ersetzen.
Anspruchsschuldner
Definition: Der Anspruchsschuldner ist die Partei, von der ein rechtlicher Anspruch, wie der auf Schadensersatz, eingefordert werden kann. In Fällen von Versicherungsschäden wäre dies in der Regel die Versicherung selbst, nicht das andere beteiligte Unternehmen.
Beispiel: Bei einem Umzugsschaden, der durch eine Versicherung abgedeckt ist, ist die Versicherung der Anspruchsschuldner, nicht das Umzugsunternehmen.
Gesetzliche Regelung: Diese Begrifflichkeit findet sich nicht direkt gesetzlich definiert; sie ergibt sich vielmehr aus dem allgemeinen Schuldrecht im BGB.
Abgrenzung: Zu unterscheiden von einem Anspruchsberechtigten, der die Forderung stellen kann.
Zeitwert
Definition: Der Zeitwert ist der aktuelle Wert eines Gegenstandes unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und technologischem Fortschritt. Er wird oft bei Versicherungen zur Berechnung von Ersatzansprüchen verwendet.
Beispiel: Eine Waschmaschine, die seit einigen Jahren in Gebrauch ist, würde einen deutlich geringeren Zeitwert haben als eine neue Waschmaschine des gleichen Modells.
Gesetzliche Regelung: Der Zeitwert ist ein wirtschaftlicher Begriff und rechtlich nicht umfassend geregelt, aber maßgeblich für Schadensberechnungen bei Versicherungen.
Abgrenzung: Zu unterscheiden vom Neuwert, der den aktuellen Marktpreis für einen neuen, gleichwertigen Gegenstand darstellt.
Versicherungsbedingungen
Definition: Versicherungsbedingungen sind die vertraglich festgelegten Regelungen, die die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer bestimmen. Sie klären auch den Umfang der Versicherung und die Vorgehensweise im Schadensfall.
Beispiel: In den Versicherungsbedingungen einer Umzugstransportversicherung ist festgelegt, wie und wann ein Schaden gemeldet werden muss, damit die Versicherung zahlt.
Gesetzliche Regelung: Sie unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere was Form und Inhalt der Bedingungen betrifft.
Abgrenzung: Abzugrenzen von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die breiter angelegt sind und eine Vielzahl von Verträgen betreffen können.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 425 HGB (Handelsgesetzbuch): Dieser Paragraph regelt die Haftung des Frachtführers für Schäden, die während des Transports von Gütern entstehen. Der Frachtführer ist verpflichtet, dem Absender den Schaden zu ersetzen, wenn er die vereinbarte Transportleistung nicht sorgfältig ausführt. Im vorliegenden Fall bezieht sich die Klägerin auf diesen Paragraphen, um Ansprüche für die Beschädigungen am Wohnzimmerschrank geltend zu machen, die während des Umzugs von der Beklagten verursacht wurden.
- § 451 HGB (Handelsgesetzbuch): Dieser Paragraph behandelt die Rechte des Absenders und die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz während des Transportvertrags. Die Klägerin macht hier Ansprüche nach diesem Paragraphen geltend, da sie glaubt, dass die Beklagte ihrer Beschädigungspflicht nicht nachgekommen ist. Die Entscheidung des Gerichts, dass der Anspruch in Bezug auf einige Teile erloschen ist, zeigt die Bedeutung der rechtzeitigen Schadensanzeige in diesem Kontext.
- § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph legt fest, dass das Berufungsgericht die Tatsachenfeststellungen des erstinstanzlichen Gerichts überprüft. Im vorliegenden Fall wird auf die Feststellungen des Landgerichts verwiesen, die Grundlage der Entscheidung des Oberlandesgerichts sind. Die Entscheidung ist somit eng mit der Beweisaufnahme und den Tatsachen verbunden, die das Landgericht festgestellt hat.
- § 451 f HGB (Handelsgesetzbuch): Dieser Paragraph regelt die Verjährung von Ansprüchen, die aus dem Transportvertrag herrühren. Die Ablehnung weitergehender Ansprüche der Klägerin, insbesondere in Bezug auf die Beschädigung des Bettes, basiert darauf, dass die Schäden nicht rechtzeitig angezeigt wurden. Diese rechtliche Grundlage verdeutlicht die Wichtigkeit der Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen im Transportrecht.
- Versicherungsvertrag (Allgemeine Vorschriften): Der Kontext des Versicherungsvertrags, hier speziell die Transportversicherung auf Neuwertbasis, spielt eine zentrale Rolle im Streit zwischen der Klägerin und der Beklagten. Das Gericht stellt fest, dass die Klägerin keine Ansprüche bei der Versicherung geltend gemacht hat, was entscheidend für das Ausbleiben von Ersatzforderungen ist. Der Versäumung, Anspruch bei der Versicherung geltend zu machen, steht eine klare rechtliche Bedeutung im Hinblick auf die Geltendmachung der Deckung und den möglichen Schadensersatz entgegen.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Düsseldorf – Az.: 18 U 31/21 – Urteil vom 13.04.2022
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