Skip to content

Produkthaftung in Deutschland: Rechte und Pflichten für Hersteller

Wer in Deutschland ein Produkt auf den Markt bringt, um es zu verkaufen, der muss auch dafür die Produkthaftung übernehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung basiert auf gesetzlichen Grundlagen und bezieht sich sowohl auf die Funktionalität als auch auf die Sicherheit des Produkts. Bedauerlicherweise verfügt nicht jeder Hersteller oder auch Kunde über das Wissen dahin gehend, welche Hintergründe bei der Produkthaftung in Deutschland vorherrschen und welche Rechte sowie auch Pflichten für Hersteller gelten. Dieses Wissen ist jedoch enorm wichtig, damit der Anbieter wirtschaftlich erfolgreich auf dem Markt agieren und sich rechtssicher mit etwaigen Ansprüchen der Kunden auseinandersetzen kann.

Gesetzliche Regelungen zur Produkthaftung in Deutschland

Produkthaftung
Die Produkthaftung in Deutschland gewährt Verbrauchern Rechte, die im Falle von Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt in Anspruch genommen werden können. Hierbei kann der Hersteller ebenso wie der Verkäufer haften, wobei die Beweislast i.d.R. beim Geschädigten liegt. (Symbolfoto: Andrii Yalanskyi /Shutterstock.com)

Es gibt in Deutschland zwei maßgebliche gesetzliche Grundlagen, die für die Produkthaftung relevant sind. Zu nennen sind hier sowohl das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) als auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Obgleich beide Gesetze unterschiedliche Kriterien haben, sind sie jedoch für Hersteller bedeutungsvoll.

Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

Mit dem 15.12.1989 trat in Deutschland das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) in Kraft, welches die Haftung des Herstellers bei seinen Produkten genau regelt. Der Hauptfokus liegt dabei auf die Definition des Mangels sowie die Auswirkungen der Haftung bei mangelhaften Produkten auf den Kunden. Der § 1 ProdHaftG ist hierbei von entscheidender Bedeutung, denn dieser Paragraf nimmt den Hersteller bei einem durch ein mangelhaftes Produkt entstandenen Schaden in die Haftung. Der § 1 ProdHaftG besagt, dass ein Hersteller dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig wird, wenn durch das mangelhafte Produkt dem Kunden ein Schaden an der Gesundheit, dem Leben oder an dem Eigentum entsteht. Maßgeblich ist auch der Umstand, dass das Produkthaftungsgesetz die sogenannte verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers kennt. Dies bedeutet, dass Hersteller auch für die sogenannten Produktionsausreißer in die Haftung genommen werden können.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

In dem § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die generelle Schadensersatzpflicht gesetzlich thematisiert und festgelegt. Der Paragraf besagt, dass die zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung des Anspruchs ein Schaden ist, der von dem Verursacher entweder vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Die Beweispflicht dahin gehend liegt bei dem Geschädigten. Unter ganz bestimmten Umständen kann sich jedoch die Beweislast auch umkehren.

Unterschied und Wechselwirkung zwischen Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung

In der gängigen Praxis werden die Gewährleistung sowie die Garantie und die Produkthaftung von juristischen Laien sehr gern durcheinandergebracht. Fakt ist jedoch, dass es sich hierbei um vollständig unterschiedliche Pflichten respektive freiwillige Leistungen des Herstellers handelt. Während der deutsche Gesetzgeber die Produkthaftung sowie die Gewährleistung ausdrücklich gesetzlich vorschreibt, so handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Kunde kann somit bei einem Hersteller, der für das Produkt keine Garantie einräumt, respektive diese Garantie in dem Vertrag sogar ausdrücklich ausschließt, keine Ansprüche geltend machen. Die Gewährleistung oder auch Produkthaftung für ein Produkt ist jedoch eine gesetzliche Verpflichtung für Hersteller, die der Kunde für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum auch geltend machen kann. Die Dauer dieser Zeitspanne ist von der Art und Güte des Produkts abhängig und für die Geltendmachung des Anspruchs gibt es in Deutschland zudem auch eine Verjährungsfrist. Lässt der Kunde diese Verjährungsfrist ungenutzt verstreichen, so kann der Anspruch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden.

Rechte und Pflichten für Hersteller im Rahmen der Produkthaftung

Die Beziehung zwischen Herstellern und Konsumenten ist durch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen definiert, die den Austausch von Waren und Dienstleistungen regeln. Eine der wichtigsten dieser Regelungen ist die Produkthaftung, die den Herstellern besondere Rechte und Pflichten in Bezug auf die Qualität ihrer Produkte auferlegt. In den nachfolgenden Abschnitten werden wir diese Pflichten und Rechte im Detail diskutieren, insbesondere im Zusammenhang mit Produktfehlern und -mängeln, sowie den Rechten der Hersteller, wenn Kunden Schadenersatz oder Wiedergutmachung fordern.

Pflichten bei Produktfehlern oder -mängeln

Die Hauptpflicht eines Herstellers bei einem Produktfehler ist die Haftung für den Fehler samt seiner Auswirkungen. Die Voraussetzung dafür, dass der Hersteller in diese Verpflichtung genommen werden kann, ist allerdings ein zwischen dem Hersteller und dem Kunden entstandener Vertrag. Liegt ein derartiger Vertrag vor, so muss der Hersteller im Rahmen seiner Produkthaftung dem Kunden ein mangelfreies Produkt zur Verfügung stellen respektive den mangelfreien Zustand herstellen. Dies setzt allerdings voraus, dass das besagte Produkt tatsächlich über einen Mangel verfügt. Gerade dieser Punkt stellt in der gängigen Praxis nicht selten eine Streitgrundlage dar, die nur zu oft lediglich auf dem gerichtlichen Wege geklärt werden kann.

Rechte, wenn Kunden Schadenersatz oder Wiedergutmachung fordern

Sollte ein Kunde Schadensersatz oder Wiedergutmachung von einem Hersteller fordern, so hat der Hersteller das Recht auf die Prüfung des Sachverhalts. Der Hauptfokus dieser Prüfung liegt darauf, ob das Produkt überhaupt für den entstandenen Schaden ursächlich gewesen ist und ob nicht der Schaden durch ein fehlerhaftes Verhalten des Kunden im Umgang mit dem Produkt überhaupt erst entstand. Bevor der Kunde jedoch überhaupt erst Schadensersatz geltend machen kann, muss zunächst die Produkthaftung des Herstellers seitens des Kunden in Anspruch genommen werden. Der Hersteller hat dann das Recht auf Nachbesserung, wobei der Kunde dem Hersteller hierfür drei Versuche einräumen muss. Die Nachbesserung kann sowohl in Form einer Produktreparatur als auch einer Ersatzlieferung erfolgen. Ist beides nicht möglich, so kann der Kunde Schadensersatz oder Wiedergutmachung einfordern. Diese beiden Ansprüche sind jedoch an hohe rechtliche Kriterien geknüpft, die der Kunde dem Hersteller nachweisen muss.

Haftungsrisiken und -begrenzung für Hersteller: Welche Risiken bestehen und wie können sie reduziert werden

In der Vergangenheit haben sich die Haftungsrisiken für die Hersteller massiv erweitert, worauf die Hersteller durch Haftungsbegrenzungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen reagiert haben. Der Gesetzgeber hat dieser Vorgehensweise jedoch durch eine Weiterentwicklung des Produkthaftungsgesetzes deutliche Grenzen gesetzt. Hersteller können das Produkthaftungsrisiko lediglich dahin gehend eingrenzen, in dem sie eine sehr genaue Produktbeschreibung liefern und die Risiken im Zusammenhang mit dem Umgang des Produkts in Wirkung mit anderen Aspekten aufzeigen. Auf diese Weise wird der Kunde durch sein eigenes Verhalten stärker in die Verpflichtung genommen, sodass der Hersteller einen Angriffspunkt für das Eigenverschulden des Kunden an dem Schaden bekommt.

Juristische Rechtsprechung im Bereich der Produkthaftung

In der Vergangenheit gab es zahlreiche Fälle der Produkthaftung, die gerichtlich geklärt werden mussten. Seien es Fehlkonstruktionen, die für den Kunden gefährlich wurden oder auch Sachmängel an dem Produkt, welche die Nutzung unmöglich machten. Der Gesetzgeber hat auf diesen Umstand reagiert und das Verbrauchergesetz gestärkt, sodass die Ansprüche der Kunden gegenüber Händlern und Herstellern leichter wahrgenommen werden konnten.

Möglichkeiten für Verbraucher ihre Rechte in Anspruch zu nehmen

Jeder Verbraucher kann die eigenen Ansprüche gegenüber Händlern oder Herstellern in schriftlicher Form geltend machen. Wer etwa ein Produkt bei einem Händler erwirbt und bei diesem Produkt einen Mangel feststellt, der kann sich schriftlich an den Händler wenden und die eigenen Ansprüche geltend machen. In der gängigen Praxis funktioniert dies auch hervorragend, es gibt allerdings auch Ausnahmen. Sollte die Kommunikation mit dem Händler oder Hersteller nicht möglich sein oder ein Streit über die Haftungsfrage entbrennen, so gibt es Schlichtungsstellen oder auch die Verbraucherzentrale. Die Mediation über diese Stellen kann in vielen Fällen den gewünschten Erfolg mit sich bringen. Sollte die Situation allerdings immer noch verfahren sein, so verbleibt noch der juristische Weg mittels rechtsanwaltlicher Hilfe.

Zukünftige Entwicklung der Produkthaftung durch neue Technologien und Branchen

Da sich die in Zukunft die Produkte in ihrer Art und Güte sowie auch die Produktion der Produkte merklich verändern werden, ist auch davon auszugehen, dass die Produkthaftung in Deutschland eine merkliche Veränderung erfahren wird. Der Grund hierfür dürfte in dem Umstand liegen, dass es immer wieder neue und bis dato nicht dagewesene Situationen gibt, die den Gesetzgeber zum Umdenken respektive zu Gesetzesanpassungen zwingen werden.

Fazit und Zusammenfassung

Die Produkthaftung in Deutschland stellt eine wichtige gesetzliche Verpflichtung für Hersteller dar, die beim Verkauf ihrer Produkte sicherstellen müssen, dass diese funktionstüchtig und sicher sind. Sowohl das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) als auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sind hierbei die relevanten Rechtsgrundlagen.

Hersteller haben die Pflicht, bei Produktfehlern die Haftung für den Fehler und seine Auswirkungen zu übernehmen. Sie haben jedoch auch Rechte, wie etwa die Prüfung des Sachverhalts, wenn Kunden Schadenersatz oder Wiedergutmachung fordern. Eine richtig ausgeführte Produkthaftung kann verhindern, dass Verbraucher durch mangelhafte Produkte geschädigt werden.

Es ist zu erwarten, dass die Produkthaftung in Zukunft durch neue Technologien und Branchen weiterentwickelt wird. Aufgrund dessen müssen sich sowohl Hersteller als auch Verbraucher stetig über aktuelle gesetzliche Änderungen und Anpassungen informieren. Es obliegt der Verantwortung jedes Herstellers, die Qualität und Sicherheit seiner Produkte zu gewährleisten und dabei gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Dabei kann Hilfe von Rechtsanwälten, Verbraucherzentralen oder Schlichtungsstellen in Anspruch genommen werden.

Zusammenfassend ist die Produkthaftung in Deutschland ein entscheidender Faktor, der den Schutz der Verbraucher sicherstellt und gleichzeitig die Verantwortung der Hersteller betont. Sie trägt dazu bei, die Vertrauensbeziehung zwischen Verbrauchern und Herstellern zu stärken und ein hohes Maß an Produktsicherheit zu gewährleisten.

Handeln Sie jetzt: Schützen Sie Ihre Rechte und Pflichten in der Produkthaftung

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie als Hersteller Ihre Pflichten im Bereich der Produkthaftung erfüllen können? Oder sind Sie als Kunde auf der Suche nach weiteren Informationen zu Ihren Rechten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Rechtsberatung anzubieten. Handeln Sie jetzt und stellen Sie sicher, dass Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Bereich der Produkthaftung in Deutschland vollständig informiert sind. Jetzt Ersteinschätzung anfordern.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos