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Nicht signierte eidesstattliche Versicherung hat geringe Beweiskraft

Ein Studienbewerber scheiterte mit seinem Eilantrag auf einen Studienplatz im fünften Fachsemester Medizin an der Universität Göttingen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab, da die eingereichten Unterlagen mangelhaft waren und wichtige Nachweise fehlten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die strengen Formalien im Zulassungsverfahren und die angespannte Kapazitätssituation an den medizinischen Fakultäten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht signierte eidesstattliche Versicherungen haben geringe Beweiskraft, da ihre Echtheit und Unveränderbarkeit nicht garantiert sind.
  • Formale Mängel und fehlende Nachweise im Zulassungsantrag führten zur Ablehnung durch das Verwaltungsgericht Göttingen.
  • Elektronisch unterzeichnete Dokumente ohne qualifizierte Signatur wurden als unzureichend bewertet.
  • Unvollständige Antragsunterlagen, insbesondere fehlender Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, führten zur Zurückweisung.
  • Die angespannte Kapazitätssituation der Universität wurde durch überbuchte Studienplätze nachgewiesen.
  • Hohe formale Anforderungen bei der Antragstellung und gerichtlichen Verfahren erfordern sorgfältige Vorbereitung.
  • § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung wurde als Grundlage für die Ablehnung des Eilantrags herangezogen.
  • Die Kosten des Verfahrens wurden dem Antragsteller aufgrund der Mängel auferlegt.
  • Zulassungsanträge erfordern die vollständige und korrekte Einreichung aller Unterlagen innerhalb der festgelegten Fristen.
  • Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Eilantrags sind begrenzt, Hauptsacheverfahren bleibt als Möglichkeit.

Bedeutung der Unterschrift: Herausforderungen bei eidesstattlichen Versicherungen

Die Eidesstattliche Versicherung ist ein wichtiges rechtliches Dokument, das häufig in Gerichtsverfahren verwendet wird, um bestimmte Tatsachen zu belegen. Ihre Beweiskraft hängt jedoch wesentlich von der Einhaltung formal-rechtlicher Anforderungen ab, wie etwa der Unterschrift des Erstellers. Wenn eine eidesstattliche Versicherung nicht signiert ist, kann dies zu einer erheblichen Einschränkung ihrer Glaubwürdigkeit und Beweisrelevanz führen. In der Beweisführung müssen Gerichte dann die Frage klären, ob der rechtliche Nachweis ausreicht, um Ansprüche zu stützen.

In der folgenden Analyse wird ein konkreter Fall betrachtet, der die Herausforderungen bei der Anerkennung einer nicht signierten eidesstattlichen Versicherung beleuchtet. Dabei wird sowohl die Bedeutung der formellen Anforderungen als auch die damit verbundenen Folgen für die Beweislast und die gerichtliche Anerkennung solcher Dokumente untersucht.

Der Fall vor Gericht


Scheitern eines Eilantrags auf außerkapazitären Studienplatz in der Humanmedizin

Student eilt mit unvollständigen Bewerbungsunterlagen zum Universitäts-Briefkasten
Ablehnung eines Eilantrags wegen formaler Mängel (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Antrag eines Studienbewerbers auf vorläufige Zulassung zum Medizinstudium im fünften Fachsemester an der Universität Göttingen abgelehnt. Der Antragsteller hatte im Wege einer einstweiligen Anordnung einen Vollstudienplatz für das erste klinische Semester zum Wintersemester 2024/25 außerhalb der festgesetzten Kapazität begehrt.

Formale Mängel bei der Antragstellung

Ein zentraler Punkt des Verfahrens war die unzureichende Form der eingereichten Unterlagen. Der Antragsteller hatte lediglich eine elektronisch unterzeichnete eidesstattliche Versicherung vorgelegt, was das Gericht als nicht ausreichend bewertete. Das Gericht betonte, dass elektronisch unterzeichnete Dokumente ohne qualifizierte Signatur nur eine geringe Beweiskraft besitzen, da sie auch nach der Unterschrift technisch veränderbar sind. Zudem könne bei diesem Verfahren nicht sichergestellt werden, dass der Erklärende tatsächlich Kenntnis von den Inhalten genommen habe.

Fehlende Nachweise im Zulassungsantrag

Ein weiterer entscheidender Mangel lag in der Unvollständigkeit des außergerichtlichen Zulassungsantrags. Gemäß der Allgemeinen Zulassungsordnung der Universität hätte der Antragsteller seinem Antrag zwingend einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung beifügen müssen. Die Universität teilte mit, dass dieser erforderliche Nachweis nicht vorgelegt wurde. Der Antragsteller konnte das Gegenteil nicht glaubhaft machen, zumal in seinem Antragsschreiben keine konkreten Anlagen benannt waren.

Kapazitätssituation an der Universität

Die Universität legte im Verfahren dar, dass im ersten klinischen Semester bereits 182 Studierende immatrikuliert seien. Nach Abzug von zwei nicht mitzuzählenden Exmatrikulationen seien aktuell 180 Studienplätze besetzt, womit die Kapazität bereits um zwei Plätze überbucht sei. Diese Situation wurde durch die Vorlage einer anonymisierten Immatrikulationsliste vom 18. Oktober 2024 sowie entsprechender Kapazitätsberechnungsunterlagen dokumentiert.

Rechtliche Grundlagen der Ablehnung

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung, wonach für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sowohl ein Anordnungsgrund als auch ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht werden müssen. Beide Voraussetzungen sah das Gericht als nicht erfüllt an. Zum einen fehlte es an einer formgerechten eidesstattlichen Versicherung, zum anderen an einem vollständigen Zulassungsantrag. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Antragsteller auferlegt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht die hohen formalen Anforderungen bei der Beantragung eines außerkapazitären Studienplatzes in der Medizin. Elektronisch unterzeichnete eidesstattliche Versicherungen ohne qualifizierte Signatur werden vom Gericht als nicht ausreichend bewertet, da ihre Echtheit und Unveränderbarkeit nicht garantiert sind. Besonders wichtig ist die vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, insbesondere des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung, bereits bei der außergerichtlichen Antragstellung.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Bei der Beantragung eines Medizinstudienplatzes müssen Sie besonders sorgfältig auf die Form und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen achten. Eine eidesstattliche Versicherung sollten Sie handschriftlich unterschreiben und im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen, eine rein elektronische Unterschrift reicht nicht aus. Legen Sie Ihrem Antrag unbedingt alle geforderten Nachweise bei, vor allem Ihre Hochschulzugangsberechtigung – ein nachträgliches Einreichen ist oft nicht möglich und kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Achten Sie darauf, in Ihrem Antragsschreiben alle beigefügten Unterlagen konkret aufzulisten, um später nachweisen zu können, was Sie eingereicht haben.


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Die formalen Hürden bei der Beantragung eines Medizinstudienplatzes sind komplex und können über Ihren Studienerfolg entscheiden. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und beraten Sie zu den rechtlichen Anforderungen der Antragstellung. Mit unserem juristischen Know-how unterstützen wir Sie dabei, Ihre Chance auf einen Studienplatz zu wahren. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche formalen Anforderungen gelten für eine eidesstattliche Versicherung bei Zulassungsanträgen?

Eine eidesstattliche Versicherung bei Zulassungsanträgen muss zwingend im Original unterschrieben werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verliert.

Grundlegende Formvorschriften

Die eidesstattliche Versicherung muss vor einer zuständigen Behörde abgegeben werden. Nicht jede Behörde ist automatisch befugt, eine eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 27 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Unterschriftsformen

Bei der Unterschrift gelten folgende Regelungen:

  • Eine handschriftliche Originalunterschrift ist der Standardfall und immer zulässig.
  • Eine Qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
  • Falls Sie den Antrag nicht persönlich unterschreiben können, wird die Unterschrift einer Vertretungsperson nur akzeptiert, wenn eine formlose Originalvollmacht beiliegt oder die vertretende Person eine eigene eidesstattliche Versicherung über ihre Vertretungsbefugnis abgibt.

Inhaltliche Anforderungen

Der Text der eidesstattlichen Versicherung muss folgende Elemente enthalten:

  • Ihre vollständigen Personalien mit Anschrift
  • Den konkreten Sachverhalt, der versichert wird
  • Die ausdrückliche Formulierung „Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe“

Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Dies gilt allerdings nur für fallrelevante Informationen – nicht jede unvollständige Angabe ist automatisch strafbar.


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Welche Unterlagen sind für einen vollständigen Zulassungsantrag zum Medizinstudium zwingend erforderlich?

Für einen gültigen Zulassungsantrag zum Medizinstudium müssen Sie folgende Pflichtunterlagen bei Hochschulstart einreichen:

Grundlegende Dokumente

Der unterschriebene Zulassungsantrag bildet das Kernstück Ihrer Bewerbung. Ohne Ihre Original-Unterschrift ist der Antrag ungültig. Eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung muss zwingend beigefügt werden.

Besondere Nachweise

Wenn Sie besondere Qualifikationen geltend machen, müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen:

  • Dienstzeitbescheinigungen für FSJ, Bundesfreiwilligendienst oder ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Beglaubigte Kopien von Ausbildungszeugnissen bei abgeschlossener medizinischer Berufsausbildung
  • TMS-Testergebnisse (werden in der Regel digital übermittelt)

Formale Anforderungen

Sämtliche Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorliegen. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine amtliche deutsche Übersetzung erforderlich – ausgenommen sind Dokumente in englischer oder französischer Sprache. Reichen Sie ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien ein, keine Originale.

Fristen und Vollständigkeit

Eine nachträgliche Einreichung fehlender Unterlagen ist nicht möglich. Die Bewerbung wird nur berücksichtigt, wenn alle erforderlichen Nachweise fristgerecht eingehen. Für die korrekte und rechtzeitige Einreichung sind Sie selbst verantwortlich. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Rücknahme einer bereits erteilten Zulassung führen.


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Wie läuft das Eilrechtsschutzverfahren bei Studienzulassungen ab?

Das Eilrechtsschutzverfahren bei Studienzulassungen erfolgt parallel zur außerkapazitären Bewerbung und dient der schnellen vorläufigen Sicherung eines Studienplatzes.

Vorbereitende Schritte

Zunächst muss eine innerkapazitäre Bewerbung bei der gewünschten Hochschule direkt oder über hochschulstart.de erfolgen. Diese zielt auf einen regulären Studienplatz im normalen Vergabeverfahren ab.

Nach Erhalt der Ablehnung ist ein außerkapazitärer Antrag bei der Hochschule zu stellen. Dieser kann mit dem Widerspruch gegen die Ablehnung der regulären Bewerbung verbunden werden. Eine Ablehnung des außerkapazitären Antrags muss ebenfalls mit Widerspruch angefochten werden.

Das eigentliche Eilverfahren

Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt. Dabei ist es unerheblich, ob der außerkapazitäre Antrag bereits von der Universität beschieden wurde.

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Der ablehnende Bescheid der Hochschule
  • Ein eventuell bereits ergangener Widerspruchsbescheid
  • Alle zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel.

Erfolgsvoraussetzungen

Der Antrag muss die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen:

  • Eröffnung des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht
  • Antragsbefugnis des Antragstellers
  • Vorheriger Antrag bei der zuständigen Behörde
  • Vorhandenes Rechtsschutzbedürfnis.

Bei medizinischen Studiengängen ist besondere Sorgfalt bereits bei der Planung und Bewerbung über hochschulstart.de erforderlich, da hier wichtige strategische Entscheidungen zu treffen sind.

Das Verfahren kann entweder durch einen gerichtlichen Vergleich oder durch Gerichtsbeschluss beendet werden. Bei festgestellten freien Kapazitäten werden die Plätze durch das Gericht nach bestimmten Kriterien an die Antragsteller vergeben.


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Welche Kosten entstehen bei einem gescheiterten Eilantrag?

Bei einem gescheiterten Eilantrag müssen Sie mit verschiedenen Kostenarten rechnen. Die Gerichtskosten für einen Eilantrag betragen bei einem typischen Streitwert von 3.750 Euro etwa 210 Euro. Diese Summe setzt sich aus der Grundgebühr und einem Gebührenfaktor von 1,5 zusammen.

Anwaltskosten

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 453,87 Euro an. Falls die Gegenseite ebenfalls anwaltlich vertreten ist, müssen Sie bei einem Misserfolg auch deren Anwaltskosten tragen.

Kostenermäßigungen

Eine Kostenreduzierung ist in bestimmten Fällen möglich:

  • Bei einer Rücknahme des Antrags vor der gerichtlichen Entscheidung
  • Bei einer Einigung zwischen den Parteien
  • Bei einer unstreitigen Erledigung mit Kostenübernahme

In diesen Fällen sinkt die Gerichtsgebühr auf etwa 70 Euro.

Kostenübernahmemöglichkeiten

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können die Kosten übernommen werden. Dafür benötigen Sie vorab eine Deckungszusage Ihrer Versicherung. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese kann zu einer vollständigen Kostenübernahme oder einer Ratenzahlung führen.

Fälligkeit der Kosten

Die Gerichtsgebühren werden erst mit der Entscheidung über die Kosten des Verfahrens fällig, da es sich um ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren handelt. Die Anwaltskosten sind hingegen meist direkt zu begleichen.


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Welche Rechtsmittel bestehen nach Ablehnung eines Eilantrags?

Die Ablehnung eines Eilantrags ist grundsätzlich unanfechtbar. Dies bedeutet, dass gegen die ablehnende Entscheidung keine weiteren Rechtsmittel wie Beschwerde oder Berufung möglich sind.

Alternative Handlungsmöglichkeiten

Wenn Ihr Eilantrag abgelehnt wurde, stehen Ihnen dennoch mehrere Wege offen:

Mündliche Verhandlung beantragen: Bei einer Entscheidung ohne mündliche Anhörung können Sie eine neue Entscheidung aufgrund einer mündlichen Verhandlung verlangen.

Hauptsacheverfahren einleiten: Sie können ein reguläres Hauptsacheverfahren einleiten. Dies ist besonders wichtig, da die Einstweilige Anordnung ohne Einleitung des Hauptsacheverfahrens rückwirkend unwirksam werden kann.

Änderung der Umstände

Eine neue Chance eröffnet sich bei wesentlichen Änderungen der Sach- und Rechtslage. In solchen Fällen können Sie:

  • Einen erneuten Eilantrag stellen, wenn sich die Umstände maßgeblich geändert haben
  • Neue Beweismittel vorlegen, die im ersten Verfahren noch nicht verfügbar waren

Zeitliche Aspekte

Bei der Verfolgung Ihrer Rechte müssen Sie verschiedene Fristen beachten:

Hauptsacheklage: Die Frist zur Einreichung der Hauptsacheklage beträgt in der Regel zwei Wochen nach Zustellung des ablehnenden Beschlusses.

Begründungsfrist: Für die Begründung der Hauptsacheklage steht Ihnen üblicherweise ein Monat zur Verfügung.

Die Entscheidung über einen Eilantrag erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen. Während dieser Zeit besteht normalerweise Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gegenseite.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Eidesstattliche Versicherung

Eine schriftliche Erklärung, bei der der Verfasser an Eides statt versichert, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen. Die wissentlich falsche Abgabe ist strafbar nach § 156 StGB. Anders als beim Eid erfolgt keine mündliche Bekräftigung vor Gericht. Eine eidesstattliche Versicherung muss eigenhändig unterschrieben sein, da nur so die rechtliche Verbindlichkeit und Identität des Erklärenden sichergestellt wird. Elektronische Unterschriften ohne qualifizierte Signatur sind unzureichend.


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Einstweilige Anordnung

Ein vorläufiger Rechtsschutz durch das Gericht in eilbedürftigen Fällen nach § 123 VwGO. Dabei wird eine vorläufige Regelung getroffen, bevor das eigentliche Hauptsacheverfahren entschieden ist. Der Antragsteller muss sowohl einen Anordnungsgrund (besondere Dringlichkeit) als auch einen Anordnungsanspruch (Erfolgsaussicht in der Hauptsache) glaubhaft machen. Beispiel: Vorläufige Zulassung zum Studium vor Semesterbeginn.


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Außerkapazitärer Studienplatz

Ein Studienplatz, der über die regulär festgelegte Aufnahmekapazität einer Hochschule hinaus vergeben wird. Solche Plätze können nur in Ausnahmefällen durch gerichtliche Entscheidung zugewiesen werden, wenn die Hochschule nachweislich ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpft. Die Beweislast liegt beim Antragsteller, der die freien Kapazitäten nachweisen muss.


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Glaubhaftmachung

Eine niedrigere Form des Beweises im Prozessrecht nach § 294 ZPO. Anders als beim Vollbeweis genügt es, wenn das Gericht die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Tatsachenbehauptung annimmt. Typische Mittel sind eidesstattliche Versicherungen oder vorläufig zu beschaffende Urkunden. Besonders relevant in Eilverfahren, wo schnelle Entscheidungen nötig sind.


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Qualifizierte elektronische Signatur

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht. Sie bietet die höchste Sicherheitsstufe bei elektronischen Unterschriften und ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Nur mit dieser speziellen Form der elektronischen Signatur können bestimmte Rechtsdokumente wirksam digital unterzeichnet werden. Beispiel: Elektronischer Personalausweis mit aktivierter Signierfunktion.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 123 VwGO: Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, um vorläufige Zustände zu regeln, die notwendig sind, um wesentliche Nachteile abzuwenden. In diesem Fall war der Antragsteller auf der Suche nach einer vorläufigen Zulassung zum Studium, um nicht die Möglichkeit zu verlieren, seine Ausbildung zu beginnen. Das Gericht entschied jedoch, dass die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung nicht erfüllt waren.
  • § 6 Abs. 2 lit. a AZO: Dieser Paragraph verlangt die Beifügung eines Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung für einen formgerechten Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität. Der Antragsteller hatte diesen Nachweis nicht beigefügt, was dazu führte, dass sein Antrag nicht als formgerecht anerkannt werden konnte. Das Fehlen dieses wichtigen Dokuments war ein entscheidender Grund für die Ablehnung seines Antrags.
  • § 2 Abs. 3 lit. s AZO: Diese Regelung bezieht sich auf spezifische Zulassungsbedingungen, die in der Allgemeinen Zulassungsordnung verankert sind. Im vorliegenden Fall stellte die Antragsgegnerin fest, dass der Antrag nicht den darin genannten Anforderungen entsprach, was zur Ablehnung des Antrags führte. Inhalte dieser Regelung sind entscheidend für ein ordnungsgemäßes Zulassungsverfahren.
  • § 294 Abs. 1 ZPO: Dieser Paragraph behandelt die Anforderungen an die Glaubhaftmachung in der Zivilprozessordnung. Der Antragsteller brachte lediglich eine elektronisch unterzeichnete eidesstattliche Versicherung vor, die als nicht ausreichend für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes erachtet wurde. Die mangelhafte Beweiskraft dieser Art von Dokumenten stellte ein Hindernis für seinen Antrag dar.
  • § 154 Abs. 1 VwGO: Dieser Paragraph regelt die Kostenentscheidung in Verwaltungsverfahren. Das Gericht entschied, dass die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller auferlegt werden, da sein Antrag abgelehnt wurde. Dies hat direkte Auswirkungen auf die finanziellen Aspekte, die mit dem Antrag verbunden sind.

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Das vorliegende Urteil

VG Göttingen – Az.: 8 C 34/24 – Beschluss vom 24.10.2024


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