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Deutsche Bahn AG stellt Kundencharta mit SE-Ansprüchen vor!

Die Deutsche Bahn AG hat am 03.02.2004 ihre neue sog. „Kundencharta“ für den Fernverkehr vorgestellt (Die Kundencharta gilt nicht für den Nahverkehr! Gerade hier kommt es jedoch täglich zu gravierenden Verspätungen!). Die neue Kundencharta wird in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn AG aufgenommen.

Ab 01.10.2004 können Fernreisende folgende Entschädigungsleistungen fordern:

  • Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof kann der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Fahrkartenwertes verlangen. Diese Zusage gilt nicht nur für einen einzelnen Zug, sondern umfasst die gesamte Reisekette. Diese Regelung gilt auch wenn ein Zug ausfällt.
  • Kann der Kunde seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Deutsche Bahn AG die Kosten für Übernachtung oder eine Taxifahrt in Höhe von max. 80 Euro.

Anmerkung: Auch in diesem Falle hat sich die Regierung wieder einmal auf die Zusage eines Unternehmens verlassen, anstatt klare gesetzliche Regelungen zu schaffen und auch Regelungen für den Nahverkehr zu treffen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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