Übersicht:
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Rechtliche Grenzen beim Glücksspiel mit Kreditkarten
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- FAQ – Häufige Fragen
- Haftet die Bank für Verluste aus Online-Glücksspielen?
- Können Kreditkartenschulden aus Online-Glücksspiel zurückgebucht werden?
- Welche rechtlichen Schritte können gegen den Glücksspielanbieter unternommen werden?
- Was passiert, wenn ich meine Kreditkarte für illegale Aktivitäten genutzt habe?
- Welche Pflichten hat die Bank bei Zahlungen an Online-Glücksspielanbieter?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Beklagte hat eine Kreditkarte verwendet, um in Onlinecasinos zu spielen, und nachträglich die Beträge zurückgebucht.
- Der Beklagte behauptete, das Onlinecasino sei illegal und die Bank hätte das wissen müssen.
- Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin (Bank), dass der Beklagte die Rückzahlungen leisten muss.
- Das Gericht argumentierte, dass der Kreditkartenvertrag auch bei illegalem Onlineglücksspiel gültig bleibt.
- Die Bank ist nicht verpflichtet, die Legalität der Zahlung zu überprüfen, solange der Karteninhaber die Zahlungen autorisiert hat.
- Der Beklagte hat die Kreditkarte bewusst und gewollt verwendet, somit liegt kein Missbrauch vor.
- Die Entscheidung des Gerichts stützt sich darauf, dass die Bank keine Kenntnis von der Illegalität des Onlinecasinos hatte.
- Der Beklagte kann gegen den Glücksspielanbieter klagen, nicht jedoch die Bank für die Rückzahlungen haftbar machen.
- Die vom Beklagten gezahlten Entgelte beziehen sich auf den Auslandseinsatz der Karte, nicht auf das Glücksspiel.
- Die Bank muss für Rücklastschriften nicht haften, um die Teilnahme an illegalem Glücksspiel nicht zu fördern.
Rechtliche Grenzen beim Glücksspiel mit Kreditkarten
Das Glücksspielen im Internet ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Doch nicht immer ist das Vergnügen mit dem Glücksspiel verbunden, denn es kann schnell zu einer Sucht und somit zu großen finanziellen Schwierigkeiten führen. Stellt sich die Frage, wer dann für die entstandenen Schulden haftet – der Kreditkarteninhaber oder die Bank? Das deutsche Recht sieht hier klare Grenzen vor, die den Einsatz von Kreditkarten für das Online-Glücksspiel regeln. Denn die rechtliche Lage ist komplex und es gibt einige wichtige Aspekte zu beachten. Insbesondere die Frage, ob der Einsatz einer Kreditkarte für Glücksspiele rechtlich zulässig ist, stellt Konsumenten und Kreditinstitute immer wieder vor Herausforderungen. In den folgenden Abschnitten wollen wir uns mit einem konkreten Fall befassen, der vor Gericht entschieden wurde und so einen Einblick in die komplizierte Rechtslage bietet.
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Der Fall vor Gericht
Kreditkartenunternehmen gewinnt Rechtsstreit um Onlineglücksspielschulden
Der Fall dreht sich um einen Rechtsstreit zwischen einem Kreditkartenunternehmen und einem Kunden, der seine Kreditkarte für Onlineglücksspiele eingesetzt hatte. Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil (Az.: 173 C 10459/21) vom 16.11.2021 zugunsten des Kreditkartenunternehmens entschieden.
Der Beklagte hatte im April 2020 seine Kreditkarte für Zahlungen an Onlinecasinos in Höhe von 3.279,76 Euro verwendet. Nachdem das Kreditkartenunternehmen die Beträge vom Girokonto des Beklagten eingezogen hatte, veranlasste dieser Rücklastschriften. Daraufhin klagte das Kreditkartenunternehmen auf Zahlung des ausstehenden Betrags von 3.459,33 Euro, der sich bis zum 03.08.2020 auf dem Kreditkartenkonto angesammelt hatte.
Rechtmäßigkeit der Forderung trotz möglicher Illegalität des Glücksspiels
Ein zentraler Streitpunkt war die Frage, ob das Kreditkartenunternehmen rechtmäßig die Zahlung fordern kann, wenn das Onlineglücksspiel möglicherweise illegal war. Der Beklagte argumentierte, dass das Onlinecasino verboten und nicht genehmigungsfähig sei. Er behauptete zudem, dass Transaktionen an Onlineglücksspielanbieter mit einem speziellen Code gekennzeichnet seien, sodass das Kreditkartenunternehmen hätte erkennen müssen, dass es sich um illegales Glücksspiel handelte.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte fest, dass der Aufwendungsersatzanspruch des Kreditkartenunternehmens nicht entfällt, selbst wenn der Onlineglücksspielvertrag nach § 134 BGB nichtig sein sollte. Das Gericht begründete dies damit, dass § 134 BGB nur im Verhältnis zwischen dem Beklagten und dem Glücksspielveranstalter gilt, nicht aber im Anweisungsverhältnis zwischen dem Kreditkartenunternehmen und dem Karteninhaber.
Keine Mitwirkung am illegalen Glücksspiel durch das Kreditkartenunternehmen
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urteils betrifft die Frage, ob das Kreditkartenunternehmen durch die Abwicklung der Zahlungen am illegalen Glücksspiel mitwirkte. Das Gericht verneinte dies und stellte fest, dass keine substantiierte Behauptung vorlag, dass das Kreditkartenunternehmen von der fehlenden Erlaubnis des Glücksspielanbieters in Deutschland wusste.
Das Gericht betonte, dass aus der Verwendung eines speziellen Codes für die Transaktionen keine Kenntnis des Kreditkartenunternehmens über die Illegalität des Glücksspiels abgeleitet werden kann. Es wurde klargestellt, dass Kreditkartenunternehmen nicht verpflichtet sind, die Legalität von Zahlungen zu überprüfen oder Glücksspielangebote mit offiziellen Listen abzugleichen.
Interessenabwägung und Konsequenzen des Urteils
Das Gericht hielt seine Entscheidung für interessengerecht. Es argumentierte, dass ein gegenteiliges Urteil einen Freibrief für die Teilnahme an illegalem Glücksspiel darstellen würde. Wenn Karteninhaber im Falle von Verlusten diese nicht an das Kreditkartenunternehmen zurückzahlen müssten, würde dies das illegale Glücksspiel zu Lasten der Kreditkarteninstitute fördern.
Das Gericht wies darauf hin, dass der Beklagte nicht rechtlos gestellt wird. Es bleibt ihm unbenommen, gegen den Anbieter des illegalen Glücksspiels auf Rückzahlung zu klagen. Die Rückabwicklung soll dann gegenüber der Partei erfolgen, die sich der Beklagte als Vertragspartner ausgesucht hat.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stärkt die Position von Kreditkartenunternehmen bei Zahlungen für Onlineglücksspiele. Es bekräftigt, dass der Aufwendungsersatzanspruch des Kreditkartenunternehmens auch bei möglicherweise illegalem Glücksspiel besteht. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Kreditkartenunternehmen nicht für die Legalitätsprüfung von Glücksspielanbietern verantwortlich sind und schützt sie vor finanziellen Risiken durch Kundenverhalten bei Onlineglücksspielen. Dies verhindert einen potenziellen Freibrief für Kunden, sich durch illegales Glücksspiel zu bereichern.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie Schulden durch Online-Glücksspiele mit Ihrer Kreditkarte angehäuft haben, müssen Sie diese gemäß dem Urteil vollständig zurückzahlen – auch wenn das Glücksspiel möglicherweise illegal war. Ihr Kreditkartenunternehmen ist nicht verpflichtet, die Legalität der Glücksspielanbieter zu prüfen und kann die Rückzahlung der autorisierten Zahlungen von Ihnen verlangen. Sie können jedoch versuchen, das verlorene Geld direkt vom Glücksspielanbieter zurückzufordern, falls dieser illegal operiert hat. Um eine finanzielle Katastrophe zu vermeiden, sollten Sie die Nutzung Ihrer Kreditkarte für Glücksspiele überdenken und bei Bedarf professionelle Hilfe zur Schuldenregulierung in Anspruch nehmen.
FAQ – Häufige Fragen
Sie möchten mehr über Kreditkarten und Online-Glücksspielschulden erfahren? In unserer umfassenden FAQ-Rubrik finden Sie klare Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Haftet die Bank für Verluste aus Online-Glücksspielen?
- Können Kreditkartenschulden aus Online-Glücksspiel zurückgebucht werden?
- Welche rechtlichen Schritte können gegen den Glücksspielanbieter unternommen werden?
- Was passiert, wenn ich meine Kreditkarte für illegale Aktivitäten genutzt habe?
- Welche Pflichten hat die Bank bei Zahlungen an Online-Glücksspielanbieter?
Haftet die Bank für Verluste aus Online-Glücksspielen?
Banken haften grundsätzlich nicht für Verluste ihrer Kunden aus Online-Glücksspielen. Die Verantwortung für die Teilnahme an Glücksspielen und die damit verbundenen finanziellen Risiken liegt beim Spieler selbst. Dies gilt auch dann, wenn es sich um illegale oder nicht lizenzierte Angebote handelt.
Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, die Legalität von Glücksspielanbietern zu überprüfen, bei denen ihre Kunden Zahlungen tätigen. Sie dürfen von einem rechtmäßigen Verhalten ihrer Kunden ausgehen und müssen nicht aktiv nachforschen, ob es sich um erlaubte oder unerlaubte Glücksspiele handelt. Selbst wenn Zahlungen an Online-Casinos mit speziellen Codes gekennzeichnet sind, begründet dies keine Haftung der Bank für etwaige Verluste.
Nutzt ein Kunde seine Kreditkarte wissentlich und willentlich für Einzahlungen bei Online-Glücksspielen, muss er die daraus resultierenden Forderungen der Bank begleichen. Die Bank hat einen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Karteninhaber, auch wenn sich später herausstellt, dass das Glücksspiel illegal war. Der Zahlungsauftrag des Kunden an die Bank bleibt wirksam, unabhängig von der rechtlichen Beurteilung des zugrunde liegenden Glücksspielvertrags.
Für Spieler bedeutet dies: Sie können sich nicht darauf berufen, dass die Bank Zahlungen an illegale Anbieter hätte verhindern müssen. Die Verantwortung, nur bei legalen und lizenzierten Anbietern zu spielen, liegt allein beim Kunden. Wer bei nicht zugelassenen Online-Casinos Verluste erleidet, kann diese nicht von seiner Bank zurückfordern.
Eine Ausnahme könnte vorliegen, wenn die Bank nachweislich von der Illegalität eines Anbieters wusste und trotzdem Zahlungen zuließ. In der Praxis ist dies jedoch kaum relevant, da Banken in der Regel keine Kenntnis über die rechtliche Situation einzelner Glücksspielanbieter haben.
Für Spieler mit Verlusten aus illegalen Online-Glücksspielen gibt es dennoch Möglichkeiten, ihr Geld zurückzubekommen. Der richtige Adressat für Rückforderungen ist jedoch nicht die Bank, sondern der Glücksspielanbieter selbst. Gegen diesen können Spieler unter Umständen zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, da Verträge über verbotene Glücksspiele nichtig sind.
Die Rechtsprechung hat in mehreren Fällen bestätigt, dass Banken für die Abwicklung von Zahlungen an Online-Glücksspielanbieter nicht haften. Gerichte sehen die Verantwortung klar beim Spieler, der sich bewusst für die Teilnahme am Glücksspiel entschieden hat. Eine Haftung der Banken würde nach Ansicht der Richter das illegale Glücksspiel sogar noch begünstigen, da Spieler dann kein finanzielles Risiko mehr tragen würden.
Für Bankkunden bedeutet dies: Wer seine Kreditkarte für Online-Glücksspiele einsetzt, muss die daraus entstehenden Forderungen begleichen – unabhängig davon, ob das Spiel legal war oder nicht. Die Bank darf darauf vertrauen, dass der Kunde die Karte rechtmäßig einsetzt. Sie ist nicht verpflichtet, die Legalität jeder einzelnen Transaktion zu überprüfen.
Können Kreditkartenschulden aus Online-Glücksspiel zurückgebucht werden?
Die Rückbuchung von Kreditkartenschulden aus Online-Glücksspielen ist rechtlich komplex und in den meisten Fällen nicht ohne Weiteres möglich. Grundsätzlich besteht zwischen dem Kreditkarteninhaber und dem Kreditkartenunternehmen ein Vertragsverhältnis, das zur Begleichung der mit der Karte getätigten Umsätze verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Karte für illegale Zwecke wie unerlaubtes Online-Glücksspiel eingesetzt wurde.
Kreditkartenunternehmen sind nicht verpflichtet, Zahlungen für Online-Glücksspiele zu blockieren oder zurückzubuchen, selbst wenn diese in Deutschland illegal sind. Die Verantwortung für die Nutzung der Karte liegt beim Karteninhaber. Banken und Kreditkartenunternehmen argumentieren, dass sie nicht in der Lage sind, die Legalität jeder einzelnen Transaktion zu überprüfen.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Rückbuchung möglich sein kann. Wenn der Karteninhaber nachweisen kann, dass die Transaktion nicht von ihm autorisiert wurde, etwa bei Kartenmissbrauch durch Dritte, besteht die Chance auf eine Rückbuchung. In solchen Fällen greift der gesetzliche Schutz vor nicht autorisierten Zahlungsvorgängen.
Bei autorisierten Zahlungen für Online-Glücksspiele ist die Rechtslage weniger eindeutig. Einige Gerichte haben entschieden, dass Spieler ihre Verluste nicht von Kreditkartenunternehmen zurückfordern können, selbst wenn das Online-Casino illegal operierte. Die Begründung lautet, dass das Verbot des Online-Glücksspiels primär die Anbieter betrifft und nicht das Verhältnis zwischen Karteninhaber und Kreditkartenunternehmen berührt.
Spieler, die dennoch versuchen, ihre Verluste zurückzufordern, sollten sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Ein Rückbuchungsversuch könnte als Vertragsverletzung gewertet werden und zur Kündigung der Kreditkarte führen. Zudem besteht das Risiko, dass das Kreditkartenunternehmen rechtliche Schritte einleitet, um die ausstehenden Beträge einzufordern.
Eine alternative Strategie für Spieler mit hohen Verlusten könnte sein, sich direkt an den Glücksspielanbieter zu wenden und die Rückzahlung der Einsätze zu fordern. Dies basiert auf der Argumentation, dass der Spielvertrag aufgrund der Illegalität des Angebots nichtig war. Allerdings ist auch dieser Weg mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet und erfordert in der Regel anwaltliche Unterstützung.
Für Personen mit erheblichen Glücksspielschulden ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Schuldnerberatungsstellen können bei der Entwicklung von Lösungsstrategien unterstützen und über mögliche rechtliche Schritte informieren. In manchen Fällen kann auch eine Privatinsolvenz eine Option sein, um einen Neuanfang zu ermöglichen.
Die rechtliche Bewertung von Online-Glücksspielen und damit verbundenen Zahlungen unterliegt einem stetigen Wandel. Mit der Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland seit Juli 2021 haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Es ist wichtig, die aktuelle Rechtslage und eventuelle neue Gerichtsentscheidungen zu berücksichtigen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Spieler sollten sich bewusst sein, dass die Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche Risiken birgt. Die beste Strategie ist es, von vornherein nur lizenzierte und in Deutschland erlaubte Angebote zu nutzen. Dies minimiert das Risiko von Verlusten und rechtlichen Komplikationen.
Welche rechtlichen Schritte können gegen den Glücksspielanbieter unternommen werden?
Betroffene können verschiedene rechtliche Schritte gegen Glücksspielanbieter unternehmen, um verlorenes Geld zurückzufordern. Der erste Schritt besteht in der Prüfung der Legalität des Glücksspielanbieters. Hierfür sollte die offizielle White-List der zuständigen Glücksspielbehörde konsultiert werden, um festzustellen, ob der Anbieter über eine gültige deutsche Lizenz verfügt.
Liegt keine Lizenz vor, können Spieler ihre Verluste als rechtsgrundlose Zahlung zurückfordern. Dies gilt auch rückwirkend für Verluste der letzten Jahre. Ein Anspruchsschreiben an den Glücksspielanbieter stellt den nächsten Schritt dar. Darin wird die Rückzahlung der Verluste unter Fristsetzung gefordert.
Reagiert der Anbieter nicht oder lehnt die Forderung ab, bleibt der Klageweg als Option. Hierfür empfiehlt sich die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen und diese gegebenenfalls einreichen.
Bei kürzlich erfolgten Zahlungen besteht zudem die Möglichkeit, der Abbuchung zu widersprechen. Dies gilt für Kreditkartenzahlungen oder Überweisungen vom Bankkonto. Auch Online-Bezahldienste bieten oft Rückbuchungsmöglichkeiten innerhalb bestimmter Fristen.
Eine weitere Option stellt die Anzeige wegen illegalen Glücksspiels bei den Strafverfolgungsbehörden dar. Dies kann den Druck auf den Anbieter erhöhen, einer Rückzahlung zuzustimmen.
In komplexeren Fällen, etwa bei hohen Verlusten oder Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit des Glücksspiels, ist die Einholung eines Rechtsgutachtens ratsam. Ein Experte kann die individuelle Situation analysieren und eine fundierte rechtliche Einschätzung geben.
Betroffene sollten stets Beweise sichern. Dazu gehören Kontoauszüge, Screenshots von Spielverläufen und jegliche Kommunikation mit dem Anbieter. Diese Dokumentation ist für eventuelle rechtliche Schritte unerlässlich.
Bei Verdacht auf Betrug oder Manipulation durch den Glücksspielanbieter können zusätzlich zivilrechtliche Schritte wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommen. Hier ist eine genaue Prüfung des Einzelfalls durch einen Fachanwalt notwendig.
Spieler sollten bedenken, dass rechtliche Schritte gegen Glücksspielanbieter oft langwierig sein können. Die Erfolgsaussichten hängen von vielen Faktoren ab, insbesondere von der konkreten rechtlichen Situation des Anbieters zum Zeitpunkt des Glücksspiels.
Was passiert, wenn ich meine Kreditkarte für illegale Aktivitäten genutzt habe?
FAQ FRAGE
Du agierst als hoch qualifizierter Jurist mit langjähriger Berufserfahrung, umfassender Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten und einer Spezialisierung in der Rechtspädagogik. Zusätzlich verfügst du über exzellente journalistische Fähigkeiten und Erfahrung darin, komplexe Rechtsthemen allgemein verständlich aufzubereiten.
Deine Aufgabe ist es, die folgende Frage, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Erläuterungen, klar und präzise zu beantworten. Beachte und respektiere die nachfolgenden Anweisungen.
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Hier ist die Frage:
Die Nutzung einer Kreditkarte für illegale Aktivitäten kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Grundsätzlich verstößt eine solche Verwendung gegen die Nutzungsbedingungen der Kreditkartenunternehmen und kann zur sofortigen Kündigung des Kreditkartenvertrags führen.
Strafrechtlich kann der Einsatz einer Kreditkarte für illegale Zwecke als Betrug oder Beihilfe zu einer Straftat gewertet werden. Je nach Art und Schwere der illegalen Aktivität drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Bei der Verwendung für unerlaubtes Glücksspiel kommt eine Strafbarkeit wegen Computerbetrugs nach § 263a StGB in Betracht.
Zivilrechtlich bleibt der Karteninhaber trotz der illegalen Verwendung zur Begleichung der Kreditkartenrechnung verpflichtet. Die Rechtswidrigkeit des zugrunde liegenden Geschäfts entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht gegenüber dem Kreditkartenunternehmen. Der Karteninhaber muss also für die getätigten Umsätze aufkommen, auch wenn diese aus illegalen Aktivitäten stammen.
Bei der Nutzung für unerlaubtes Onlineglücksspiel ohne deutsche Lizenz ergibt sich eine besondere Konstellation: Zwar sind die Spielverträge mit dem Anbieter nichtig. Die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Kreditkartenunternehmen besteht jedoch unabhängig davon fort. Der Karteninhaber kann sich nicht darauf berufen, dass die Zahlung für ein verbotenes Glücksspiel erfolgte.
Neben den rechtlichen Folgen drohen auch finanzielle Konsequenzen. Kreditkartenunternehmen können Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, das Kreditlimit herabsetzen oder die Karte sperren. Dies kann die Bonität des Karteninhabers nachhaltig schädigen und zukünftige Kreditaufnahmen erschweren.
Zudem besteht das Risiko, dass die illegalen Aktivitäten den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Kreditkartenunternehmen sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden. Dies kann umfangreiche Ermittlungen nach sich ziehen.
Bei wiederholter oder schwerwiegender illegaler Nutzung droht ein dauerhafter Ausschluss von Finanzdienstleistungen. Betroffene können auf sogenannte Sperrlisten gesetzt werden, was die Eröffnung neuer Bankkonten oder den Abschluss von Kreditverträgen nahezu unmöglich macht.
Wer seine Kreditkarte für illegale Zwecke einsetzt, riskiert also nicht nur strafrechtliche Verfolgung, sondern auch erhebliche finanzielle Nachteile und den langfristigen Verlust seiner Kreditwürdigkeit. Die vermeintlichen Vorteile der illegalen Nutzung stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Konsequenzen.
Welche Pflichten hat die Bank bei Zahlungen an Online-Glücksspielanbieter?
Banken haben bei Zahlungen an Online-Glücksspielanbieter grundsätzlich keine generelle Prüfpflicht. Sie müssen nicht routinemäßig untersuchen, ob es sich um legales oder illegales Glücksspiel handelt. Die Finanzinstitute sind in erster Linie für die technisch einwandfreie und schnelle Abwicklung des Zahlungsverkehrs zuständig.
Eine Warnpflicht der Bank gegenüber dem Kunden besteht erst dann, wenn ohne nähere Prüfung aufgrund massiver Verdachtsmomente der objektive Verdacht einer Straftat entsteht. Dies hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt. Im Normalfall darf sich die Bank auf eine formale Prüfung beschränken, ob der Zahlungsauftrag äußerlich in Ordnung ist.
Auch die Kennzeichnung von Transaktionen mit dem Buchstabencode „MCC 7995“ für Glücksspielanbieter verpflichtet Banken nicht automatisch zu weiteren Nachforschungen. Dieser Code unterscheidet nicht zwischen legalem und illegalem Glücksspiel. Die Finanzinstitute dürfen grundsätzlich von einem rechtstreuen Verhalten ihrer Kunden ausgehen.
Bei autorisierten Zahlungen mit Kreditkarten an Online-Casinos besteht für die Bank in der Regel ein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Karteninhaber. Dies gilt auch dann, wenn sich später herausstellt, dass es sich um illegales Glücksspiel handelte. Der Karteninhaber kann dem Kreditkarteninstitut keine Einwendungen aus seinem Verhältnis zum Glücksspielanbieter entgegenhalten.
Die Bankenaufsicht BaFin sieht die Feststellung der Legalität von Glücksspielangeboten primär als Aufgabe der Glücksspielaufsichtsbehörden der Bundesländer. Sie argumentiert, dass es für Banken oft schwierig sei, Zahlungsströme eindeutig dem Glücksspiel zuzuordnen. Dies gelte besonders, wenn ausländische Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet sind.
Kritiker bemängeln allerdings, dass Banken durchaus technische Möglichkeiten hätten, problematische Zahlungen zu identifizieren. Sie vermuten, dass Finanzinstitute aus wirtschaftlichen Gründen nicht genauer hinschauen. Die hohen Gebühren aus dem Massengeschäft mit Glücksspielzahlungen seien lukrativ.
Das Mitwirkungsverbot an illegalem Glücksspiel nach dem Glücksspielstaatsvertrag entbindet Banken nicht von ihrer Pflicht, autorisierte Zahlungsaufträge auszuführen. Sie müssen keine eigenen Ermittlungen zur Legalität von Glücksspielangeboten anstellen. Erst bei konkreten behördlichen Anordnungen oder offensichtlichen Hinweisen auf Straftaten sind weitergehende Prüfungen oder eine Zahlungsverweigerung erforderlich.
Für Verbraucher bedeutet dies: Sie können nicht davon ausgehen, dass ihre Bank Zahlungen an möglicherweise illegale Glücksspielanbieter von sich aus verhindert. Die Verantwortung für die Teilnahme an legalen Angeboten liegt primär beim Spieler selbst. Im Zweifelsfall sollten sich Kunden vor Zahlungen an Online-Casinos über deren Legalität informieren.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Aufwendungsersatzanspruch: Dieser Begriff bezeichnet das Recht einer Partei, Ersatz für Ausgaben zu verlangen, die sie im Rahmen eines Vertrages getätigt hat. Im vorliegenden Fall verlangt das Kreditkartenunternehmen vom Karteninhaber die Erstattung der für das Online-Glücksspiel getätigten Zahlungen, da die Ausgaben auf einer autorisierten Handlung des Karteninhabers basieren.
- Rücklastschrift: Eine Rücklastschrift erfolgt, wenn eine bereits gebuchte Lastschrift (Abbuchung) von der Bank des Zahlers zurückgegeben wird, meist wegen unzureichender Kontodeckung oder Widerspruch des Kontoinhabers. Im Fall hat der Beklagte nach den Abbuchungen für das Glücksspiel Rücklastschriften veranlasst, was zur Forderung der Bank führte.
- Mitwirkung am unerlaubten Glücksspiel: Diese Formulierung bezieht sich auf die mögliche Beteiligung oder Unterstützung einer Person oder eines Unternehmens an illegalem Glücksspiel. Im vorliegenden Fall wurde geprüft, ob das Kreditkartenunternehmen durch die Abwicklung der Zahlungen am illegalen Glücksspiel teilgenommen hat. Das Gericht entschied, dass dies nicht der Fall war.
- § 134 BGB (Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot): Dieser Paragraph besagt, dass ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig ist. Der Beklagte argumentierte, dass der Vertrag mit dem Online-Casino nichtig sei, da das Glücksspiel illegal war. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Nichtigkeit des Glücksspielvertrages nicht automatisch die Nichtigkeit des Kreditkartenvertrages zur Folge hat.
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV): Der Glücksspielstaatsvertrag regelt das Glücksspielwesen in Deutschland. Insbesondere § 4 Abs. 1 S. 2 verbietet das Veranstalten und Vermitteln von unerlaubtem Glücksspiel. Der Fall prüfte, ob das Kreditkartenunternehmen gegen diesen Vertrag verstoßen hat, was das Gericht verneinte.
- Zahlungsdiensterahmenvertrag: Ein Vertrag, der die Rechte und Pflichten zwischen einem Zahlungsdienstleister (z.B. einer Bank) und einem Kunden (z.B. einem Kreditkarteninhaber) regelt. Im vorliegenden Fall definiert dieser Vertrag das Verhältnis zwischen dem Kreditkartenunternehmen und dem Beklagten, einschließlich der Verpflichtung des Karteninhabers zur Erstattung autorisierter Zahlungen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 134 BGB (Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts): Dieser Paragraph besagt, dass ein Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Im vorliegenden Fall argumentierte der Beklagte, dass der Online-Glücksspielvertrag nichtig sei, da das Online-Casino möglicherweise illegal betrieben wurde. Das Gericht stellte jedoch klar, dass die Nichtigkeit des Glücksspielvertrags nicht automatisch bedeutet, dass der Kreditkartenvertrag ebenfalls nichtig ist.
- §§ 675, 665 BGB (Zahlungsdiensterahmenvertrag, Zahlungsvorgang): Diese Paragraphen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste. Im Kontext des Falls bilden sie die Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kreditkartenunternehmen (Kläger) und dem Karteninhaber (Beklagter). Sie definieren die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Kreditkarte, einschließlich der Verpflichtung des Karteninhabers zur Zahlung der getätigten Umsätze.
- § 4 Abs. 1 S. 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels): Dieser Paragraph verbietet die Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel. Im vorliegenden Fall wurde geprüft, ob das Kreditkartenunternehmen durch die Abwicklung der Zahlungen für das Online-Glücksspiel eine Mitwirkungshandlung gemäß diesem Paragraphen begangen hat. Das Gericht verneinte dies, da keine ausreichenden Beweise dafür vorlagen, dass das Kreditkartenunternehmen von der Illegalität des Glücksspiels wusste.
- § 675c BGB (Einwendungen des Zahlers): Dieser Paragraph regelt die Rechte des Zahlers (hier: Karteninhaber), Einwendungen gegen die Zahlung zu erheben. Im vorliegenden Fall versuchte der Beklagte, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass das Online-Glücksspiel illegal sei. Das Gericht stellte jedoch klar, dass diese Einwendung nicht gegen das Kreditkartenunternehmen geltend gemacht werden kann, da der Kreditkartenvertrag unabhängig vom Glücksspielvertrag besteht.
- § 812 BGB (Bereicherungsrecht): Dieser Paragraph regelt die Rückforderung von Leistungen, die ohne rechtlichen Grund erbracht wurden. Im vorliegenden Fall könnte der Beklagte möglicherweise versuchen, die gezahlten Beträge vom Online-Casino zurückzufordern, da der Glücksspielvertrag möglicherweise nichtig ist. Das Gericht stellte jedoch klar, dass dies nicht die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung der Kreditkartenschulden an das Kreditkartenunternehmen entbindet.
AG München – Az.: 173 C 10459/21 – Urteil vom 16.11.2021
Lesen Sie hier das Urteil…
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.452,73 € nebst Zinsen aus 3.434,41 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.05.2020 und aus 9,16 € seit 04.07.2020 und aus weiteren 9,16 € seit 04.08.2020 sowie weitere 6,60 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.06.2020 zu zahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.452,73 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Ansprüche aus Kreditkartenvertrag.
Der Beklagte schloss bei der Klägerin einen Kreditkartenvertrag ab und ermächtigte die Klägerin, im Rahmen der Vertragsbeziehung die Abrechnungsbeträge vom Girokonto einzuziehen. Im April 2020 setzte der Beklagte die von der Klägerin ausgestellte Kreditkarte für Entgelte in Onlinecasinos in Höhe von 3.279,76 € ein. Der Beklagte veranlasste nach der Einziehung der Beträge jeweils Rücklastschriften. Das Kreditkartenkonto des Beklagten wies am 03.08.2020 einen Saldo in Höhe von 3.459,33 € auf.
Die Klägerin bestreitet, dass der Glückspielanbieter für Deutschland keine Erlaubnis hätte. Zumindest habe die Klägerin nicht wissen können, dass das vom Beklagten getätigte Glückspiel illegal war. Anhand des … sei dies nicht erkennbar und die Klägerin habe mit dem Glückspielanbieter keinen Akzeptanzvertrag. Die Klägerin habe die Zahlungen mit der Autorisierung des Beklagten vorgenommen, die Verfügungen seien wirksam. Die Autorisierung sei auch nicht wegen § 134 BGB nichtig, es liege kein Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag vor. Der Beklagte habe seine Autorisierung nicht wirksam widerrufen können. Die Klägerin sei nicht rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen worden. Das streitgegenständliche Entgelt beruhe auf dem Auslandeinsatz der Kreditkarte.
Die Klägerin beantragt zu erkennen:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.459,33 € nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.434,41 seit 23.05.2020, aus 9,16 € seit 04.07.2020 und aus 9,16 seit 04.08.2020 zu zahlen.
Der Beklagte beantragt: Klageabweisung
Der Beklagte behauptet, dass das Onlinecasino verboten und erlaubnisunfähig sei. Transaktionen an Onlineglückspielanbieter seien mit einem … gekennzeichnet, so dass die Klägerin habe davon ausgehen müssen, dass die Transaktionen mit … in Zusammenhang mit unerlaubtem Glückspiel stünden. Die Klägerin habe seit dem Schreiben der Aufsichtsbehörde im Januar 2020 gewusst, dass Onlinecasinos verboten sind. Der Klägerin stehe bei Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Onlinecasinos gem. § 4 I, IV GlüStV kein Aufwendungsersatzanspruch zu.
Das Gericht hat keine Beweise erhoben.
Zur Ergänzung des Tatbestands wird ausdrücklich Bezug genommen auf die umfangreichen Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen und sonstigen Aktenteilen.
Die Parteien haben sich mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem. § 128 Abs. 2 ZPO einverstanden erklärt.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig. Das Amtsgericht München ist sachlich und örtlich zuständig.
Die Klage ist auch begründet. Der Klägerin steht ein Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 3.459 € gegenüber dem Beklagten zu.
Zwischen den Parteien besteht unstreitig ein Kreditkartenvertrag. Der Beklagte setzte die Kreditkarte für Onlineglückspiel ein. Den eingesetzten Betrag von 3.479,76 € zahlte die Klägerin das Onlineglückspielunternehmen und begehrt Aufwendungsersatz für die geleistete Zahlung. Der Kreditkartenvertrag stellt einen Geschäftsbesorgungsvertrag und einen Zahlungsdiensterahmenvertrag dar. Der Karteninhaber schuldet neben der Zahlung der Jahresgebühr Aufwendungsersatz für die Zahlungen mit der Kreditkarte. Der vom Kreditkarteninhaber unterschriebene Belastungsbeleg ist Weisung i.S.v. §§ 675, 655 BGB.
Der Karteninhaber kann dem Kreditkarteninstitut, das bezahlt hat, keine Einwendungen aus seinem Verhältnis zum Vertragsunternehmen entgegenhalten. Dies gilt grundsätzlich auch beim unerlaubten Onlineglückspiel des Karteninhabers. Setzt ein Spieler bei einem illegalen Onlineglückspiel eine Kreditkarte ein, wird der Zahlungsdienstevertrag mit der Bank nicht von der Nichtigkeit nach § 134 BGB erfasst. (Vossler in beckonline. Grosskommentar, BGB § 134, RN 219). Der Aufwendungsersatzanspruch besteht nur, wenn die Karte oder die Daten nicht von einem Dritten missbräuchlich verwendet wurden, also mangels Autorisierung, oder wenn offensichtlich und liquide beweisbar ist, dass den Vertragsunternehmen eine Forderung aus dem Valutaverhältnis gegen den Beklagten nicht zusteht (LG München v. 28.02.2018, 27 O 11716/17).
Vorliegend liegt kein Fall einer missbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte des Beklagten vor. Der Beklagte hat die Karte bewusst und gewollt zum Onlineglückspiel eingesetzt, er hat die Zahlungen autorisiert.
Der Aufwendungsersatzanspruch der Klägerin entfällt auch nicht für den Fall, dass der Onlineglückspielvertrag nach § 134 BGB nichtig ist. § 134 BGB gilt nur im Verhältnis zwischen dem Beklagten und dem Glückspielveranstalter und bezieht sich nur auf die zwischen ihnen geschlossenen Verträge, nicht aber auf das Anweisungsverhältnis zwischen der Klägerin als Kreditkartenunternehmen und dem Beklagten als Karteninhaber (OLG München vom 06.02.2019, 19 U 793/18).
Die Klägerin wirkt durch die vom Beklagten autorisierte Zahlung an den Glückspielveranstalter auch nicht gem. § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV am unerlaubten Glückspiel mit. Es ist nicht substantiiert vorgetragen, dass die Klägerin wusste, dass der streitgegenständliche Glückspielanbieter keine Erlaubnis in Deutschland hatte (was die Klägerin bestreitet). Aus dem seitens der Beklagtenpartei vorgelegte Schreiben der Glückspielaufsichtsbehörde lässt sich jedenfalls keine positive Kenntnis ableiten. Das Schreiben aus dem Januar 2020 richtet sich an den Branchenverband und nicht an die Klägerin.
Aus der Tatsache, dass die Zahlungen mit dem … gekennzeichnet waren, lässt sich auch keine Kenntnis der Klägerin vom Vorliegen eines illegalen Glückspiels ableiten. Der … unterscheidet nicht zwischen legalem und illegalem Glückspiel. Eine Nachforschungspflicht der Klägerin, ob es sich um einen legalen oder illegalen Glückspielbetreiber handelt, besteht nicht. Ein Kreditkartenunternehmen ist nicht verpflichtet, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen (LG München v. 28.02.2018, 27 O 11716/17) bzw. von seinem Vertragspartner genutzte Glücksspielangebote mit der „White-List“ der deutschen Bundesländer abzugleichen, um eine eventuelle Illegalität zu erkennen (LG München v. 28.02.2018, 27 O 11716/17). Die Klägerin konnte von einem rechtstreuen Verhalten des Beklagten ausgehen und musste nicht mit einem evtl. Verstoß gegen § 285 StGB rechnen (LG München v. 28.02.2018, 27 O 11716/17).
Die seitens der Klägerin in Rechnung gestellten Entgelte sprechen ebenfalls nicht für eine Kenntnis der Klägerin. Die Klägerin stellte nämlich keine Entgelte für Glückspiel in Rechnung, sondern für den Auslandseinsatz der Karte.
Dieses Ergebnis ist auch interessengerecht. Wenn der Karteninhaber am illegalen Glückspiel teilnehmen könnte und er im Falle von Verlusten diese nicht an das Kreditkarteninstitut zurückerstatten müsste, würde dies einen Freibrief darstellen und das illegale Glückspiel zu Lasten der Kreditkarteninstitute befeuern. Der Karteninhaber hätte keinerlei Verlustrisiko, Gewinne würde er behalten können. Dieses Ergebnis kann von Gesetzgeber nicht gewollt sein. Im übrigen ist der Beklagten nicht rechtlos. Ihm bleibt es unbenommen, gegen den Anbieter des illegalen Glückspiels auf Rückzahlung zu klagen. Die Rückabwicklung erfolgt dann gegenüber der Partei, die sich der Beklagte als Vertragspartner ausgesucht hat.
Die Nebenforderungen gründen auf §§ 280, 286, 288 BGB.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO.