Skip to content

Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde

Eine Mutter entzieht ihrer Tochter die Vorsorgevollmacht – doch die wehrt sich und der Fall landet vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die Richter entscheiden jedoch, dass die Tochter überhaupt nicht berechtigt ist, gegen den Entzug der Vollmacht vorzugehen. Ein ungewöhnlicher Streit um die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht beschäftigt die Justiz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ging um die Kraftloserklärung einer Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig sein sollte, und die Entscheidung des Gerichts, diese Vollmacht kraftlos zu erklären.
  • Die Beschwerdeführerin legte Beschwerde ein, da sie der Meinung war, die Vollmachtgeberin sei bei der Erklärung geschäftsunfähig gewesen.
  • Die Schwierigkeit bestand darin, dass die Vollmachtgeberin zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung möglicherweise nicht mehr geschäfts- und prozessfähig war.
  • Das Gericht entschied, dass der (ehemals) Bevollmächtigte kein Beschwerderecht im Falle der öffentlichen Bekanntmachung der Kraftloserklärung hat.
  • Die Entscheidung des Gerichts basiert darauf, dass eine Vollmacht kein eigenständiges Recht für den Bevollmächtigten darstellt, sondern ein abgeleitetes Recht ist.
  • Der Tod der Vollmachtgeberin führte nicht zur Unterbrechung des Verfahrens, es gab keine Notwendigkeit der Beteiligung von Erben.
  • Die Auswirkungen umfassen die Klarstellung, dass bei Ausstellung einer Kraftloserklärung nach § 176 BGB kein Beschwerderecht für den Bevollmächtigten besteht.
  • Es wurden keine notwendigen Aufwendungen im Beschwerdeverfahren erstattet, da die Angelegenheit als Streitigkeit unter Familienangehörigen betrachtet wurde.
  • Die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen, da keine grundsätzliche Bedeutung vorlag.

Kraftloserklärung der Vollmacht: Rechtliche Folgen und wichtige Fragestellungen

Die Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde ist ein wichtiger rechtlicher Schritt, der sowohl im Erbrecht als auch in anderen Bereichen bedeutende Folgen haben kann.

Eine Vollmacht ermöglicht es einer Person, in einer bestimmten Angelegenheit im Namen eines anderen zu handeln. Doch was geschieht, wenn das Vertrauen zwischen dem Auftraggeber und dem Vollmachtsinhaber erschüttert wird? In solchen Fällen können Anfechtung oder Widerruf der Vollmacht notwendig sein, um die Rechtsgültigkeit der getätigten Handlungen zu überprüfen.

Die ordnungsgemäße Form einer Vollmacht ist entscheidend für deren Wirksamkeit. Im Falle eines Vollmachtsentzugs sind Juristen gefordert, um die rechtlichen Schritte zu klären und die Beweislast zu prüfen. Häufig kommen Notare ins Spiel, um eine notarielle Beurkundung vorzunehmen, die zur Dokumentenprüfung beiträgt. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit der Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde und den damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen befasst.

Der Fall vor Gericht


Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmacht nach öffentlicher Bekanntmachung

Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde im Erbrecht
Die Kraftloserklärung einer Vollmacht ist ein privates Gestaltungsgeschäft, das rechtliche Folgen für den Bevollmächtigten hat, ohne dessen eigene Rechte zu beeinträchtigen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Die im Jahr 2016 notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht von Vorname1 X zugunsten ihrer beiden Töchter wurde zum Gegenstand eines Rechtsstreits am Oberlandesgericht Frankfurt. Die Mutter hatte ihren Töchtern, Vorname2 X und der späteren Beschwerdeführerin, je einzeln eine Generalvollmacht erteilt, die über den Tod hinaus gelten sollte.

Widerruf und Kraftloserklärung der Vollmacht

Im Oktober 2020 stellte Vorname1 X beim Amtsgericht den Antrag, die Vollmacht ihrer einen Tochter (Beschwerdeführerin) für kraftlos zu erklären und die öffentliche Bekanntmachung anzuordnen. Für dieses Verfahren hatte die zweite bevollmächtigte Tochter, Vorname2 X, dem Verfahrensbevollmächtigten eine Prozessvollmacht erteilt. Das Amtsgericht erklärte die Vollmacht durch Beschluss vom 11. Dezember 2020 für kraftlos und bewilligte die öffentliche Zustellung.

Beschwerdeverfahren und rechtliche Entwicklung

Die betroffene Tochter legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Sie argumentierte, ihre Mutter sei bereits zum Zeitpunkt des Widerrufs an Demenz erkrankt und nicht mehr geschäfts- und prozessfähig gewesen. Zudem habe ihre Mutter ihr im April 2019 erneut eine Vorsorgevollmacht ausgestellt.

Am 23. Dezember 2020 wurde der Ausschließungsbeschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anfang Januar 2021 ordnete das Amtsgericht Bensheim für Vorname1 X eine Betreuung an. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Tochter wurde durch das Landgericht Darmstadt zurückgewiesen. Im Jahr 2022 verstarb Vorname1 X.

Rechtliche Bewertung des OLG Frankfurt

Das Oberlandesgericht Frankfurt verwarf die Beschwerde als unzulässig. Nach der Rechtsauffassung des Gerichts steht dem ehemaligen Bevollmächtigten bei der Kraftloserklärung nach § 176 BGB kein Beschwerderecht zu. Mit der Vollmacht erhält der Bevollmächtigte keine eigene, sondern nur eine vom Vollmachtgeber abgeleitete Rechtsstellung. Daher fehlt es an der Beeinträchtigung eigener Rechte des Bevollmächtigten.

Das Gericht betonte, dass die Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde kein gerichtliches Aufgebotsverfahren darstellt, sondern ein privates Gestaltungsgeschäft des Vollmachtgebers ist. Die Rolle des Gerichts beschränkt sich darauf, über die öffentliche Bekanntmachung der vom Vollmachtgeber abgegebenen Kraftloserklärung zu entscheiden. Eine inhaltliche Prüfung der vorgebrachten Gründe, wie etwa die behauptete Geschäftsunfähigkeit der Vollmachtgeberin zum Zeitpunkt des Widerrufs, erfolgt dabei nicht.


Die Schlüsselerkenntnisse


Ein Bevollmächtigter hat kein Recht, gegen die Kraftloserklärung einer Vollmacht durch den Vollmachtgeber Beschwerde einzulegen. Das Gericht begründet dies damit, dass der Bevollmächtigte durch die Vollmacht keine eigenen Rechte erhält, sondern nur eine vom Vollmachtgeber abgeleitete Rechtsstellung. Die Kraftloserklärung selbst ist keine gerichtliche Entscheidung, sondern ein privates Gestaltungsgeschäft des Vollmachtgebers – das Gericht prüft lediglich die formalen Voraussetzungen für die öffentliche Bekanntmachung.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie eine Vollmacht besitzen und der Vollmachtgeber diese widerruft und für kraftlos erklären lässt, können Sie sich dagegen nicht mit einer Beschwerde wehren – auch dann nicht, wenn Sie die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers anzweifeln. Sie müssten stattdessen in einem separaten Verfahren gegen die Wirksamkeit des Widerrufs vorgehen. Als Vollmachtgeber hingegen können Sie eine erteilte Vollmacht jederzeit widerrufen und für kraftlos erklären lassen, ohne dass der Bevollmächtigte dies verhindern kann. Das Gericht prüft dabei nicht die Gründe für Ihren Widerruf.


Fragen rund um Vollmachten und deren Widerruf erfordern eine frühzeitige rechtliche Weichenstellung, um die eigenen Interessen wirksam zu schützen und spätere Konflikte zu vermeiden. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine kraftlose Vollmacht und welche Rechtsfolgen hat die Kraftloserklärung?

Eine Kraftloserklärung ist ein rechtliches Instrument, mit dem eine Vollmachtsurkunde ihre Legitimationswirkung verliert. Der Vollmachtgeber kann durch eine öffentliche Bekanntmachung die Vollmachtsurkunde für kraftlos erklären.

Voraussetzungen der Kraftloserklärung

Die Kraftloserklärung erfolgt durch eine öffentliche Bekanntmachung, die nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung veröffentlicht werden muss. Die Erklärung wird einen Monat nach der letzten Veröffentlichung in den öffentlichen Blättern wirksam.

Zuständigkeit und Verfahren

Das Amtsgericht ist für die Bewilligung der Veröffentlichung zuständig. Dabei kann der Vollmachtgeber zwischen zwei Amtsgerichten wählen: Entweder das Gericht seines allgemeinen Gerichtsstands oder das für die Klage auf Rückgabe der Urkunde zuständige Gericht.

Rechtliche Wirkungen

Mit der Kraftloserklärung treten folgende Rechtsfolgen ein:

Der Rechtsschein der Vollmachtsurkunde erlischt vollständig. Das bedeutet, dass das Vertrauen Dritter in den Bestand der Vollmacht nicht mehr geschützt wird. Der bisherige Bevollmächtigte kann die Vollmacht nicht mehr wirksam einsetzen, auch wenn er noch im Besitz der Urkunde ist.

Wichtige Einschränkungen

Die Kraftloserklärung ist unwirksam, wenn der Vollmachtgeber die Vollmacht grundsätzlich nicht widerrufen kann. Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Kraftloserklärung fehlt nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa wenn die Rückgabe der Urkunde bereits erfolgt ist oder die Vollmacht zeitlich befristet war und diese Frist bereits abgelaufen ist.


zurück

Wie kann eine Vollmacht widerrufen werden, und welche formalen Anforderungen müssen dabei beachtet werden?

Eine Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Der Widerruf erfolgt durch eine entsprechende Erklärung, die dem Bevollmächtigten oder in bestimmten Fällen einem Dritten zugehen muss.

Formvorschriften und Wirksamkeit

Der Widerruf sollte in der gleichen Form erfolgen wie die ursprüngliche Vollmachtserteilung. Bei einer notariellen Vollmacht ist es ratsam, den Widerruf ebenfalls notariell beurkunden zu lassen, um die Beweiskraft gegenüber Dritten zu erhöhen. Bei Bankvollmachten ist aufgrund von § 172 Abs. 2 BGB die Schriftform zwingend erforderlich.

Zugang und Mitteilung

Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er dem Bevollmächtigten oder dem relevanten Dritten zugegangen ist. Praktische Schritte nach dem Widerruf:

  • Rückforderung aller Vollmachtsurkunden und Kopien
  • Information aller betroffenen Institutionen wie Banken und Behörden
  • Bei notariellen Vollmachten: Eintragung des Widerrufs im zentralen Vorsorgeregister

Rechtliche Besonderheiten

Eine Vollmacht kann auch dann widerrufen werden, wenn sie als „unwiderruflich“ bezeichnet wurde, sofern wichtige Gründe vorliegen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft (ex nunc), bereits getätigte Geschäfte bleiben wirksam. Ausnahmen von der freien Widerruflichkeit bestehen nur, wenn die Vollmacht im Interesse des Bevollmächtigten erteilt wurde oder vertragliche Vereinbarungen dies ausschließen.


zurück

Was passiert, wenn eine widerrufene Vollmacht weiterhin genutzt wird?

Wenn ein Bevollmächtigter nach dem Widerruf einer Vollmacht weiterhin im Namen des ehemaligen Vollmachtgebers handelt, wird er zum Vertreter ohne Vertretungsmacht (falsus procurator). Die rechtlichen Folgen sind weitreichend:

Rechtliche Konsequenzen für abgeschlossene Geschäfte

Die nach dem Widerruf getätigten Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam. Der ehemalige Vollmachtgeber kann diese nachträglich genehmigen oder ablehnen. Verweigert er die Genehmigung, sind die Geschäfte endgültig unwirksam.

Haftung des falschen Vertreters

Der Bevollmächtigte, der trotz Widerrufs handelt, haftet persönlich gegenüber dem Geschäftspartner. Er muss nach § 179 BGB entweder die Erfüllung des Vertrags oder Schadensersatz leisten. Dies gilt besonders dann, wenn er dem Geschäftspartner die erloschene Vollmacht nicht offenlegt.

Schutz des Geschäftspartners

Wenn der Geschäftspartner die Original-Vollmachtsurkunde vorgelegt bekommt und keine Kenntnis vom Widerruf hat, genießt er Gutglaubensschutz. In diesem Fall bleiben die Geschäfte wirksam, und der ehemalige Vollmachtgeber muss für sie einstehen.

Präventive Maßnahmen

Um solche Situationen zu vermeiden, sollten Sie nach einem Widerruf:

  • Die Original-Vollmachtsurkunde vom Bevollmächtigten zurückfordern
  • Den Widerruf schriftlich dokumentieren
  • Wichtige Geschäftspartner über den Widerruf informieren
  • Bei notariellen Vollmachten den Notar über den Widerruf in Kenntnis setzen

Bei Verweigerung der Rückgabe der Vollmachtsurkunde kann eine gerichtliche Kraftloserklärung der Vollmacht erwirkt werden. Der ehemalige Vollmachtgeber hat einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe der Vollmachtsurkunde.


zurück

Muss der Widerruf der Vollmacht gegenüber Dritten, wie Banken oder Geschäftspartnern, angezeigt werden?

Bei einer Außenvollmacht, die gegenüber Dritten erteilt wurde, bleibt die Vollmacht diesen gegenüber so lange in Kraft, bis ihnen das Erlöschen vom Vollmachtgeber angezeigt wird. Dies bedeutet, dass eine Anzeigepflicht gegenüber Dritten besteht, um die Wirksamkeit des Widerrufs sicherzustellen.

Unterschiedliche Wirkungen je nach Vollmachtsart

Bei einer reinen Innenvollmacht, die nur zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem besteht, genügt der Widerruf gegenüber dem Bevollmächtigten. Bei einer Außenvollmacht hingegen muss der Widerruf auch dem Dritten angezeigt werden, da die Vollmacht ihm gegenüber sonst weiterhin als bestehend gilt.

Rechtliche Konsequenzen der Nichtanzeige

Wenn Sie den Widerruf nicht anzeigen, können daraus erhebliche rechtliche Folgen entstehen. Der Bevollmächtigte könnte trotz des intern ausgesprochenen Widerrufs weiterhin wirksam Geschäfte mit gutgläubigen Dritten abschließen. Diese Geschäfte binden Sie dann weiterhin, auch wenn Sie die Vollmacht bereits widerrufen haben.

Praktische Durchführung der Anzeige

Bei Bankvollmachten sollten Sie den Widerruf der Bank unmittelbar mitteilen. Die Anzeige sollte nachweisbar erfolgen, etwa durch ein Einschreiben oder persönliche Vorsprache bei der Bank. Bei Geschäftspartnern empfiehlt sich ebenfalls eine schriftliche Mitteilung über den Widerruf der Vollmacht.


zurück

Kann eine Vollmacht trotz bestehender Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Dies gilt auch für notariell beurkundete Vorsorgevollmachten.

Voraussetzungen für den Widerruf

Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen zum Zeitpunkt des Widerrufs geschäftsfähig sein.
  • Der Widerruf muss dem Bevollmächtigten zugestellt werden.
  • Alle ausgestellten Vollmachtsurkunden müssen vom Bevollmächtigten zurückgefordert werden.

Besondere Situationen

Bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers kann ein Kontrollbetreuer den Widerruf vornehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Betreuungsgericht den Betreuer ausdrücklich für die Überwachung des Bevollmächtigten bestellt hat.

Praktische Durchführung

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht widerrufen möchten, sollten Sie den Widerruf schriftlich erklären. Bei einer notariellen Vorsorgevollmacht ist es wichtig, den beurkundenden Notar über den Widerruf zu informieren. Dies verhindert, dass der Notar weitere Ausfertigungen der Vollmacht erstellt.

Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er dem Bevollmächtigten zugeht. Falls eine Zustellung nicht möglich ist, kann beim Amtsgericht eine „Kraftloserklärung durch öffentliche Bekanntmachung“ beantragt werden.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Vorsorgevollmacht

Definition: Eine Vorsorgevollmacht ist eine spezielle Form der Vollmacht, die es einer Person ermöglicht, eine andere Person zu bevollmächtigen, im Falle ihrer eigenen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit rechtliche und persönliche Angelegenheiten zu regeln. Diese Vollmacht tritt beispielsweise durch Krankheit oder Altersgebrechlichkeit in Kraft. Sie wird oft notariell beglaubigt, um die Rechtsverbindlichkeit zu stärken.

Beispiel: Frau Müller erteilt ihrer Tochter eine Vorsorgevollmacht, damit diese ihre finanziellen Angelegenheiten regeln kann, falls Frau Müller durch Krankheit oder Demenz nicht mehr dazu in der Lage ist.

Gesetzliche Regelung: Eine Vorsorgevollmacht kann bestimmte rechtliche, medizinische oder finanzielle Angelegenheiten betreffen und wird nach den Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausgelegt.


Zurück

Kraftloserklärung

Definition: Die Kraftloserklärung ist ein Verfahren, durch das die Gültigkeit einer Vollmacht oder Urkunde erlischt, indem sie durch eine gerichtliche oder hoheitliche Entscheidung unwirksam gemacht wird.

Beispiel: Wenn Herr Schneider seiner Bankvollmacht nicht mehr vertraut und sie widerrufen möchte, kann er beim Gericht die Kraftloserklärung dieser Vollmacht beantragen.

Gesetzliche Regelung: Laut § 176 BGB kann ein Vollmachtgeber den Widerruf einer Bevollmächtigung öffentlich bekanntmachen lassen, woraufhin die Urkunde als kraftlos erklärt wird.


Zurück

Generalvollmacht

Definition: Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht, die den Bevollmächtigten dazu berechtigt, nahezu alle rechtlichen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu regeln, auch über dessen Tod hinaus. Sie deckt viele Bereiche ab, z.B. finanzielle, rechtliche und persönliche Belange.

Beispiel: Herr Weber hat seiner Tochter eine Generalvollmacht erteilt, damit sie für ihn Bankgeschäfte tätigen, Rechnungen bezahlen und sich um alle anderen rechtlichen Angelegenheiten kümmern kann, wenn er nicht mehr dazu in der Lage ist.

Wichtiger Hinweis: Im Vergleich zur Vorsorgevollmacht ist die Generalvollmacht wesentlich umfassender und bedarf besonderer Sorgfalt bei der Erstellung und dem Widerruf.


Zurück

Widerruf

Definition: Ein Widerruf ist die Rücknahme oder Aufhebung einer zuvor erteilten Willenserklärung, wie z.B. einer Vollmacht. Dadurch wird die ursprünglich zur Vollmacht erteilte Handlungsmacht wieder zurückgenommen oder eingeschränkt.

Beispiel: Frau Huber widerruft die Vollmacht, die sie ihrem Neffen erteilt hatte, weil sie das Vertrauen in ihn verloren hat.

Gesetzliche Regelung: Der Widerruf einer Vollmacht kann gemäß den Regelungen im BGB erfolgen und sollte ausdrücklich erklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.


Zurück

Betreuung

Definition: Betreuung ist ein rechtlicher Status, bei dem eine Person (die betreut wird) Hilfe bei der Führung ihrer Angelegenheiten erhält, weil sie aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung nicht oder nur eingeschränkt dazu in der Lage ist. Ein Betreuer wird vom Gericht bestellt.

Beispiel: Herr Fischer erhält aufgrund seiner Demenz einen Betreuer, der ihm bei finanziellen und alltäglichen Entscheidungen zur Seite steht.

Gesetzliche Regelung: Die gesetzlichen Grundlagen für eine Betreuung finden sich in den §§ 1896 ff. BGB.


Zurück

Unzulässigkeit

Definition: Unzulässigkeit beschreibt einen rechtlichen Zustand, in dem ein bestimmtes Verfahren oder eine rechtliche Handlung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und deshalb von einer Gerichtsbarkeit nicht behandelt oder angenommen wird.

Beispiel: Die Klage von Frau Schmidt beim Gericht wurde als unzulässig zurückgewiesen, da sie nicht genügend Beweismaterial bereitstellen konnte.

Wichtiger Hinweis: Unzulässigkeit bezieht sich auf formale Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Gericht eine Angelegenheit rechtlich prüfen kann.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 176 BGB: Diese Bestimmung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Kraftloserklärung einer Vollmacht. Eine Kraftloserklärung kann erfolgen, wenn der Vollmachtgeber die Vollmacht widerrufen möchte oder aus anderen Gründen nicht mehr geschäftsfähig ist. Im vorliegenden Fall wurde die Vollmacht der Beschwerdeführerin kraftlos erklärt, was direkt auf diese Norm verweist.
  • § 59 Abs. 1 FamFG: Hier wird das Beschwerderecht im Familienverfahrensgesetz definiert. Personen, die an einem Verfahren beteiligt sind, können in der Regel gegen Entscheidungen Beschwerde einlegen. Der Leitsatz des Urteils besagt jedoch, dass der (ehemals) Bevollmächtigte kein Beschwerderecht gegen Entscheidungen zur Kraftloserklärung nach § 176 BGB hat, was im konkreten Fall eine wesentliche Klarstellung darstellt.
  • § 104 BGB: Diese Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen der Geschäftsunfähigkeit, insbesondere auch im Zusammenhang mit geistigen Beeinträchtigungen wie Demenz. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass die Mutter zum Zeitpunkt des Widerrufs der Vollmacht geschäftsunfähig war. Dies spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Wirksamkeit des Widerrufs.
  • § 1902 BGB: Dieser Paragraph regelt die Vertretung einer geschäftsunfähigen Person durch einen Betreuer. Auch im vorliegenden Fall wurde für die Antragstellerin eine Betreuung angeordnet, was Einfluss darauf hat, wer Entscheidungen in ihrem Namen treffen kann. Die Tatsache, dass eine Betreuung angeordnet wurde, legitimiert die Handlung des Verfahrensvertreters und beeinflusst die Beschwerdeberechtigung.
  • § 125 BGB: Dieser Paragraph betrifft die Formvorschriften von Verträgen und erklärt, dass bestimmte Formen auch für die Wirksamkeit von Vollmachten erforderlich sind. Der Bezug zur vorliegenden Sache ergibt sich daraus, dass die Vollmacht, die ursprünglich erteilt wurde, notariell beurkundet wurde. Dies hat Einfluss auf die Rechtsgültigkeit der Vollmacht im Rahmen der Kraftloserklärung.

Das vorliegende Urteil

OLG Frankfurt – Az.: 20 W 38/22 – Beschluss vom 07.03.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos