Urteile und Artikel aus dem Familienrecht
Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Familienrechts.
Wissenswertes zum Familienrecht
Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Siegen berate ich Sie in allen gängigen Fragen auf dem Gebiet Familienrecht. Das Familienrecht hat in seiner Bedeutung in den letzten Jahren einen enormen Schub erfahren. Dies hängt nicht zuletzt auch mit der weiterhin konstant hohen Scheidungsrate zusammen. Das Scheidungsfolgen- und Unterhaltsrecht ist jedoch nicht das einzige bedeutungsvolle Teilgebiet des Familienrechts. Verstärkt in den Fokus geraten Rechtsfragen im Zusammenhang mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder aber auch im Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Eltern und Schwiegereltern.
Ihr Scheidungsanwalt in Siegen – Dr. Christian Kotz
Speziell zum Thema Unterhaltsrecht werden wir in den nächsten Wochen einen Info-Flyer veröffentlichen.
Vorab stellen wir Ihnen hier die aktuellen Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt zur Verfügung. Kinder sind grundsätzlich immer vorrangig unterhaltsberechtigt. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Quelle: OLG Düsseldorf – Hier können Sie die gesamte Tabelle inkl. weiterführenden Informationen runterladen -> OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle 2017.
Das Familienrecht unterliegt als bürgernahes Rechtsgebiet einem stetigen Wandel. Diesen Wandel versuchen wir als Rechtsanwälte für Familienrecht mit unserer Sammlung von Urteilen und Beiträgen zu dokumentieren. Über die Suchfunktion können Sie ausgewählte Beiträge zu Ihrem Interessengebiet abrufen. Selbstverständlich stehen wir – die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen – Ihnen auch gerne zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung.
Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Siegen erläutert grundlegende Fragen
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet Privatrechts. Es ist vornehmlich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 1297-1921 geregelt, wobei sich ergänzende Rechtsnormen in einer Vielzahl von Nebengesetzen finden. ein Beispiel hierfür wäre die Institution der Lebenspartnerschaft, die im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) normiert ist. Innerhalb des Familienrechts werden die Rechtsverhältnisse zwischen den Familienangehörigen bestimmt. Diese Rechtsverhältnisse werden durch Verlöbnis, Ehe, Familie, Verwandtschaft und Lebenspartnerschaft geregelt. Ein wichtiger Teil des Familienrechts beschäftigt sich dabei mit der Entstehung und Aufhebung dieser speziellen rechtlichen Verhältnisse. Einen weiteren Aspekt dieses Rechtsgebiets stellen die gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Pflegschaft, rechtliche Betreuung und Vormundschaft dar. In Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist der Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich verankert.
Das materielle Familienrecht
Das materielle Familienrecht beschreibt die Ehe als eine rechtlich anerkannte Verbindung von Mann und Frau zu dauernder Lebensgemeinschaft. Die Ehe kommt durch eine vertragliche Einigung der Parteien zustande und ist ein Dauerschuldverhältnis. Für die Entstehung einer fehlerfreien Eheschließung werden Dinge wie Geschlechtsverschiedenheit, Ehefähigkeit gemäß § 1303 BGB oder das Fehlen von Willensmängeln vorausgesetzt. Ist die Ehe einmal entstanden, entfaltet sie Rechtswirkungen wie den rechtlichen Schutz der ehelichen Lebensgemeinschaft oder Mitberechtigung und Mitverpflichtung des anderen Ehegatten. Das Eherecht kennt die Güterstände der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Dies spielt beispielsweise beim Verkauf von Haushaltsgegenständen oder der Scheidung eine entscheidende Rolle.
Das Scheidungsrecht
Das Scheidungsrecht befasst sich mit der formellen juristischen Auflösung einer Ehe. Einziger Scheidungsgrund ist das Scheitern der Ehe, was nach dem sog. Zerrüttungsprinzip festzustellen ist. Die Folgen einer Scheidung können einen Scheidungsunterhalt oder einen Versorgungsausgleich begründen. Im Hinblick auf gemeinsame Kinder stellen sich Fragen nach dem Sorgerecht, dem Umgangsrecht und dem Kindesunterhalt.
Die Vormundschaft
Vormundschaft bezeichnet die rechtlich umfassend geregelte Sorge für einen Minderjährigen, dessen Eltern nicht kraft Sorgerechts als gesetzliche Vertreter fungieren. Der Vormund übernimmt gewissermaßen die elterliche Sorge für den Minderjährigen. Im Gegensatz zur Vormundschaft wird die rechtliche Betreuung über Volljährige ausgeübt, wobei ein Betreuer nur über erforderliche Aufgabenkreise bestellt werden kann. Die Pflegschaft beschränkt sich auf persönliche oder vermögensrechtliche Angelegenheiten.
Ehe- und Kindschaftsrecht
Ehe- und Kindschaftsrecht haben gelegentlich auch einen internationalen Bezug, was eine Behandlung des Sachverhalts mit Hilfe der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts notwendig macht. Nach Art. 13 EGBGB unterliegen die Voraussetzungen der Eheschließung dem Heimatrecht der Beteiligten. Es kann durchaus passieren, dass eine Ehe nach einer Rechtsordnung wirksam ist, in einem anderen Land und damit einer anderen Rechtsordnung jedoch unwirksam bleibt. Beim Kindschaftsrecht mit internationalen Bezügen muss die Abstammung bzw. die Staatsangehörigkeit des Kindes geklärt werden können. Welches Recht dabei zur Anwendung kommt, bestimmt Art. 19 EGBGB. Es ist entweder auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes, auf das Heimatrecht der Eltern oder auf das Ehewirkungsstatut abzustellen.
Rechtsanwälte Kotz: Kompetenz im Familienrecht in Siegen
Im Bereich Familienrecht sind wir Ihr erfahrener und engagierter Ansprechpartner. Durch die sich ständig wandelnde Rechtsprechung ist ein kompetenter Rat durch einen Rechtsanwalt unabdingbar. Oftmals kommt bei einer Trennung bzw. Scheidung noch ein Trennungsschmerz hinzu, wodurch die Betroffenen noch überforderter werden. Insbesondere bei Fragen zu Scheidung, Unterhaltsansprüchen, Zugewinnausgleich oder dem Sorgerecht für Kinder beraten und vertreten wir Sie kompetent und auf Ihren Vorteil bedacht.