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Fahrzeugfund – Ansichnehmens i.S.d. § 965 Abs. 1 BGB

Ein vermeintlicher Glücksgriff auf dem Parkplatz entpuppt sich als juristische Falle: Ein Mann witterte das große Los, als er einen geparkten Audi Q8 als Fundsache meldete und prompt Eigentumsansprüche anmeldete. Doch die Stadt konterte, und ein Gericht fällte nun ein überraschendes Urteil, das die Frage aufwirft: Wem gehört ein herrenlos wirkendes Auto wirklich?

Übersicht:

Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 53/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 26.02.2025
  • Aktenzeichen: 14 U 53/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Sachenrecht (Herausgabeanspruch bezüglich eines PKW)
  • Beteiligte Parteien:
    • Die Klägerin, begehrt die Feststellung, dass sie dem Beklagten zur Herausgabe eines Kraftfahrzeuges nicht verpflichtet ist.
    • Der Beklagte, meldete Eigentumsansprüche an dem Fahrzeug an und begehrt Herausgabe des Pkw Audi.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Es geht um einen Audi Q8, der bis zum 07.04.2022 in O. ordnungsgemäß abgestellt war. Der Beklagte meldete am 13.01.2022 bei der Polizei Eigentumsansprüche an und kontaktierte später die Klägerin mit der gleichen Forderung.
    • Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie dem Beklagten nicht zur Herausgabe des Fahrzeugs verpflichtet ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Es wird festgestellt, dass die Klägerin dem Beklagten zur Herausgabe des Pkw Audi nicht verpflichtet ist.
  • Folgen: Der Beklagte trägt die Kosten beider Instanzen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Gericht kippt Urteil: Kein Eigentumserwerb an vermeintlich „gefundenem“ Audi Q8 durch Fundrecht

Mann meldet Audi Q8 als Fundstück, steht neben dem Auto in einer deutschen Vorstadtstraße.
Eigentumserwerb an Fahrzeug – Fundrecht entscheidend | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) hat in einem Urteil vom 26. Februar 2025 (Az.: 14 U 53/24) entschieden, dass eine Stadt nicht verpflichtet ist, einen vermeintlich „gefundenen“ PKW Audi Q8 an einen Finder herauszugeben. Das Gericht stellte fest, dass der Finder kein Eigentum an dem Fahrzeug gemäß den Vorschriften des Fundrechts erworben hat. Dieses Urteil korrigiert eine vorherige Entscheidung des Landgerichts, welches dem Finder noch Recht gegeben hatte.

Der Fall: Audi Q8 parkt ordnungsgemäß – Finder meldet Eigentumsansprüche an

Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein weißer Audi Q8, der bis zum 7. April 2022 ordnungsgemäß verschlossen in einer Parkbucht in O. abgestellt war. Bereits im Januar 2022 meldete der Beklagte bei der Polizei über die Online-Wache Niedersachsen das Fahrzeug als „gefunden“ und erhob vorsorglich Eigentumsansprüche. Er wiederholte diese Ansprüche gegenüber der Stadt O. (der Klägerin) mehrfach schriftlich.

Stadt lässt Fahrzeug abschleppen und Kennzeichen entwerten

Die Stadt O., zuständig für den ruhenden Verkehr, ließ das Fahrzeug schließlich am 7. April 2022 abschleppen, nachdem die Polizei zuvor die Kennzeichen entstempelt hatte. Die Stadt verbrachte den Audi auf ihren Betriebshof und leitete Ermittlungen zum Eigentümer ein. Diese führten zu einer A. GmbH in B. und deren Alleingesellschafter R. K.. Zustellversuche an beide Adressen blieben jedoch erfolglos.

Rechtsstreit entbrennt: Finder pocht auf Herausgabe – Stadt verweigert

Nachdem die Stadt dem Finder mitteilte, dass er aus ihrer Sicht kein Eigentum am Fahrzeug erworben habe und somit keinen Herausgabeanspruch besitze, kam es zum Rechtsstreit. Die Stadt erhob eine negative Feststellungsklage, um gerichtlich klären zu lassen, ob sie zur Herausgabe des Fahrzeugs an den Beklagten verpflichtet ist. Sie argumentierte, dass der Beklagte kein Eigentum nach Fundrecht erlangt habe.

Streitpunkt Fundrecht: War der geparkte Audi ein „verlorener Gegenstand“?

Kernfrage des Rechtsstreits war die Auslegung des § 965 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der das Fundrecht regelt. Dieser Paragraph setzt voraus, dass es sich bei dem „gefundenen“ Gegenstand um eine verlorene Sache handeln muss. Das Landgericht hatte in erster Instanz entschieden, dass ein ordnungsgemäß geparktes und verschlossenes Fahrzeug durchaus als verloren angesehen werden könne.

OLG Celle korrigiert: Ordnungsgemäß geparktes Auto ist nicht „verloren“ im Sinne des Gesetzes

Das Oberlandesgericht Celle sah dies jedoch anders und gab der Berufung der Stadt statt. Das Gericht stellte klar, dass ein ordnungsgemäß am Straßenrand geparktes und verschlossenes Fahrzeug nicht als „verloren“ im Sinne des § 965 Abs. 1 BGB anzusehen ist. Ein solches Fahrzeug sei gerade nicht dem Gewahrsam des Eigentümers entglitten, sondern stehe – wenn auch möglicherweise unbefugt oder unter Verstoß gegen Parkvorschriften – im gewollten (wenn auch vielleicht unerlaubten) Besitz seines Eigentümers.

Kein „Ansichnehmen“ im Sinne des Fundrechts: Finder hatte keinen Schlüssel

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Begründung des OLG Celle war das sogenannte „Ansichnehmen“ im Sinne des Fundrechts. Das Gericht wies darauf hin, dass der Beklagte keinen Fahrzeugschlüssel besaß und somit das Fahrzeug auch gar nicht im Sinne des Fundrechts hätte „an sich nehmen“ können. Das bloße Melden eines Fahrzeugs bei der Polizei und das Geltendmachen von Eigentumsansprüchen genüge hierfür nicht.

Negative Feststellungsklage erfolgreich: Stadt muss Audi nicht herausgeben

Aufgrund dieser Argumentation kam das OLG Celle zu dem Schluss, dass die negative Feststellungsklage der Stadt O. begründet ist. Das Gericht stellte fest, dass die Stadt nicht verpflichtet ist, den Audi Q8 an den Beklagten herauszugeben. Das Urteil des Landgerichts wurde aufgehoben und die Klage der Stadt somit in vollem Umfang erfolgreich.

Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte

Das Gericht entschied zudem, dass der Beklagte die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen muss, sowohl für das Verfahren in erster Instanz vor dem Landgericht als auch für das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von 50.000 Euro vorläufig vollstreckbar. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Bedeutung für Betroffene: Klarstellung zum Fundrecht bei geparkten Fahrzeugen

Dieses Urteil des OLG Celle hat eine bedeutende Klarstellung für das Fundrecht in Bezug auf geparkte Fahrzeuge gebracht. Es stellt unmissverständlich fest, dass ein ordnungsgemäß geparktes Auto, auch wenn es längere Zeit an einem Ort steht, nicht automatisch als „verloren“ gilt. Für Kommunen und Ordnungsbehörden bedeutet dies, dass sie Fahrzeuge, die möglicherweise widerrechtlich abgestellt sind, nicht automatisch als Fundsachen behandeln müssen, wenn kein offensichtlicher Verlust vorliegt.

Für Bürgerinnen und Bürger, die ein vermeintlich herrenloses Fahrzeug entdecken und Finderlohn oder gar Eigentum daran erwerben möchten, bedeutet das Urteil eine deutliche Einschränkung. Das bloße Auffinden eines geparkten Fahrzeugs und die Meldung bei Behörden begründet keine Finderrechte. Es ist entscheidend, dass das Fahrzeug tatsächlich „verloren“ sein muss, was bei einem ordnungsgemäß geparkten Auto in der Regel nicht der Fall ist. Das Urteil stärkt die Rechte der ursprünglichen Eigentümer und der Kommunen im Umgang mit falsch oder unberechtigt geparkten Fahrzeugen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass ein ordnungsgemäß abgestelltes und verschlossenes Fahrzeug nicht als „verloren“ im Sinne des Fundrechts gilt, selbst wenn es längere Zeit ungenutzt steht. Um als Finder Eigentumsrechte geltend machen zu können, muss man tatsächliche Sachherrschaft über den Gegenstand erlangen – das bloße Melden eines Fahrzeugs bei Behörden reicht nicht aus. Die Entscheidung hat Bedeutung für ähnliche Fälle, in denen Personen Eigentumsansprüche an vermeintlich herrenlosen Fahrzeugen erheben, ohne einen Schlüssel oder tatsächliche Kontrolle über das Fahrzeug zu besitzen.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Finder von vermeintlich herrenlosen Fahrzeugen beim Thema Fundsachen

Der Fall eines aufgefundenen Audi Q8 zeigt, dass vermeintliches Glück schnell zu rechtlichen Problemen führen kann. Wer ein scheinbar herrenloses Fahrzeug findet und Ansprüche darauf anmeldet, sollte die rechtlichen Konsequenzen kennen. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, sich in dieser Situation richtig zu verhalten.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Fund sofort melden

Melden Sie den Fund unverzüglich beim Fundbüro der zuständigen Gemeinde oder Stadt. Die Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann unterlassen als Fundunterschlagung gewertet werden.

Beispiel: Sie finden ein scheinbar verlassenes Auto auf einem Parkplatz. Melden Sie dies umgehend beim örtlichen Fundbüro.

⚠️ ACHTUNG: Eine verspätete Meldung kann rechtliche Konsequenzen haben.


Tipp 2: Keine Eigenmächtigkeiten

Unternehmen Sie keine eigenmächtigen Handlungen mit dem gefundenen Fahrzeug. Benutzen, Verkaufen oder Verändern Sie das Fahrzeug nicht, bevor die Eigentumsverhältnisse geklärt sind.

⚠️ ACHTUNG: Eigenmächtiges Handeln kann als Diebstahl oder Unterschlagung gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen haben.


Tipp 3: Eigentumsansprüche sorgfältig prüfen

Melden Sie Eigentumsansprüche erst an, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass das Fahrzeug tatsächlich herrenlos ist. Die Beweislast liegt bei Ihnen, wenn Sie Eigentum beanspruchen.

Beispiel: Fragen Sie beim Fundbüro nach, ob der Eigentümer bereits ermittelt wurde oder sich gemeldet hat, bevor Sie selbst Ansprüche anmelden.

⚠️ ACHTUNG: Falsche oder unbegründete Eigentumsansprüche können zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Kosten führen.


Tipp 4: Kosten im Blick behalten

Beachten Sie, dass Sie als Finder möglicherweise für die Kosten der Verwahrung und Erhaltung des Fahrzeugs aufkommen müssen, wenn Ihre Eigentumsansprüche nicht erfolgreich sind.

⚠️ ACHTUNG: Klären Sie im Vorfeld, wer für die Kosten der Verwahrung aufkommt, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.


Checkliste: Verhalten beim Fund eines Fahrzeugs

  • [ ] Fund unverzüglich beim Fundbüro melden.
  • [ ] Keine eigenmächtigen Handlungen mit dem Fahrzeug vornehmen.
  • [ ] Eigentumsansprüche sorgfältig prüfen und gegebenenfalls nachweisen.
  • [ ] Kosten für Verwahrung und Erhaltung im Blick behalten.

Benötigen Sie Hilfe?

Klare Rechtslage bei Fahrzeug-Fundrecht

Die rechtlichen Grundlagen beim Erwerb von Fahrzeugen im Kontext des Fundrechts können in der Praxis zu erheblichen Unklarheiten führen. Insbesondere wenn ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug fälschlicherweise als verloren angesehen wird, stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Eigentumsübertragung. In solchen Fällen ist es entscheidend, die spezifischen Umstände und geltenden rechtlichen Regelungen präzise zu beleuchten.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuellen rechtlichen Gegebenheiten sorgfältig zu überprüfen. Unser Ansatz basiert auf einer gründlichen Analyse Ihrer Situation sowie einer transparenten Darstellung der Möglichkeiten, mit denen Sie Ihre Rechte sichern können. Kontaktieren Sie uns, um in einem persönlichen Gespräch Ihre Angelegenheit fundiert zu besprechen.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet „verlorene Sache“ im juristischen Sinne, und wie unterscheidet sie sich von einer „vergessenen Sache“?

Im juristischen Sinne ist eine verlorene Sache eine bewegliche Sache, die unbeabsichtigt aus dem Gewahrsam des Eigentümers gelangt ist. Der Eigentümer hält sich weiterhin für den Besitzer, kann aber die tatsächliche Herrschaftsmacht über die Sache nicht ausüben. Eine verlorene Sache wird erst dann als gefunden betrachtet, wenn ein Dritter sie in Besitz nimmt und somit neuen Besitz begründet.

Eine vergessene Sache hingegen wird bewusst an einem Ort zurückgelassen. Der Eigentümer weiß, wo die Sache ist, und hat sie lediglich vergessen oder absichtlich dort gelassen. In diesem Fall bleibt die Sache im Gewahrsam des Eigentümers, und es entsteht kein gesetzliches Schuldverhältnis im Sinne des Fundrechts.

Beispiel: Wenn Sie Ihre Jacke im Restaurant vergessen, wissen Sie, wo sie ist, und können sie jederzeit wieder abholen. Sie ist also nicht verloren im juristischen Sinne. Wenn Sie jedoch Ihre Jacke auf der Straße fallen lassen und nicht wissen, wo sie ist, gilt sie als verloren.

Das Fundrecht regelt die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder. Es ist in den §§ 965 bis 984 BGB geregelt.


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Welche Pflichten habe ich, wenn ich ein Fahrzeug finde, das offensichtlich verlassen wurde?

Wenn Sie ein verlassenes Fahrzeug finden, gibt es bestimmte Schritte, die Sie unternehmen sollten, um sich rechtlich korrekt zu verhalten. Diese Schritte umfassen die Meldepflicht, die Sicherungspflicht und gegebenenfalls die Verwahrungspflicht.

Meldepflicht

Sie sollten das verlassene Fahrzeug bei der Polizei oder einem Fundbüro melden. Dies ist wichtig, um den Eigentümer zu finden und um sicherzustellen, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wurde. Die Meldung hilft auch, potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.

Sicherungspflicht

Wenn möglich, sollten Sie das Fahrzeug sicherstellen, um Schäden oder Unfälle zu verhindern. Dies kann bedeuten, das Fahrzeug an einem sicheren Ort zu parken oder sicherzustellen, dass es nicht im Weg steht. Allerdings sollten Sie dabei vorsichtig sein und keine Gefahr eingehen.

Verwahrungspflicht

In einigen Fällen können Sie verpflichtet sein, das Fahrzeug vorübergehend zu verwahren, bis der Eigentümer gefunden wird. Dies sollte jedoch nur geschehen, wenn es Ihnen zumutbar ist und Sie die Verantwortung dafür übernehmen können.

Rechtliche Konsequenzen

Das Unterlassen dieser Pflichten kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist wichtig, dass Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, um keine rechtlichen Probleme zu riskieren.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie in einer bestimmten Situation vorgehen sollen, ist es ratsam, sich an die zuständigen Behörden zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.


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Unter welchen Umständen kann ich als Finder Eigentum an einem gefundenen Fahrzeug erwerben?

Der Erwerb des Eigentums an einem gefundenen Fahrzeug ist ein komplexer Prozess, der sich nach dem Fundrecht richtet. Grundsätzlich kann ein Finder das Eigentum an einem gefundenen Gegenstand erwerben, wenn der ursprüngliche Eigentümer nicht innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel sechs Monate, nach dem Fund gemeldet wird oder wenn der Eigentümer auf sein Eigentum verzichtet.

Besonderheiten bei Fahrzeugen:

  1. Registrierung im Fahrzeugregister: Fahrzeuge sind im Fahrzeugregister eingetragen, was den Eigentumserwerb erschwert. Der Finder muss sicherstellen, dass das Fahrzeug nicht mehr im Register eingetragen ist oder dass der Eigentümer seine Rechte aufgegeben hat.
  2. Meldung beim Fundbüro: Der Finder muss den Fund unverzüglich beim zuständigen Fundbüro oder einer Polizeidienststelle melden. Dies ist wichtig, um den ursprünglichen Eigentümer zu finden und um sicherzustellen, dass der Finder seine Pflichten erfüllt hat.
  3. Wartefrist: Nach Ablauf der Wartefrist von sechs Monaten kann der Finder das Eigentum erwerben, sofern der ursprüngliche Eigentümer nicht gemeldet hat. Allerdings muss das Fahrzeug aus dem Register gelöscht werden, was eine formelle Prozedur erfordert.
  4. Verzicht des Eigentümers: Wenn der ursprüngliche Eigentümer auf sein Eigentum verzichtet, kann der Finder das Fahrzeug erwerben. Dies erfordert jedoch eine schriftliche Erklärung des Eigentümers.

Wichtige Überlegungen:

  • Rechtliche Schritte: Der Erwerb des Eigentums an einem Fahrzeug erfordert oft rechtliche Schritte, wie die Löschung aus dem Fahrzeugregister oder die Vorlage von Dokumenten bei der Zulassungsstelle.
  • Kosten und Gebühren: Es können Kosten für die Löschung aus dem Register oder für die Neuzulassung anfallen.

Für den Eigentumserwerb an einem Fahrzeug ist es entscheidend, dass alle rechtlichen Anforderungen sorgfältig beachtet werden, um sicherzustellen, dass der Erwerb rechtmäßig ist.


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Was passiert, wenn der Eigentümer des gefundenen Fahrzeugs ermittelt wird?

Wenn der Eigentümer eines gefundenen Fahrzeugs ermittelt wird, hat der Finder bestimmte Rechte und Pflichten. Zunächst ist der Finder verpflichtet, das Fahrzeug an den rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben. Dies geschieht in der Regel über die zuständigen Behörden oder Fundbüros.

Rechte des Finders

  • Finderlohn: Der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn, der als Belohnung für die Rückgabe des Fahrzeugs dient. Die Höhe des Finderlohns hängt vom Wert des Fahrzeugs ab. In Deutschland beträgt der Finderlohn für Gegenstände mit einem Wert bis zu 500 Euro 5 Prozent des Wertes. Für Werte über 500 Euro werden die ersten 500 Euro mit 5 Prozent belohnt, der überschüssige Betrag mit 3 Prozent.
  • Angemessener Finderlohn: In Fällen, in denen der Wert des Fahrzeugs schwer zu bestimmen ist oder es einen ideellen Wert hat, wird der Finderlohn nach billigem Ermessen festgelegt.

Pflichten des Finders

  • Anzeigepflicht: Der Finder muss den Fund bei der zuständigen Behörde melden, um seinen Anspruch auf Finderlohn nicht zu verlieren.
  • Rückgabe des Fahrzeugs: Sobald der Eigentümer ermittelt ist, muss das Fahrzeug an diesen zurückgegeben werden.

Berechnung des Finderlohns

Die Berechnung des Finderlohns erfolgt wie folgt:

  • Bis 500 Euro: 5 % des Wertes
  • Über 500 Euro: 5 % auf die ersten 500 Euro + 3 % auf den überschüssigen Betrag

Beispiel: Ein Fahrzeug im Wert von 1.000 Euro würde einen Finderlohn von 25 Euro (5 % von 500 Euro) + 15 Euro (3 % von 500 Euro) = 40 Euro ergeben.

Für Sie bedeutet das, dass Sie als Finder einen angemessenen Finderlohn erhalten können, wenn Sie das Fahrzeug korrekt zurückgeben und die Anzeigepflicht erfüllen.


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Welche Rolle spielt der Zustand des Fahrzeugs (z.B. Beschädigung, Alter) bei der Beurteilung, ob es sich um eine „verlorene Sache“ handelt?

Der Zustand eines Fahrzeugs, wie Beschädigung oder Alter, kann indirekt bei der Beurteilung helfen, ob es sich um eine verlorene Sache handelt. Ein verlassenes und beschädigtes Fahrzeug könnte eher als verloren angesehen werden als ein ordnungsgemäß geparktes und unbeschädigtes. Der Grund hierfür liegt darin, dass ein verlassenes Fahrzeug oft den Eindruck erweckt, dass der Besitzer die tatsächliche Herrschaftsmacht über es verloren hat.

Wichtige Kriterien für die Beurteilung, ob eine Sache verloren ist, sind jedoch nicht allein der Zustand, sondern vielmehr die Gesamtumstände:

  • Besitzlosigkeit: Die Sache muss besitzlos sein, was bedeutet, dass der Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsmacht über sie nicht mehr ausübt.
  • Nicht herrenlos: Der Eigentümer hält sich weiterhin für den Besitzer, auch wenn er die Sache nicht mehr kontrolliert.

Der Zustand des Fahrzeugs kann also als Indiz dienen, um die Absicht des Besitzers zu bewerten. Allerdings ist es entscheidend, dass die Gesamtumstände berücksichtigt werden, um festzustellen, ob eine Sache tatsächlich verloren ist.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fundrecht

Das Fundrecht regelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 965-984 BGB), wie mit verlorenen Sachen umzugehen ist und unter welchen Voraussetzungen ein Finder Eigentum erwerben kann. Es verpflichtet den Finder zur Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde und zur Ablieferung der Fundsache, wenn deren Wert über 10 Euro liegt. Nach Ablauf von sechs Monaten kann der Finder unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum an der gefundenen Sache erwerben, sofern kein berechtigter Eigentümer ermittelt wurde.

Beispiel: Findet jemand eine Geldbörse auf der Straße, muss er diese beim Fundbüro abgeben. Erst nach sechs Monaten und ohne Meldung des Eigentümers kann der Finder die Geldbörse beanspruchen.


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Sachherrschaft

Die Sachherrschaft bezeichnet die tatsächliche Kontrolle oder Verfügungsgewalt über eine Sache. Im rechtlichen Sinne ist sie ein entscheidendes Element des Besitzes gemäß § 854 BGB. Um Sachherrschaft zu erlangen, muss eine Person die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand ausüben können – sie muss also in der Lage sein, andere von der Einwirkung auf die Sache auszuschließen oder über sie zu verfügen.

Beispiel: Bei einem verschlossenen Auto hat nur derjenige Sachherrschaft, der über den Schlüssel verfügt und das Fahrzeug öffnen, starten und bewegen kann. Das bloße Entdecken des Fahrzeugs begründet keine Sachherrschaft.


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Herausgabeanspruch

Der Herausgabeanspruch ist das Recht, die Rückgabe einer Sache zu verlangen. Er basiert hauptsächlich auf § 985 BGB und steht dem Eigentümer gegen den Besitzer zu, wenn dieser kein Recht zum Besitz hat. Der Anspruch ist ein zentrales Element des Eigentumsrechts und dient dem Schutz des Eigentümers gegen unbefugte Besitznahme seiner Sachen durch Dritte.

Beispiel: Wenn jemand unberechtigt im Besitz des Autos einer anderen Person ist, kann der Eigentümer mit dem Herausgabeanspruch die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen.


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Verloren (im Sinne des Fundrechts)

Eine Sache gilt als „verloren“ im Sinne des Fundrechts (§ 965 BGB), wenn der bisherige Besitzer unfreiwillig die Sachherrschaft verloren hat, ohne dass ein anderer die Sache in Besitz genommen hat. Entscheidend ist der unfreiwillige Besitzverlust. Eine Sache ist hingegen nicht verloren, wenn sie vom Eigentümer bewusst abgelegt oder ordnungsgemäß abgestellt wurde, selbst wenn dies für längere Zeit geschieht.

Beispiel: Ein Mobiltelefon, das aus der Tasche fällt, ist verloren. Ein ordnungsgemäß geparktes Auto auf einem Parkplatz ist hingegen nicht verloren, selbst wenn es dort wochenlang steht.


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Eigentumserwerb durch Fund

Der Eigentumserwerb durch Fund bezeichnet den Rechtsvorgang, durch den ein Finder nach §§ 973, 976 BGB Eigentümer einer gefundenen Sache werden kann. Voraussetzungen sind: die Sache muss tatsächlich verloren sein, der Finder muss sie an sich nehmen (Sachherrschaft erlangen), die Fundsache muss ordnungsgemäß gemeldet werden, und es muss eine Wartefrist von sechs Monaten seit der Anzeige verstrichen sein, ohne dass sich der Eigentümer gemeldet hat.

Beispiel: Wer ein Fahrrad im Wald findet, es beim Fundbüro meldet und abgibt, kann nach sechs Monaten ohne Meldung des Eigentümers das Eigentum am Fahrrad erwerben.


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Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittelverfahren, bei dem eine höhere gerichtliche Instanz eine Entscheidung einer niedrigeren Instanz überprüft. Es ist in den §§ 511-545 ZPO geregelt. Die Berufung ermöglicht eine erneute inhaltliche Prüfung des Falls und kann zu einer Abänderung oder Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils führen. Im Berufungsverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen neue Tatsachen und Beweismittel vorgebracht werden.

Beispiel: Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht Celle als Berufungsinstanz das ursprüngliche Urteil des Landgerichts aufgehoben und zugunsten der Stadt entschieden.


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Feststellungsklage

Eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO zielt darauf ab, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtlich feststellen zu lassen. Anders als bei Leistungsklagen wird hier keine konkrete Handlung verlangt, sondern nur die verbindliche Klärung einer Rechtsfrage. Ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung muss vorliegen, etwa um künftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Beispiel: Im vorliegenden Fall hat die Stadt eine Feststellungsklage erhoben, um gerichtlich klären zu lassen, dass sie nicht zur Herausgabe des Audi Q8 an den vermeintlichen Finder verpflichtet ist.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Fundrecht: Das Fundrecht regelt den Erwerb von Eigentum an einer Fundsache, wenn der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr feststellbar ist. Wichtig ist hierbei die Anzeigepflicht des Finders und die Frage, ob ein Gegenstand überhaupt als Fundsache gilt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Beklagte beruft sich auf das Fundrecht, um Eigentum an dem Fahrzeug zu erlangen. Das Gericht muss prüfen, ob die Voraussetzungen des Fundrechts hier erfüllt sind, insbesondere ob das Fahrzeug als Fundsache gilt und ob der Beklagte Finder im Sinne des Gesetzes ist.
  • § 256 Zivilprozessordnung (ZPO) – Feststellungsklage: Eine Feststellungsklage dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtlich feststellen zu lassen. Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage begehrt der Kläger die Feststellung, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis nicht besteht, also hier, dass die Klägerin nicht zur Herausgabe verpflichtet ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat eine negative Feststellungsklage erhoben, um gerichtlich klären zu lassen, dass sie dem Beklagten das Fahrzeug nicht herausgeben muss. Das Gericht entscheidet somit über die Frage, ob ein Herausgabeanspruch des Beklagten besteht oder nicht.
  • §§ 90, 90a BGB – Sachen und Tiere: Diese Vorschriften definieren, was im juristischen Sinne eine „Sache“ ist und stellen Tiere Sachen gleich, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das Sachenrecht bildet die Grundlage für Eigentumsfragen und dingliche Rechte an Gegenständen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das streitgegenständliche Fahrzeug ist eine Sache im Sinne des BGB und fällt somit grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Sachenrechts und damit auch des Fundrechts. Die Frage des Eigentums an dieser Sache ist der Kern des Rechtsstreits.

Das vorliegende Urteil


OLG Celle – Az.: 14 U 53/24 – Urteil vom 26.02.2025


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