Fristen, Regeln und Voraussetzungen: Wichtiges zum Elterngeld.
Wenn ein junges Paar den Kindersegen erfährt, so ist dies mit weitreichenden Veränderungen im Leben verbunden. Natürlich spielt hierbei auch der wirtschaftliche Aspekt eine wichtige Rolle, denn während der Elternzeit nach der Geburt erhält der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber kein Erwerbseinkommen.
Übersicht:
- Fristen, Regeln und Voraussetzungen: Wichtiges zum Elterngeld.
- Hilfe vom Staat für Eltern
- Wer kann den Elterngeldanspruch wahrnehmen?
- Grundvoraussetzung für den Antrag
- Maximalleistungszeitraum für die Auszahlung
- So beantragen Sie das Elterngeld richtig.
- Rückwirkende Zahlung
- Verrechnung mit Mutterschaftsgeld und anderen Leistungen
- Vätermonate als flexibles Modell
- Elterngeld-Reform 2021
Unsere Hilfe im Familienrecht: Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung vom Elterngeld benötigen oder sonstige rechtliche Fragen aus dem Familienrecht haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie ausführlich in unserer Kanzlei oder gerne auch Online per eMail. Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an.
Hilfe vom Staat für Eltern
Um diese schwierige Zeit wirtschaftlich überbrücken zu können hat der Gesetzgeber in Deutschland das Elterngeld ins Leben gerufen. Das Elterngeld wird von dem deutschen Staat gezahlt, allerdings muss es zuvor entsprechend beantragt werden. Dieser Antrag muss an die Landesbehörde gerichtet werden, welche für das Bundesland, in dem die Eltern leben, zuständig ist. Im Zusammenhang mit dem Elterngeld gibt es jedoch durchaus einige Besonderheiten, welche die Eltern kennen sollten. Jedes Elternteil, welches in Deutschland lebt, hat einen Anspruch auf das Elterngeld und kann dementsprechend einen entsprechenden Antrag stellen. Die Höhe der Elterngeldzahlung ist an die Höhe von dem Nettoeinkommen vor dem Zeitraum der Kindesgeburt gekoppelt. Das Elterngeld kann sowohl als Ehepaar als auch als alleinerziehende Person für einen Zeitraum von maximal 14 Monaten bezogen werden.
Wer kann den Elterngeldanspruch wahrnehmen?
Das Elterngeld gibt es in Deutschland bereits seit einer sehr langen Zeit. Vor dem Jahr 2007 war diese Zahlung allerdings als Erziehungsgeld bekannt. Der Anspruch auf diese Zahlung kann sowohl von Müttern als auch von Vätern wahrgenommen werden. Bei einem Paar kann dieser Anspruch sowohl gemeinschaftlich als auch getrennt voneinander wahrgenommen werden. Der Anspruch gilt auch für studierende Personen sowie Personen in einer Ausbildungsmaßnahme. Selbstständige sowie verbeamtete Personen können das Elterngeld ebenso beantragen wie Personen, die aktuell erwerbslos sind. Selbst dann, wenn das Kind nicht als das leibliche Kind gilt, kann das Elterngeld in Anspruch genommen werden. Dies soll insbesondere Adoptiveltern zugutekommen. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen sind auch Großeltern dazu berechtigt, den Antrag auf Elterngeld zu stellen.
Grundvoraussetzung für den Antrag
Als Grundvoraussetzung für den Anspruch gilt, dass sich die Personen selbst betreuerisch um das Kind kümmern und auch die Erziehung des Kindes übernehmen. Diese Voraussetzung ist mit dem Umstand gekoppelt, dass die entsprechenden Eltern lediglich in Teilzeit – sprich maximal 30 Stunden pro Woche – erwerbstätig sind. Zudem müssen die Kinder auch in dem Haushalt der antragsstellenden Person leben und den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Grenzen für den Elterngeldanspruch Auch wenn grundsätzlich in Deutschland jeder Elternteil einen Anspruch auf das Elterngeld hat, so wird dieser Antrag dennoch nicht bei jedem Antragssteller auch tatsächlich bewilligt. Der Grund hierfür liegt in den Einkommensgrenzen, welche im Zusammenhang mit dem Elterngeldanspruch gelten. Aktuell liegt diese Einkommensgrenze bei einem Einkommen in Höhe von 500.000 Euro. Diese Einkommensgrenze gilt für Paare. Bei einer alleinerziehenden Person gilt eine Einkommensgrenze in Höhe von 250.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen.
Maximalleistungszeitraum für die Auszahlung
Überdies gibt es einen auch gewissen Maximalleistungszeitraum, in dem das Elterngeld ausgezahlt wird. Sollten beide Elternteile einen Antrag auf das Elterngeld stellen, so hat dies eine verkürzende Wirkung auf den Leistungszeitraum. Die Leistung wird in derartigen Fällen lediglich für sieben Monate ausgezahlt. Sollte eine Person allein das Elterngeld beantragen, so beträgt der Maximalleistungszeitraum 14 Monate. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, lediglich den halben Elterngeldsatz zu beantragen. In derartigen Fällen beträgt der Maximalleistungszeitraum 28 Monate. Die reine Höhe der Elterngeldzahlung kann von den Eltern für gewöhnlich nicht beeinflusst werden. Es ist aber möglich, die Auszahlung flexibel an die Bedürfnisse anzupassen.
Überdies gibt es auch noch das sogenannte ElterngeldPlus, welches den Basisanspruch nochmals unter gewissen Voraussetzungen erweitert. Worauf sollte bei dem Elterngeldantrag geachtet werden? Natürlich ist der Elterngeldanspruch mit einer gewissen Bürokratie verbunden, da ein entsprechender Antrag an die zuständige Behörde gerichtet werden muss. In Deutschland schrecken sehr viele Anspruchsinhaber vor der berüchtigten deutschen Bürokratie zurück und gerade diejenigen Eltern, welche zum ersten Mal in ihrem Leben Eltern geworden sind, haben zahlreiche anderweitige Dinge zu beachten.
So beantragen Sie das Elterngeld richtig.
Es ist dementsprechend durchaus einfach, den Überblick im Zusammenhang mit dem Elterngeld zu verlieren. An dieser Stelle muss jedoch betont werden, dass der Elterngeldanspruch relativ simpel wahrgenommen werden kann. Der Antrag muss lediglich in schriftlicher Form an die zuständige Landesbehörde gerichtet werden. Der Elterngeldantrag darf nicht mit dem Elternzeitantrag verwechselt werden, welcher bei dem jeweiligen Arbeitgeber gestellt wird. Es handelt sich um zwei Anträge, da Elterngeld nicht automatisch mit der Elternzeit gewährt wird. Ein entsprechender Antrag kann in der gängigen Praxis bei den Krankenkassen oder auch auf den Entbindungsstationen der Krankenhäuser bezogen werden. Diese Unterlagen werden für den Elterngeldantrag benötigt – die Geburtsurkunde sowie die Geburtsbescheinigung vom Standesamt – die Einkommensnachweise für den Zeitraum der vergangenen 12 Monate – im Fall einer Selbstständigkeit: der Steuerbescheid des letzten Veranlagungszeitraums – die Arbeitszeitbescheinigung für die Teilzeitarbeit Der Elterngeldantrag kann für gewöhnlich auch online ausgefüllt und eingereicht werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch auch der Zeitpunkt, an dem dieser Antrag gestellt wird. Hierbei gilt, dass der entsprechende Antrag so zeitnah wie möglich nach dem Zeitpunkt der Geburt gestellt werden sollte. In diesem Zusammenhang muss auch die sogenannte Schutzfrist beachtet werden, welche 8 – 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Geburt endet. Nach dem Ablauf der Schutzfrist fällt auch das Mutterschaftsgeld weg.
Rückwirkende Zahlung
Das Elterngeld kann maximal für einen Zeitraum von 3 Monaten rückwirkend gezahlt werden. Dies bedeutet, dass eine gewisse Eile im Zusammenhang mit dem Antrag durchaus geboten ist. Beachtet werden sollte dabei auch, dass die Behörden in Deutschland mitunter eine gewisse Zeit für die Antragsbearbeitung benötigen.
Verrechnung mit Mutterschaftsgeld und anderen Leistungen
Das Elterngeld wird in der gängigen Praxis mit anderweitigen Leistungen, wie beispielsweise dem Mutterschaftsgeld, verrechnet. Dementsprechend erhalten die antragsstellenden Personen lediglich für einen Zeitraum von 10 Monaten effektiv das reine Elterngeld. Es ist jedoch durchaus möglich, den Zeitpunkt des Antrages so zu timen, dass die Leistung direkt nach der Beendigung des Mutterschaftsgeldes eintritt. In derartigen Fällen erfolgt keine Verrechnung des Elterngeldes mit dem Mutterschaftsgeld und die Leistung wird effektiv für den vollen Zeitraum von 12 Monaten gezahlt.
Vätermonate als flexibles Modell
Im Zusammenhang mit dem Elterngeld gibt es auch sogenannte Partnermonate, welche allgemeinhin auch als Vätermonate bekannt sind. Hierbei handelt es sich um extra Bezugsmonate im Zeitraum von zwei Monaten, welche von dem Partner on top zu dem Anspruch der Mutter auf Elterngeld beantragen kann. Wird dieses Modell genutzt, so erfolgt eine Auszahlung des Elterngeldes für einen Maximalzeitraum von 14 Monaten. Diese Möglichkeit bietet Eltern eine gewisse Flexibilität im Zusammenhang mit der gemeinsamen Auszahlung der Leistung. Beide Partner würden dann für einen Zeitraum von sieben Monaten das Elterngeld erhalten. Bei Unklarheiten rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen Wie bereits erwähnt prallen auf frisch gebackene Eltern sehr viele Dinge ein, die berücksichtigt werden wollen.. Die Bedürfnisse des Kindes, welches direkt am Start seines Lebens steht, haben natürlich Vorrang und der finanzielle Aspekt rückt dabei ein wenig in den Hintergrund.
Dennoch ist der wirtschaftliche Aspekt überaus wichtig, damit die eigene finanzielle Situation nicht in Schieflage gerät. Im absoluten Zweifel kann es daher durchaus sinnvoll sein, einen objektiven Blick auf die Gesamtsituation zu erhalten und sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt die entsprechenden Möglichkeiten aufzeigen zu lassen. Das Elterngeld bietet absolut flexible Möglichkeiten, die für die jeweilige Situation entsprechend zurechtgeschnitten werden können. Diese Möglichkeiten müssen jedoch erst einmal in den Fokus genommen werden und viele Eltern wissen überhaupt nicht, dass es derartige Möglichkeiten überhaupt gibt. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden und das Gefühl der Überforderung eintritt, so sollten Sie auf jeden Fall handeln und uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei kontaktieren.
Elterngeld-Reform 2021
Die neuen und verbesserten Regelungen beim Elterngeld gelten seit dem 1. September 2021. Dank dieser Regelungen gibt es mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Frühchen-Monate und weniger Bürokratie – was sicherlich eine ermutigende Entwicklung ist. Lesen Sie mehr zu den Einzelheiten: https://familienportal.de/familienportal/meta/aktuelles/aktuelle-meldungen/elterngeld-verbesserungen-gesetz-aenderung-173406
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weitergeholfen haben. Sollten Sie noch Fragen rund um das Thema Elterngeld haben oder eine Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie.
Was Sie zum Elterngeld wissen müssen und sonstige weiterführende Informationen zum Elterngeld, wie Ansprung und Berechnung der Elterngeldhöhe finden Sie auch auf: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld