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Das digitale Erbe: Wie Angehörige Zugang zu Online-Accounts Verstorbener erhalten

Online-Lebensspuren: Erben im digitalen Zeitalter

In einer Welt, die sich immer stärker in Richtung Digitalisierung und Online-Kommunikation bewegt, gewinnt das Konzept des digitalen Erbes zunehmend an Relevanz. Ein digitales Erbe umfasst sämtliche Informationen und Vermögenswerte, die einer Person im digitalen Raum gehören. Dazu zählen unter anderem Online-Konten, Social-Media-Profile, E-Mails, Blogs, digitale Fotos und Videos, elektronische Dokumente sowie virtuelle Währungen. Angesichts der ständig wachsenden Bedeutung des Internets und der digitalen Technologien stellen sich wichtige Fragen, wie: Was passiert mit dem digitalen Erbe eines Menschen, wenn dieser stirbt? Wie werden digitale Vermögenswerte an die Erben übertragen und welche Herausforderungen ergeben sich dabei?

Digitaler Nachlass
„Digitales Erbe: Navigieren durch Rechte, Pflichten und Herausforderungen im digitalen Nachlass“ (Symbolfoto: Andrey_Popov /Shutterstock.com)

Die Vererbung von Online-Accounts und digitalen Vermögenswerten ist ein komplexes und neuartiges Thema, das sowohl rechtliche als auch ethische Fragen aufwirft. Angehörige stehen vermehrt vor der Herausforderung, nach dem Tod eines geliebten Menschen dessen digitales Vermächtnis zu verwalten und möglicherweise sogar zu verwerten, ohne ausreichende rechtliche Grundlagen oder Hilfestellungen. In der modernen Gesellschaft wird es daher immer essenzieller, sich mit solchen Fragen gründlich auseinanderzusetzen und effektive Lösungsansätze sowohl für Individuen als auch für Unternehmen zu entwickeln.

In dem folgenden Artikel werden die Bedeutung des digitalen Erbes in der heutigen Gesellschaft, die Vererbung von Online-Accounts und digitalen Vermögenswerten sowie die damit verbundenen rechtliche Fragen und Herausforderungen untersucht. Lesen Sie weiter, um alle wissenswerten Informationen rund um die Thematik des digitalen Erbes zu erfahren.

Gesetzliche Rahmenbedingungen zum digitalen Erbe

Kommt es zu dem Tod eines Menschen in Deutschland, so greifen die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts. Das Erbrecht ist ein fester Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Erbe wird rechtlich betrachtet zum Gesamtrechtsnachfolger im Sinne des § 1922 BGB. Problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings der Umstand, dass der deutsche Gesetzgeber bezüglich des digitalen Erbes keinerlei gesetzlich verankerte Regelungen festgelegt hat. Einer der Gründe hierfür liegt in dem Umstand, dass mehrere Rechtsgebiete bei dieser Thematik aufeinandertreffen. An dieser Stelle sei das postmortale Persönlichkeitsrecht sowie auch das Urheberrecht nebst dem Telemediengesetz als Rechtsgebiete genannt, die maßgeblich sind. Dem reinen Grundsatz nach gilt jedoch die juristische Auffassung, dass der digitale Nachlass ebenso wie die physischen Erbstücke ein fester Bestandteil der Erbmasse sind und deshalb auch auf den Erben übergehen. Eine genaue Unterscheidung zwischen dem digitalen und dem physischen Erbe wird seitens des Gesetzgebers nicht vorgenommen. Diese gesetzliche Auffassung wird auch durch die Besprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.07.2018 gestützt (Aktenzeichen III ZR 183/17), nach der digitale Nachlass ebenso wie das physische Erbe auf den Erbnehmer übergehen. In dieser Besprechung ging es zwar primär um ein Facebook-Nutzerkonto, jedoch kann die Ansicht des BGH grundsätzlich auf das gesamte Volumen des digitalen Erbes angewandt werden.

Persönliche und finanzielle Dimensionen des digitalen Erbes

Das digitale Erbe eines Menschen kann im Verlauf eines Lebens enorm weitreichende Dimensionen annehmen. Bedingt durch den Umstand, dass heutzutage enorm viele Lebensbereiche digitalisiert wurden, können viele Aspekte des alltäglichen Lebens bereits auf das weltweite Netz verlagert worden sein. Dies betrifft sowohl den persönlichen Lebensbereich eines Menschen als auch die finanziellen Aspekte. Von dem Facebook-Konto über Accounts bei anderen Netzwerken bis zu dem Online-Banking-Account oder der Wallet bei einem Kryptohändler gibt es eine wahre Vielzahl von digitalen Aktionsfeldern. Während die persönlichen digitalen Konten des Erblassers in der Regel für den Erben lediglich einen emotionalen Wert aufweisen, haben die Konten bei Banken oder auch bei Kryptohändlern ebenfalls einen finanziellen Wert, der dementsprechend für die Erbmasse nicht uninteressant ist.

Vorsorgemaßnahmen für den digitalen Nachlass

Obgleich sich kein Mensch so richtig gerne mit der Thematik des eigenen Todes auseinandersetzt, so sollte das Erbe bereits frühzeitig geklärt werden. Das Leben kann oftmals ungeahnte Wendungen nehmen und vor dem Tod ist niemand gefeit. Damit die Erben nach dem Ableben keine rechtlichen Probleme erhalten, sollte auf jeden Fall auch der digitale Nachlass bei der Regelung des Nachlasses berücksichtigt werden. Dies kann sowohl in Form eines Testaments respektive digitalen Testaments als auch durch andere Wege geregelt werden. Zwar gelten Zugangsdaten zum Bankaccount oder auch zu dem Kryptowallet als geheim, jedoch können potenzielle Erben bereits zu Lebzeiten über die Existenz der Accounts informiert werden. Entsprechende Zugangsdaten können auch in einem herkömmlichen Testament niedergeschrieben und bei einem Notar hinterlegt werden. Auf diese Weise ist die Sicherheit de Daten bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie für die Erben relevant werden, gewährleistet.

Rechte und Pflichten der Erben beim digitalen Nachlass

Damit die Erben Zugriff auf die Konten des Erblassers erhalten, müssen gewisse Kriterien erfüllt werden. Bei einem persönlichen Konto wie dem Facebook-Account ist die E-Mail-Adresse des Erblassers nebst dem Passwort für den Zugriff bereits ausreichend. Bei wirtschaftlich relevanten Accounts wie dem Banking-Konto oder dem Zugangsaccount zu dem Krypto-Wallet ist es jedoch erforderlich, dass der Nachweis über die Erbenstellung erbracht wird. Der Erbschein in der gängigen Praxis bei den Banken sowie auch Kryptohändlern für den Zugriff auf das Konto zwingend dem Anbieter vorzulegen. Ist dieser Schritt vollzogen, hat der Erbe das Recht, auf das Konto zuzugreifen und die Wertschöpfung des Vermögens als Rechtsnachfolger vornehmen. Zu den Rechten gehört auch, dass ein derartiges Konto nach dem Ableben des Kontoinhabers geschlossen wird oder Verpflichtungen fristgemäß gekündigt werden.

Rechtliche Herausforderungen und Probleme beim digitalen Erbe

Bedingt durch den Umstand, dass es keine gesetzliche Regelung für den Umgang mit dem digitalen Erbe gibt, kommt es in der gängigen Praxis immer wieder zu Herausforderungen und Schwierigkeiten mit den Anbietern. Bei privaten Accounts müssen datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden und nicht selten verweigern Anbieter wie Facebook den Erben sogar den Zugang zu dem Account, auch wenn ein entsprechender Nachweis über die Erbenstellung erbracht wurde. Gleichermaßen kann es sich auch bei gewissen Anbietern von Kryptowährungen oder auch Aktienbesitztümern des Erblassers verhalten. Bei diesen Schwierigkeiten sollte rechtsanwaltlicher Beistand hinzugezogen werden.

Zusammenarbeit mit Online-Dienstleistern und rechtlicher Beistand

Viele Unternehmen zeigen sich bei der Thematik des digitalen Erbes gegenüber den Nachlassnehmern unkooperativ und reagieren nicht auf Anfragen oder den E-Mail-Kontakt. Auch wenn eine Reaktion erfolgt, beinhaltet diese Reaktion zumeist nur den Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Fall einer telefonischen Anfrage geben dies Anbieter nur den Hinweis, dass aus datenschutzrechtlicher Hinsicht keine Auskunft erteilt werden kann. Dies erschwert dem Erben jedoch das Leben, sodass rechtsanwaltliche Hilfe notwendig wird.

Sensibilisierung und rechtzeitige Vorsorge

Für viele Menschen, die sich im mittleren Lebensalter befinden, ist die Thematik des eigenen Todes oder auch der Verwaltung des digitalen Nachlasses ein regelrechtes Tabu-Thema. Sehr viele Menschen sind sich auch des Umstandes nicht bewusst, dass es sich bei den eigenen Online-Aktivitäten überhaupt um ein digitales Erbe handelt. Die rechtzeitige Vorsorge erfolgt entweder aus Angstgründen oder aus Gründen der bloßen Ahnungslosigkeit nicht oder nur vollkommen unzureichend. Dies lässt sich jedoch durch sensibel geführte Gespräche beheben. Der Fokus dieser Gespräche sollte dabei auf die Aufklärung gelegt werden.

Hilfsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten

Es gibt eine wahre Vielzahl von Möglichkeiten, bei der Verwaltung des eigenen digitalen Nachlasses Hilfe zu erhalten. Je nachdem, wie umfangreich der Digitalnachlass des Menschen ausfällt, können die Dienste von einem digitalen Nachlassverwalter überaus hilfreich sein. Das Leistungsspektrum eines derartigen Nachlassverwalters erstreckt sich von der Erfassung des Gesamtvolumens bis hin zur vollständigen Erbabwicklung und beinhaltet auch die Kommunikation mit dem Anbieter. Hierfür ist eine Vollmacht erforderlich, die der Erblasser dem Digitalnachlassverwalter zu Lebzeiten ausstellt. Der Verwalter gewährleistet, dass nach dem Ableben des Erblassers der digitale Nachlass im Sinne des Verstorbenen abgewickelt wird. Diese Dienste sind jedoch mit Kosten verbunden, die so manch ein Mensch scheut. Es gibt im Internet auch Internetpräsenzen, auf denen der eigene digitale Nachlass kostenfrei eigenständig verwaltet werden kann. Sollte sich ein Erblasser zu diesem Weg entscheiden, müssen auf der Internetpräsenz die Kontaktdaten der Erbnehmer hinterlegt werden.

Fazit und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Das Internet und die digitale Welt sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken und für viele Menschen bereits ein fester Bestandteil des eigenen Lebens. Von der persönlichen Nutzung in den sozialen Netzwerken bis zu der wirtschaftlichen Nutzung in Form von Online-Banking oder Kryptowährungshandel können alle Aspekte des Lebens online erledigt werden. Jeder Mensch sollte sich dabei des Umstandes bewusst sein, dass die Errungenschaften des Lebens im Internet nach dem Ableben auf den Erben als Teil der Erbmasse übergehen und dementsprechend Vorsorge betrieben werden muss. Sei es, dass ein digitales Testament verfasst wird oder die Dienste eines digitalen Nachlassverwalters in Anspruch genommen werden. Damit die Erben keine praktischen oder rechtlichen Probleme mit den Anbietern erhalten, ist es wichtig, dass bereits frühzeitig alle nur erdenklichen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Die Kommunikation mit den potenziellen Erben ist hierfür ebenso wichtig wie das Hinterlegen von Zugangsdaten zu den entsprechenden Konten.

Rechtliche Unterstützung zum digitalen Erbe: Online-Accounts von Verstorbenen

Sie trauern um einen Geliebten und stehen jetzt vor der Herausforderung, dessen digitales Erbe zu verwalten. Sie müssen sich mit Themen auseinandersetzen, wie Zugang zu Online-Accounts, sozialen Netzwerken, Online-Banking oder Kryptowallets. Ihnen fehlen die rechtlichen Grundlagen und Hilfestellungen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Wir wissen, wie herausfordernd diese Zeit ist und möchten Sie dabei unterstützen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten sie in allen rechtlichen Fragen rund um das digitale Erbe. Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten sie eine erste, unverbindliche Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Machen Sie den ersten Schritt und lassen Sie sich von unseren Experten helfen. Beratungstermin bequem online oder telefonisch vereinbaren.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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