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Darf Polizei die Wohnung eines Mieters betreten, wenn der Vermieter sie ruft?

Weil ein besorgter Vermieter die Polizei wegen üblen Geruchs aus ihrer Wohnung rief, wurde eine Mieterin in Abwesenheit mit einem Polizeieinsatz konfrontiert, der in einer fristlosen Kündigung mündete. Die Frau zweifelt die Rechtmäßigkeit des Betretens ihrer Wohnung an und klagt gegen den Polizeieinsatz – doch das Verwaltungsgericht Hannover lehnte ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe ab. Nun bleibt abzuwarten, wie es in diesem Fall weitergeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Antragstellerin wollte Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen das Betreten ihrer Wohnung durch die Polizei.
  • Der Vermieter hatte die Polizei informiert, da er sich Sorgen machte, weil der Strom abgestellt wurde und er keine Kontaktmöglichkeit fand.
  • Die Polizei bemühte sich telefonisch um Kontakt und betrat schließlich die Wohnung mit dem Zweitschlüssel des Vermieters.
  • Die Wohnung wurde leer vorgefunden, abgesehen von mehreren Tieren, und befand sich laut Polizeiangaben in einem schlechten Zustand.
  • Die Antragstellerin bestritt die Aussagen der Polizei und brachte Zeugen und Fotos als Beweise vor.
  • Die Polizei hatte ihre Maßnahmen aus Sorge um das Wohlergehen der Bewohner getroffen.
  • Das Gericht lehnte den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, da die Erfolgsaussichten der Klage als gering eingeschätzt wurden.
  • Der Zustand der Wohnung und die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes bleiben strittige Punkte.
  • Die polizeilichen Besorgnisse bezogen sich vor allem auf das Wohlergehen der in der Wohnung lebenden Personen und Tiere.
  • Die rechtliche Frage dreht sich um das Verhältnis von Polizeibefugnissen und Privatsphäre.

Polizei darf Wohnungen betreten? Rechtliche Aspekte des Mieterschutzes im Fokus

Die Frage, ob die Polizei die Wohnung eines Mieters betreten darf, wenn der Vermieter sie ruft, ist ein vielschichtiges Thema, das tief in das Mietrecht und die Rechte der Mieter eingreift. Grundsätzlich haben Mieter ein Hausrecht, das ihnen die Kontrolle über ihren Wohnraum sichert. Doch in bestimmten Situationen, wie beispielsweise einem Notfall oder einer drohenden Gefahr, können Polizeihandlungen erforderlich werden. Es stellen sich Fragen zu den rechtlichen Grundlagen eines Polizeieintritts, der Einwilligung des Mieters und den Pflichten des Vermieters. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Aspekte beleuchtet und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Polizeieinsatz in Privatwohnung: Gericht lehnt Prozesskostenhilfe ab

Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine geplante Klage gegen einen Polizeieinsatz in einer Privatwohnung wurde vom Verwaltungsgericht Hannover abgelehnt. Die Antragstellerin wollte gerichtlich feststellen lassen, dass das Betreten ihrer Wohnung durch Polizeibeamtinnen rechtswidrig war.

Hintergründe des umstrittenen Polizeieinsatzes

Polizeieintritt in Mietwohnung ohne Einwilligung
Die Polizei darf in bestimmten Notfällen die Wohnung eines Mieters betreten, auch wenn dies umstritten ist, wie ein abgelehnter Prozesskostenhilfeantrag zeigt. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Am 13. Januar 2023 alarmierte der Vermieter der Antragstellerin die Polizei. Er äußerte Bedenken um das Wohlergehen der Mieterin und ihres kleinen Sohnes, nachdem der Strom in der Wohnung abgestellt worden war und Kontaktversuche scheiterten. Zudem berichteten andere Hausbewohner von üblem Geruch aus der Wohnung.

Die Polizei versuchte zunächst telefonisch Kontakt aufzunehmen. Als dies erfolglos blieb, begaben sich Beamtinnen zur Wohnanschrift. Dort stellten sie fest, dass auf mehrfaches Klingeln niemand öffnete. Mit Hilfe des Vermieters betraten sie das Treppenhaus, wo sie einen strengen Geruch wahrnahmen.

Betreten der Wohnung und vorgefundene Situation

Nachdem Klopfen und Rufen unbeantwortet blieben, öffneten die Beamtinnen die Wohnung zwischen 09:00 und 10:00 Uhr mit einem Zweitschlüssel des Vermieters. In der Wohnung trafen sie weder die Antragstellerin noch ihren Sohn an, sondern nur drei Katzen und einen Hund.

Die Polizeibeamtinnen beschrieben die Wohnung als verwahrlost. Sie berichteten von einem überfüllten Katzenklo, Kotablagerungen im Badezimmer und aufgequollenem Laminat. Futter für die Tiere sei kaum auffindbar gewesen.

Die Antragstellerin bestreitet diese Darstellung und gibt an, dass Zeugen den Zustand der Wohnung anders beschreiben könnten. Auch das später hinzugezogene Jugendamt und Veterinäramt hätten die Schilderungen der Polizei nicht bestätigen können.

Auffinden der Antragstellerin und rechtliche Folgen

Schließlich fanden die Beamtinnen die Antragstellerin in der Wohnung eines Mieters im zweiten Obergeschoss. Sie erklärte, dort mit ihrem Sohn übernachtet und die Tiere am Morgen gefüttert zu haben.

Noch am selben Tag kündigte der Vermieter der Antragstellerin fristlos. In seinem Kündigungsschreiben erwähnte er die Vermutung der Polizei, dass sich verstorbene Menschen oder Tiere in der Wohnung befinden könnten.

Begründung des Prozesskostenhilfeantrags

Die Antragstellerin argumentiert, die fristlose Kündigung sei eine direkte Folge des Polizeieinsatzes gewesen. Sie habe unter Schlaflosigkeit und Panikattacken gelitten und strebe Schadensersatzansprüche an. Sie betont, am Tag des Einsatzes bei bester Gesundheit gewesen zu sein und von mehreren Personen gesehen worden zu sein.

Zudem zweifelt sie die Notwendigkeit des Polizeieinsatzes an, da die Beamten ohne Blaulicht oder ärztliche Hilfe erschienen seien. Sie hinterfragt auch, warum sich der Vermieter an die Polizei wandte, obwohl er von der Anwesenheit des „zukünftigen Schwiegersohns“ im Haus gewusst habe.

Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Antrag auf Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage ab. Die genauen Gründe für diese Entscheidung werden im vorliegenden Beschluss nicht ausgeführt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die Komplexität polizeilicher Eingriffe in die Privatsphäre bei Verdacht auf Gefahr. Obwohl die Antragstellerin die Darstellung der Polizei bestreitet, sah das Gericht offenbar keine hinreichenden Erfolgsaussichten für eine Klage. Dies deutet darauf hin, dass der Polizeieinsatz als verhältnismäßig und rechtmäßig eingestuft wurde, basierend auf den konkreten Umständen und Hinweisen vor Ort. Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe zeigt die hohe Hürde für erfolgreiche Klagen gegen polizeiliche Maßnahmen zum Schutz von Personen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Mieter und deren Rechte bezüglich des Schutzes ihrer Privatsphäre. Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie wissen, dass die Polizei unter bestimmten Umständen Ihre Wohnung auch ohne Ihre Erlaubnis betreten darf. Dies ist der Fall, wenn ein begründeter Verdacht auf eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, wie etwa wenn längere Zeit kein Lebenszeichen von Ihnen wahrgenommen wurde. Die Polizei muss dabei jedoch verhältnismäßig vorgehen und zunächst mildere Mittel ausschöpfen, wie Anrufe oder Klingeln. Wichtig ist auch: Ein bloßes Betreten der Wohnung ist rechtlich einfacher zu rechtfertigen als eine Durchsuchung. Sollten Sie der Meinung sein, dass die Polizei unrechtmäßig in Ihre Wohnung eingedrungen ist, können Sie dagegen klagen. Allerdings zeigt dieses Urteil, dass die Hürden für einen Erfolg solcher Klagen recht hoch sind. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Chancen besser einschätzen zu können.


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unter welchen Umständen darf die Polizei eine Mietwohnung ohne Einwilligung des Mieters betreten?

Die Polizei darf eine Mietwohnung ohne Einwilligung des Mieters nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Umständen betreten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) schützt Mieter vor unbefugtem Eindringen, auch durch staatliche Organe. Dennoch gibt es Ausnahmen, die ein Betreten der Wohnung durch die Polizei rechtfertigen:

Gefahr im Verzug

Bei akuter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person darf die Polizei die Wohnung ohne richterlichen Beschluss betreten. Dies gilt auch bei der Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Stellen Sie sich vor, aus Ihrer Wohnung dringen laute Hilferufe – in diesem Fall dürfte die Polizei sofort einschreiten.

Richterlicher Durchsuchungsbeschluss

Liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, ist die Polizei befugt, die Wohnung zu betreten und zu durchsuchen. Dieser Beschluss wird bei konkretem Verdacht auf eine Straftat oder zur Beweissicherung erlassen.

Verfolgung auf frischer Tat

Wenn die Polizei einen Täter unmittelbar bei oder nach der Begehung einer Straftat verfolgt, darf sie auch ohne Beschluss in eine Wohnung eindringen, in die sich der Verdächtige geflüchtet hat.

Spezielle gesetzliche Ermächtigungen

In manchen Bundesländern gibt es spezielle polizeiliche Befugnisse, etwa zur Gefahrenabwehr. So kann die Polizei in Nordrhein-Westfalen nach § 41 PolG NRW eine Wohnung betreten, wenn von dort erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft ausgehen.

Wichtig: Selbst wenn der Vermieter die Polizei ruft, darf diese nicht ohne Weiteres die Wohnung betreten. Der Vermieter hat kein allgemeines Zutrittsrecht und kann der Polizei auch keines verschaffen. Nur wenn einer der oben genannten Gründe vorliegt, ist ein Betreten zulässig.

Beachten Sie: Die Polizei muss sich stets ausweisen und den Grund für das Betreten der Wohnung nennen. Außerhalb akuter Gefahrensituationen sollte das Betreten möglichst zur Tageszeit erfolgen. Wenn Sie von einer polizeilichen Maßnahme in Ihrer Wohnung betroffen sind, haben Sie das Recht, dabei anwesend zu sein oder einen Zeugen hinzuzuziehen.


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Welche Rechte haben Mieter, wenn die Polizei ihre Wohnung ohne Erlaubnis betritt?

Wenn die Polizei Ihre Wohnung ohne Erlaubnis betritt, haben Sie als Mieter mehrere Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Grundsätzlich darf die Polizei eine Wohnung nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr im Verzug betreten. Liegt keiner dieser Fälle vor, können Sie folgende Schritte unternehmen:

Widerspruch einlegen

Sie haben das Recht, der Durchsuchung zu widersprechen. Teilen Sie den Beamten deutlich mit, dass Sie mit der Durchsuchung nicht einverstanden sind und verlangen Sie die Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses. Notieren Sie sich die Dienstnummern der anwesenden Polizisten.

Dokumentation des Vorfalls

Dokumentieren Sie den gesamten Vorfall so genau wie möglich. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Dauer des Polizeieinsatzes. Wenn möglich, machen Sie Fotos oder Videos von der Situation, ohne dabei die Arbeit der Beamten zu behindern. Diese Dokumentation kann später als Beweismittel dienen.

Beschwerde einreichen

Sie können eine formelle Beschwerde bei der zuständigen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft einreichen. Schildern Sie darin den Vorfall detailliert und fügen Sie Ihre Dokumentation bei. Eine solche Beschwerde kann zu einer internen Überprüfung des Vorfalls führen.

Rechtliche Schritte einleiten

In schwerwiegenden Fällen können Sie eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten. Bedenken Sie jedoch, dass dies nur sinnvoll ist, wenn die Polizei tatsächlich rechtswidrig gehandelt hat. Stellen Sie sich vor, Sie erstatten eine Anzeige: In diesem Fall wird der Vorfall gründlich untersucht, um festzustellen, ob die Polizei ihre Befugnisse überschritten hat.

Überprüfung der Rechtmäßigkeit

Sie haben das Recht, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung gerichtlich überprüfen zu lassen. Wenn sich herausstellt, dass die Durchsuchung unrechtmäßig war, können eventuell sichergestellte Beweismittel vor Gericht nicht verwendet werden.

Beachten Sie, dass der Vermieter die Polizei nicht eigenständig in Ihre Wohnung lassen darf. Wenn Sie in einer solchen Situation sind, in der die Polizei auf Veranlassung des Vermieters Ihre Wohnung betritt, gelten dieselben Rechte und Handlungsmöglichkeiten wie oben beschrieben. Der Vermieter hat kein Recht, der Polizei ohne Ihre Zustimmung oder ohne rechtliche Grundlage Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gewähren.


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Welche Rolle spielt der Vermieter bei einem Polizeieinsatz in der Mietwohnung?

Der Vermieter spielt bei einem Polizeieinsatz in der Mietwohnung eine stark eingeschränkte Rolle. Grundsätzlich hat der Vermieter kein Recht, die Polizei eigenständig in die Mietwohnung zu lassen. Das Hausrecht und der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz stehen dem Mieter zu, nicht dem Vermieter.

Befugnisse des Vermieters

Wenn Sie als Vermieter einen begründeten Verdacht auf eine Straftat oder eine Gefahr in der Mietwohnung haben, dürfen Sie die Polizei informieren. Sie können jedoch nicht eigenständig den Zugang zur Wohnung gewähren. Die Polizei benötigt in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um die Wohnung zu betreten.

Ausnahmen bei Gefahr im Verzug

In Notfällen, bei denen Gefahr im Verzug besteht, darf die Polizei auch ohne Durchsuchungsbeschluss die Wohnung betreten. Wenn Sie als Vermieter beispielsweise Hilferufe aus der Wohnung hören oder Rauch wahrnehmen, können Sie die Polizei rufen. In solchen Fällen dürfen Sie den Beamten den Zugang ermöglichen, etwa durch Öffnen der Haustür.

Informationsweitergabe an die Polizei

Als Vermieter dürfen Sie der Polizei grundlegende Informationen über den Mieter und die Wohnung geben, wie:

  • Name und Kontaktdaten des Mieters
  • Lage und Beschaffenheit der Wohnung
  • Beobachtungen, die den Verdacht einer Straftat oder Gefahr begründen

Seien Sie vorsichtig mit der Weitergabe sensibler persönlicher Informationen über den Mieter, da dies datenschutzrechtliche Konsequenzen haben könnte.

Konsequenzen unbegründeter Polizeieinsätze

Wenn Sie als Vermieter ohne triftigen Grund wiederholt die Polizei rufen, kann dies rechtliche Folgen haben. Der Mieter könnte gegen Sie vorgehen wegen:

  • Störung des Hausfriedens
  • Verletzung des Persönlichkeitsrechts
  • Mietminderung aufgrund der Beeinträchtigung des Mietgebrauchs

In schweren Fällen könnte der Mieter sogar eine Unterlassungsklage gegen Sie anstreben.

Dokumentation und Kommunikation

Sollten Sie als Vermieter die Polizei rufen, dokumentieren Sie sorgfältig die Gründe für Ihren Verdacht. Informieren Sie nach Möglichkeit den Mieter über den Vorfall und die Gründe für Ihr Handeln. Eine offene Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und das Mietverhältnis zu schützen.


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Wie kann man sich gegen einen möglicherweise unrechtmäßigen Polizeieinsatz in der eigenen Wohnung wehren?

Bei einem möglicherweise unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Ihrer Wohnung können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rechte zu wahren:

Während des Einsatzes

Fordern Sie den Durchsuchungsbeschluss an. Die Polizei muss Ihnen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegen, es sei denn, es liegt „Gefahr im Verzug“ vor. Prüfen Sie, ob Name, Adresse und Datum korrekt sind. Der Beschluss darf nicht älter als 6 Monate sein.

Notieren Sie die Dienstnummern der Beamten. Dies kann für spätere Nachfragen oder Beschwerden wichtig sein.

Beobachten Sie den Ablauf genau. Machen Sie sich Notizen über den Verlauf der Durchsuchung, insbesondere über Zeitpunkt, Dauer und durchsuchte Bereiche.

Widersprechen Sie der Durchsuchung. Auch wenn Sie die Maßnahme dulden müssen, sollten Sie Ihren Widerspruch zu Protokoll geben.

Nach dem Einsatz

Fordern Sie ein Durchsuchungsprotokoll an. Dieses Dokument listet alle beschlagnahmten Gegenstände auf. Prüfen Sie es sorgfältig und unterschreiben Sie es nicht, wenn Sie nicht einverstanden sind.

Dokumentieren Sie eventuelle Schäden. Fotografieren Sie Beschädigungen an Ihrer Wohnung oder Ihren Besitztümern.

Rechtliche Schritte

Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit. War die Durchsuchung unverhältnismäßig oder fehlte ein triftiger Grund, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Stellen Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO können Sie innerhalb von zwei Wochen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung gerichtlich überprüfen lassen.

Erheben Sie Fortsetzungsfeststellungsklage. Wenn sich die Maßnahme bereits erledigt hat, können Sie die Rechtswidrigkeit nachträglich feststellen lassen.

Bedenken Sie, dass die Polizei bei „Gefahr im Verzug“ auch ohne richterlichen Beschluss Ihre Wohnung betreten darf. In diesem Fall ist eine sorgfältige Prüfung der Umstände besonders wichtig.


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Welche Konsequenzen kann ein Polizeieinsatz in der Mietwohnung für das Mietverhältnis haben?

Ein Polizeieinsatz in einer Mietwohnung kann erhebliche Auswirkungen auf das Mietverhältnis haben. Die Konsequenzen hängen dabei maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab.

Mögliche Kündigungsgründe

Wenn Sie als Mieter eine Straftat in der Wohnung begangen haben, kann dies einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter darstellen. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Delikten wie Drogenhandel oder Gewaltverbrechen. Allerdings muss der Vermieter die Pflichtverletzung nachweisen können.

Auch wiederholte Ruhestörungen, die zu Polizeieinsätzen führen, können eine Kündigung rechtfertigen. In diesem Fall ist jedoch in der Regel eine vorherige Abmahnung durch den Vermieter erforderlich.

Schäden an der Mietsache

Entstehen bei einem Polizeieinsatz Schäden an der Wohnung, etwa durch das gewaltsame Öffnen der Tür, haften Sie als Mieter dafür nur, wenn Sie den Einsatz schuldhaft verursacht haben. Liegt kein Verschulden vor, muss der Vermieter die Kosten tragen oder sich an die Polizei wenden.

Auswirkungen auf das Mietverhältnis

Ein Polizeieinsatz kann das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter erheblich belasten. Auch wenn keine rechtlichen Konsequenzen drohen, kann dies zu Spannungen führen. Gleiches gilt für das Verhältnis zu Ihren Nachbarn, insbesondere wenn der Einsatz mit Lärmbelästigungen oder Sachbeschädigungen einherging.

Handlungsmöglichkeiten

Wenn Sie einen Polizeieinsatz in Ihrer Wohnung hatten, sollten Sie proaktiv handeln:

  • Informieren Sie Ihren Vermieter zeitnah über den Vorfall und die Umstände.
  • Dokumentieren Sie eventuelle Schäden an der Wohnung sorgfältig.
  • Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen, wie Polizeiberichte oder Zeugenaussagen, auf.
  • Bei unberechtigten Vorwürfen sollten Sie sich umgehend rechtfertigen und Ihre Sicht der Dinge darlegen.

Beachten Sie, dass ein einmaliger Polizeieinsatz ohne Ihr Verschulden in der Regel keine negativen Folgen für Ihr Mietverhältnis haben sollte. Entscheidend ist, wie Sie mit der Situation umgehen und ob Sie Ihre mietvertraglichen Pflichten weiterhin erfüllen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die sich die Kosten für ein Gerichtverfahren nicht leisten können. Sie deckt die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise ab, wenn hinreichende Erfolgsaussichten für die Klage bestehen (§ 114 ZPO). Wichtig ist, dass die Antragstellerin in dem Fall keine Prozesskostenhilfe erhielt, weil das Gericht ihre Erfolgsaussichten als unzureichend bewertete.

Beispiel: Eine Person möchte wegen unrechtmäßiger Kündigung klagen, kann sich aber die Anwaltskosten nicht leisten. Sie beantragt Prozesskostenhilfe, jedoch prüft das Gericht zunächst, ob die Klage Erfolg haben könnte.

Prozesskostenhilfe unterscheidet sich von der Beratungshilfe, die für außergerichtliche Beratung gedacht ist.

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Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung ist die Beendigung eines Mietverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht (siehe § 543 BGB). Im präsentierten Fall wurde die Mieterin wegen Berichten über den Zustand ihrer Wohnung fristlos gekündigt.

Beispiel: Ein Vermieter entdeckt eine erhebliche Verwahrlosung der Wohnung und kündigt dem Mieter fristlos.

Im Unterschied zur fristgerechten Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss, erfolgt die fristlose Kündigung sofort.

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Unverletzlichkeit der Wohnung

Der Begriff „Unverletzlichkeit der Wohnung“ bezieht sich auf den Schutz privater Räume vor Eingriffen durch den Staat, festgelegt in Art. 13 GG. Die Polizei darf eine Wohnung nur unter bestimmten Bedingungen ohne Einverständnis des Mieters betreten, z. B. bei Gefahr im Verzug.

Beispiel: Der Verdacht auf Gasgeruch in einer Wohnung kann die Polizei berechtigen, die Wohnung zu betreten, um Gefahren abzuwenden.

Dies unterscheidet sich von einer Durchsuchung, die in der Regel einen richterlichen Beschluss erfordert.

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Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit ist ein grundlegendes Prinzip des Rechts, das besagt, dass staatliche Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen im Verhältnis zum verfolgten Zweck sein müssen. Im beschriebenen Fall war strittig, ob das Betreten der Wohnung verhältnismäßig war.

Beispiel: Zur Gefahrenabwehr könnte das betretene Prüfen eines gemeldeten Geruchsverursachers gerechtfertigt sein, sofern keine milderen Mittel ausreichen.

Verhältnismäßigkeit wird oft im Kontext von Polizeimaßnahmen und -einsätzen geprüft.

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Notstand

Notstand bezeichnet eine rechtfertigende Situation, in der Handlungen, die normalerweise rechtswidrig wären, zur Abwendung einer drohenden Gefahr erlaubt sind (§ 34 StGB). Die Polizei berief sich auf einen potentiellen Gefahrensachverhalt, um ohne Einwilligung in die Wohnung zu gelangen.

Beispiel: Ein Arzt bricht die Tür auf, um einem Patienten drinnen zu helfen, weil dieser vermutlich in Gefahr ist.

Der Notstand unterscheidet sich von der Notwehr, die sich auf den Schutz vor gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffen bezieht.

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Schadenersatzanspruch

Ein Schadenersatzanspruch ergibt sich aus dem Recht eines Geschädigten gegenüber dem Verursacher, Schadensersatz für einen erlittenen Schaden zu fordern (§ 823 BGB). Die Mieterin könnte in Betracht ziehen, die Polizei für einen unrechtmäßigen Eingriff verantwortlich zu machen.

Beispiel: Nach einem unrechtmäßigen Polizeieinsatz wird das Mietverhältnis gekündigt und der Betroffene fordert daher Schadenersatz.

Dieser Anspruch ist abzugrenzen von einer Entschädigung, die ohne Verschulden beansprucht werden kann.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 13 Abs. 1 Nr. 1 Polizeigesetz (PolG): Dieser Paragraph regelt, unter welchen Voraussetzungen Polizeibeamte zum Schutz von Personen und Tieren in Wohnräume eintreten dürfen. Es ist notwendig, dass eine akute Gefahr für Leib oder Leben besteht. In diesem Fall begründeten die Polizeibeamtinnen ihren Eintritt in die Wohnung mit der Sorge um das Wohl der Antragstellerin und ihres Sohnes, nachdem Berichte über unangenehme Gerüche und den Kontakt der Polizei zum Vermieter vorlagen.
  • § 29 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG): Der Artikel schützt das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses Grundrecht sichert, dass in der Regel ein Betreten von Wohnräumen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Der Zusammenhang liegt darin, dass der Antragstellerin zugestanden werden muss, dass der Eintritt der Polizei durchaus die Grundrechte auf Wohnungsschutz berührt und dieser Antrag möglicherweise auf eine unrechtmäßige Handlung der Polizei hindeutet.
  • § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Hier wird die unerlaubte Handlung beschrieben, die für Schäden verantwortlich ist, die einem Dritten widerrechtlich zugefügt werden. Im Fall wird die Frage aufgeworfen, ob die Polizei durch ihr Vorgehen und den scheinbaren Zustand der Wohnung möglicherweise einen Schaden für die Antragstellerin verursacht hat, insbesondere durch den Einfluss auf das Mietverhältnis.
  • § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII: Dieser Paragraph signifikant behandelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Polizeibeamten waren in der Annahme tätig, dass das Wohl des Kindes in Gefahr sein könnte. Der Zusammenhang ergibt sich aus der Verpflichtung der Polizei, im Sinne des Kindeswohls zu handeln und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn Anlass zur Sorge besteht.
  • § 567 BGB – Kündigungsgründe: Hier wird die Möglichkeit der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter thematisiert. Der Vermieter führte als Grund für die Kündigung unter anderem die bei der Polizei vorgetragenen Bedenken bezüglich des Zustands der Wohnung an. Die Antragstellerin könnte hier argumentieren, dass die Kündigung ohne die Grundlage eines rechtswidrigen Polizeieingriffs nicht gerechtfertigt ist.

Das vorliegende Urteil

VG Hannover – Az.: 10 A 1254/23 – Beschluss vom 25.07.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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