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Betreuerentlassung wegen Eignungsmangel

Drei Familienmitglieder, jahrelang als rechtliche Betreuer einer schwerbehinderten Frau eingesetzt, wurden nun vom Landgericht Würzburg ihres Amtes enthoben. Der Vorwurf: Sie sollen das Vermögen der Betroffenen zum eigenen Vorteil genutzt haben, unter anderem durch die manipulative Zulassung von Fahrzeugen. Das Gericht sah in ihrem Handeln eine klare Schädigung der Schutzbefohlenen und erkannte auch in der Untätigkeit der anderen Familienmitglieder eine Mitverantwortung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Würzburg
  • Datum: 03.05.2021
  • Aktenzeichen: 3 T 354/21
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Entlassung von Betreuern
  • Rechtsbereiche: Betreuungsrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Die Beschwerdeführer: Sie waren die Betreuer der Betroffenen und legten Beschwerde gegen ihre Entlassung als Betreuer ein. Sie argumentierten, dass sie die Betroffene seit ihrer Geburt pflegten und die Betreuung zuvor ohne Beanstandungen geführt haben. Sie bestritten einen Auftrag zur Pkw-Reparatur im Namen der Betroffenen gegeben zu haben und kritisierten das ergangene Versäumnisurteil.
  • Die Betroffene: Person, für die die Betreuung eingerichtet wurde und deren finanziellen Angelegenheiten nicht hinreichend vertreten wurden, was zur Entlassung der Betreuer führte.
  • Die Betreuungsbehörde der Stadt Würzburg: Sie sprach sich für einen Betreuerwechsel aus, da die bisherigen Betreuer als ungeeignet erachtet wurden.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die bisherigen Betreuer der Betroffenen wurden wegen ungeeigneter Betreuung, insbesondere bei der Vertretung ihrer finanziellen Angelegenheiten, entlassen. Es ging unter anderem um die unzulässige Zulassung eines Fahrzeugs auf die Betroffene und ein gegen sie ergangenes Versäumnisurteil.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die formale und materielle Eignung der Betreuer für die Fortführung der Betreuung gegeben ist und ob die Entlassung der Betreuer verhältnismäßig und rechtmäßig war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde der Beschwerdeführer wurde zurückgewiesen; ihre Entlassung als Betreuer wurde bestätigt.
  • Begründung: Die Eignung der Beschwerdeführer als Betreuer war nicht mehr gewährleistet, da das Vermögen der Betreuten durch ihr Verhalten geschädigt wurde. Auch die Möglichkeit, dass der Beschwerdeführer zu 3) im Hintergrund weiterhin agiert, wurde als Grund für die umfassende Entlassung aller Betreuer gesehen. Minder schwere Maßnahmen waren nicht ausreichend, um die Vermögensgefährdung abzuwenden.
  • Folgen: Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Betroffene erhält neue Betreuer, die ihre finanziellen Angelegenheiten verantwortungsvoll verwalten sollen. Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Eignungsmangel bei Betreuern: Konsequenzen für das Betreuungsverhältnis

Die Betreuerentlassung wegen Eignungsmangel ist ein zentrales Thema im Betreuungsrecht, das die Qualifikation und pädagogische Eignung einer Betreuungsperson betrifft. Wenn die fachliche Kompetenz eines Betreuers oder einer Betreuungsperson in Frage steht, kann dies gravierende Folgen für das Betreuungsverhältnis haben, insbesondere wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Die Eignungsprüfung spielt hierbei eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die betreute Person die bestmögliche Unterstützung erhält.

Eine Abberufung oder Entlassung hat häufig tiefgreifende Auswirkungen und bringt Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Welche Entlassungsgründe sind relevant und wie wird entschieden, ob eine Fachkraft entlassen wird? Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der diese Aspekte beleuchtet und die relevanten juristischen Überlegungen aufzeigt.

Der Fall vor Gericht


Entlassung von Familienangehörigen als Betreuer wegen Vermögensschädigung

Fahrzeugbrief auf Küchentisch, besorgte Betreuer schauen auf das Dokument.
Entlassung von Betreuern wegen Vermögensschädigung | Symbolfoto: Ideogram gen.

Das Landgericht Würzburg hat die Beschwerde dreier Familienangehöriger gegen ihre Entlassung als rechtliche Betreuer einer schwerbehinderten Frau zurückgewiesen. Die Familie hatte die Betroffene seit ihrer Geburt betreut und war seit 2001 als rechtliche Betreuer bestellt. Der zentrale Streitpunkt war die Schädigung des Vermögens der Betreuten durch einen der Betreuer.

Fahrzeugzulassung und Versäumnisurteil führten zur Entlassung

Ein maßgeblicher Grund für die Entlassung war die Zulassung zweier Fahrzeuge auf die Betreute. Während ein Fahrzeug im Eigentum einer Betreuerin stand und durch die Zulassung auf die Betreute steuerbefreit war, profitierte der zweite Betreuer bei seinem Privatfahrzeug von einem günstigeren Versicherungstarif. Das Gericht sah darin eine ungerechtfertigte Belastung der Betreuten mit Haftungsrisiken ohne erkennbaren Nutzen für sie selbst.

Zusätzlich erging gegen die Betreute ein Versäumnisurteil über 1.630,55 Euro plus Zinsen für Reparaturarbeiten an einem der Fahrzeuge. Der verantwortliche Betreuer hatte es versäumt, zum Gerichtstermin zu erscheinen oder rechtzeitig Einspruch einzulegen. Seine späteren Versuche, das Urteil durch eine Restitutions- oder Vollstreckungsabwehrklage zu beseitigen, bewertete das Gericht als ungeeignet.

Mitverantwortung durch Untätigkeit

Die beiden anderen Betreuer wurden ebenfalls entlassen, da sie durch ihre Passivität die Vermögensschädigung ermöglicht hatten. Sie distanzierten sich weder von den Handlungen des dritten Betreuers noch erklärten sie ihre Untätigkeit. Das Gericht sah die Gefahr, dass der entlassene Betreuer über die anderen Familienmitglieder weiterhin Einfluss auf das Vermögen der Betreuten nehmen könnte.

Keine Teilentlassung möglich

Eine Beschränkung der Entlassung auf einzelne Aufgabenbereiche lehnte das Gericht ab. Der enge Zusammenhang der Aufgabenkreise und die Tatsache, dass auch außerhalb der Vermögenssorge Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen zu treffen sind, erforderten nach Ansicht des Gerichts eine vollständige Entlassung aller Betreuer. Die langjährige Pflege der Betroffenen durch die Familie und die bis dahin unbeanstandete Führung der Betreuung änderten daran nichts, da auch einmalige Vorkommnisse für eine Entlassung ausreichen können, wenn sie die Eignung der Betreuer ernsthaft in Zweifel ziehen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht, dass die Entlassung eines Betreuers nur als letzte Maßnahme erfolgen darf, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen. Auch ein einmaliger schwerwiegender Vorfall kann zur Entlassung führen, wenn dadurch die grundsätzliche Eignung des Betreuers in Frage gestellt wird. Bei der Beurteilung ist entscheidend, ob der Betreuer die Interessen des Betreuten angemessen wahrnimmt und dessen Vermögen nicht gefährdet.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als betroffener Betreuer müssen Sie besonders sorgfältig mit den finanziellen Angelegenheiten des Betreuten umgehen. Wenn Sie beispielsweise wichtige Fristen versäumen oder nachteilige Entscheidungen nicht anfechten, kann dies zur Entlassung führen – auch wenn Sie ansonsten gute Arbeit leisten. Das Gericht wird zunächst versuchen, durch Anweisungen und Auflagen Probleme zu beheben. Sind Sie in mehreren Aufgabenbereichen als Betreuer tätig, kann das Gericht Sie auch nur teilweise von Ihren Aufgaben entbinden, sofern die Bereiche nicht zu eng miteinander verbunden sind.


Rechtliche Betreuung: Ihre Pflichten und Rechte

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig die korrekte Wahrnehmung der Aufgaben eines Betreuers ist. Gerade im Umgang mit dem Vermögen des Betreuten ist besondere Sorgfalt geboten, um nicht selbst in Haftung genommen zu werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten als Betreuer zu verstehen und Ihre Rechte zu wahren. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Ihren Aufgaben haben oder sich gegen Vorwürfe verteidigen müssen.
Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die rechtlichen Gründe für eine Betreuerentlassung wegen Vermögensschädigung?

Nach § 1868 BGB (früher § 1908b BGB) muss ein Betreuer entlassen werden, wenn seine Eignung zur Betreuung nicht mehr gewährleistet ist. Bei der Vermögenssorge gelten besonders strenge Maßstäbe.

Konkrete Entlassungsgründe

Eine vorsätzlich falsche Abrechnung führt zwingend zur Entlassung des Betreuers. Dies steht seit 2005 ausdrücklich im Gesetz.

Schwerwiegende Pflichtverletzungen in der Vermögensverwaltung rechtfertigen eine Entlassung, insbesondere:

  • Die Vermischung von Betreutenvermögen mit eigenem Vermögen oder dem Vermögen anderer Betreuter
  • Die nicht rechtzeitige Bezahlung wichtiger Rechnungen für Unterbringung oder Versorgung
  • Überhöhte Abrechnungen oder Betrug bei der Abrechnung von Leistungen

Wichtige rechtliche Aspekte

Eine konkrete Schädigung des Betreuten oder seiner finanziellen Interessen muss für eine Entlassung noch nicht eingetreten sein. Es genügt, wenn das Verhalten des Betreuers eine ernsthafte Gefährdung der Vermögensinteressen erkennen lässt.

Die Eignung des Betreuers kann auch durch Vorfälle in anderen Betreuungsverfahren in Frage gestellt werden. Wenn ein Betreuer in anderen Fällen pflichtwidrig gehandelt hat, kann dies zur Entlassung in allen von ihm geführten Betreuungen führen.

Besondere Fallkonstellationen

Die Insolvenz des Betreuers führt nicht automatisch zur Entlassung. Das Betreuungsgericht muss jedoch prüfen, ob die Umstände, die zur Insolvenz geführt haben, gegen die Eignung des Betreuers sprechen.

Bei der Vermögenssorge für wohlhabende Betreute gelten besonders hohe Anforderungen. Fehler in der Verwaltung größerer Vermögen können sich zu erheblichen Schäden summieren.

Die gerichtliche Genehmigung eines Rechtsgeschäfts schützt den Betreuer nicht automatisch vor einer späteren Entlassung oder Schadensersatzforderungen. Der Betreuer muss seine Entscheidungen eigenverantwortlich treffen und für Fehlentscheidungen einstehen.


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Welche sofortigen Maßnahmen muss das Betreuungsgericht nach einer Betreuerentlassung ergreifen?

Nach einer Betreuerentlassung muss das Betreuungsgericht unverzüglich handeln, um die Interessen des Betreuten zu schützen und die Kontinuität der Betreuung sicherzustellen. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:

Bestellung eines neuen Betreuers

Das Betreuungsgericht muss umgehend einen neuen Betreuer bestellen. Dabei wird nach einem festgelegten Verfahren vorgegangen:

  1. Zunächst wird geprüft, ob der Betreute selbst eine geeignete Person als neuen Betreuer vorschlägt. Wenn Sie als Betreuter einen Wunschkandidaten haben, sollten Sie diesen dem Gericht mitteilen.
  2. Liegt kein Vorschlag vor oder ist die vorgeschlagene Person nicht geeignet, sucht das Gericht im familiären Umfeld nach einem geeigneten Betreuer.
  3. Kann auch dort niemand gefunden werden, kommen ehrenamtliche Betreuer in Frage.
  4. Als letzte Option wird ein Berufsbetreuer bestellt.

Sicherstellung der Vermögensinteressen

Das Gericht muss Maßnahmen ergreifen, um das Vermögen des Betreuten zu schützen. Der entlassene Betreuer ist verpflichtet:

  • Seine Aktivitäten sofort einzustellen
  • Die Bestellungsurkunde an das Gericht zurückzugeben
  • Verwaltetes Vermögen zurückzugeben
  • Über seine Tätigkeit Rechenschaft abzulegen

Das Betreuungsgericht überwacht diesen Prozess und stellt sicher, dass alle Vermögenswerte ordnungsgemäß übergeben werden.

Anordnung der sofortigen Wirksamkeit

In dringenden Fällen kann das Gericht die sofortige Wirksamkeit der Entlassung und der Neubestellung anordnen. Dies bedeutet, dass die Entscheidung unmittelbar nach der gerichtlichen Entscheidung in Kraft tritt, auch wenn sie den Beteiligten noch nicht förmlich zugestellt wurde.

Information aller Beteiligten

Das Gericht informiert alle relevanten Parteien über die Entlassung und die Neubestellung. Dazu gehören:

  • Der entlassene Betreuer
  • Der neu bestellte Betreuer
  • Der Betreute selbst
  • Gegebenenfalls Angehörige oder andere nahestehende Personen

Übergabe der Betreuung

Das Gericht überwacht die geordnete Übergabe der Betreuung vom entlassenen zum neuen Betreuer. Dabei müssen alle relevanten Unterlagen und Informationen weitergegeben werden, um eine reibungslose Fortführung der Betreuung zu gewährleisten.

Wenn Sie als Betreuter von einem Betreuerwechsel betroffen sind, können Sie sich jederzeit an das Betreuungsgericht wenden, um über den Stand des Verfahrens informiert zu werden und Ihre Wünsche bezüglich der neuen Betreuung zu äußern.


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Wie können sich Betreute vor Vermögensschädigung durch ihre Betreuer schützen?

Betreute haben mehrere Möglichkeiten, sich vor Vermögensschädigung durch ihre Betreuer zu schützen:

Aktive Mitwirkung und Kontrolle

Betreute sollten, soweit möglich, aktiv an der Verwaltung ihres Vermögens mitwirken. Sie können regelmäßige Gespräche mit ihrem Betreuer über finanzielle Angelegenheiten führen und Einsicht in Kontoauszüge und andere Finanzunterlagen verlangen. Wenn Sie Unregelmäßigkeiten bemerken, sollten Sie diese umgehend ansprechen und dokumentieren.

Nutzung des Selbstbestimmungsrechts

Das Betreuungsrecht sieht vor, dass die Wünsche des Betreuten maßgeblich sind. Sie können Ihrem Betreuer konkrete Anweisungen zur Vermögensverwaltung geben, sofern diese nicht Ihrem Wohl zuwiderlaufen. Beispielsweise können Sie festlegen, dass größere Ausgaben nur nach Rücksprache mit Ihnen getätigt werden dürfen.

Einrichtung von Kontrollmechanismen

Sie können beim Betreuungsgericht die Einrichtung zusätzlicher Kontrollmechanismen beantragen. Dazu gehört etwa die Anordnung eines Vier-Augen-Prinzips bei wichtigen finanziellen Entscheidungen oder die Festlegung einer Obergrenze für Ausgaben, ab der eine gerichtliche Genehmigung erforderlich ist.

Regelmäßige Überprüfung durch das Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht ist verpflichtet, die Tätigkeit des Betreuers zu überwachen. Sie können das Gericht bitten, die Vermögensverwaltung besonders sorgfältig zu prüfen. Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten sollten Sie sich umgehend an das Gericht wenden.

Wahl eines Vertrauensbetreuers

Wenn möglich, können Sie dem Gericht eine Vertrauensperson als Betreuer vorschlagen. Das Gericht muss diesem Vorschlag folgen, wenn es dem Wohl des Betreuten dient. Eine Person Ihres Vertrauens wird eher in Ihrem besten Interesse handeln.

Antrag auf Entlassung bei Verdacht auf Pflichtverletzung

Bei konkretem Verdacht auf eine Pflichtverletzung können Sie oder Ihnen nahestehende Personen beim Betreuungsgericht einen Antrag auf Entlassung des Betreuers stellen. Nach § 1868 BGB muss das Gericht den Betreuer entlassen, wenn dessen Eignung nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Durch diese Maßnahmen können Sie aktiv dazu beitragen, Ihr Vermögen zu schützen und gleichzeitig Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und bei Bedarf geltend machen.


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Welche Rechtsfolgen hat eine Betreuerentlassung für bereits getätigte Rechtsgeschäfte?

Die Entlassung eines Betreuers hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, die vor der Entlassung getätigt wurden. Dies gilt sowohl für Rechtsgeschäfte, die der Betreuer im Namen des Betreuten abgeschlossen hat, als auch für solche, die der Betreute selbst vorgenommen hat.

Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte des Betreuers

Rechtsgeschäfte, die der Betreuer im Rahmen seiner Vertretungsmacht für den Betreuten abgeschlossen hat, bleiben auch nach seiner Entlassung wirksam. Dies liegt daran, dass der Betreuer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses rechtmäßig als Vertreter des Betreuten gehandelt hat. Stellen Sie sich vor, der Betreuer hätte einen Mietvertrag für eine behindertengerechte Wohnung abgeschlossen – dieser Vertrag bleibt auch nach der Entlassung des Betreuers gültig.

Rechtsgeschäfte des Betreuten

Auch Rechtsgeschäfte, die der Betreute selbst vorgenommen hat, werden durch die Entlassung des Betreuers nicht berührt. Die Geschäftsfähigkeit des Betreuten wird durch die Anordnung einer Betreuung grundsätzlich nicht eingeschränkt. Wenn Sie als Betreuter beispielsweise einen Kaufvertrag abgeschlossen haben, bleibt dieser auch nach der Entlassung Ihres Betreuers bestehen.

Besonderheit: Einwilligungsvorbehalt

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn für den Betreuten ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet war. In diesem Fall sind Rechtsgeschäfte, die der Betreute ohne Zustimmung des Betreuers vorgenommen hat, schwebend unwirksam. Wurde der Einwilligungsvorbehalt mit der Entlassung des Betreuers aufgehoben, können diese Rechtsgeschäfte nun wirksam werden, wenn der Betreute sie genehmigt.

Überprüfung bei Eignungsmangel

Wurde der Betreuer wegen Eignungsmangels entlassen, kann es sinnvoll sein, seine früheren Handlungen zu überprüfen. Sollten dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, insbesondere bei der Vermögenssorge, können diese unter Umständen angefochten oder rückgängig gemacht werden. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden und hängt von der Art des Rechtsgeschäfts und den konkreten Umständen ab.

Rechenschaftspflicht des entlassenen Betreuers

Der entlassene Betreuer ist verpflichtet, über seine Tätigkeit Rechenschaft abzulegen. Dies ermöglicht es dem neuen Betreuer oder dem Betreuungsgericht, die bisherigen Handlungen zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Schritte einzuleiten, um die Interessen des Betreuten zu wahren.

Beachten Sie, dass die rechtlichen Folgen einer Betreuerentlassung komplex sein können und stark vom Einzelfall abhängen. Die Überprüfung bereits getätigter Rechtsgeschäfte kann insbesondere dann wichtig sein, wenn Zweifel an der Eignung des entlassenen Betreuers bestanden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Rechtliche Betreuung

Eine vom Gericht angeordnete Vertretung für Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Der Betreuer handelt als gesetzlicher Vertreter in festgelegten Aufgabenkreisen wie Vermögenssorge oder Gesundheitsfürsorge. Geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 1896-1908i. Ein Betreuer muss im Interesse des Betreuten handeln und ist dem Betreuungsgericht rechenschaftspflichtig. Beispiel: Ein Betreuer verwaltet das Bankkonto einer dementen Person und bezahlt deren Rechnungen.


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Eignungsmangel

Eine rechtliche Bewertung der fehlenden persönlichen oder fachlichen Qualifikation eines Betreuers, die zur Entlassung führen kann. Basiert auf § 1908b BGB. Liegt vor, wenn der Betreuer seine Pflichten verletzt, nicht im Interesse des Betreuten handelt oder nicht die erforderlichen Fähigkeiten besitzt. Beispiel: Ein Betreuer, der das Vermögen des Betreuten für eigene Zwecke verwendet, zeigt einen schwerwiegenden Eignungsmangel.


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Vermögenssorge

Ein wichtiger Aufgabenkreis der rechtlichen Betreuung, der die Verwaltung des Vermögens und die Regelung finanzieller Angelegenheiten der betreuten Person umfasst. Geregelt in § 1901 BGB. Beinhaltet z.B. Kontoverwaltung, Geldanlage, Schuldenregulierung. Der Betreuer muss das Vermögen wirtschaftlich und zum Wohl des Betreuten verwalten. Beispiel: Bezahlung von Rechnungen, Beantragung von Sozialleistungen.


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Versäumnisurteil

Eine gerichtliche Entscheidung, die ergeht, wenn eine Partei einen Gerichtstermin unentschuldigt versäumt oder keine Verteidigung einreicht. Geregelt in §§ 330 ff. ZPO. Führt meist zum vollständigen Unterliegen der säumigen Partei. Kann durch fristgerechten Einspruch angefochten werden. Beispiel: Wenn ein Beklagter nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint, kann das Gericht die Forderung des Klägers vollständig zusprechen.


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Restitutionsklage

Ein außerordentlicher Rechtsbehelf zur Wiederaufnahme eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. Geregelt in §§ 578 ff. ZPO. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa bei nachträglich entdeckten Beweismitteln oder Prozessbetrug. Beispiel: Eine Klage wird wieder aufgenommen, weil sich herausstellt, dass ein Zeuge falsch ausgesagt hat.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1896 BGB (Entlassung des Betreuers): Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für die Entlassung eines Betreuers. Ein Betreuer kann entlassen werden, wenn er seine Pflichten verletzt, das Wohl des Betreuten gefährdet oder sich aus einem anderen wichtigen Grund als ungeeignet erweist. Im vorliegenden Fall sah das Gericht die Vermögensschädigung der Betreuten und die Untätigkeit der anderen Betreuer als wichtigen Grund für die Entlassung an.
  • § 1908i BGB (Vermögenssorge): Dieser Paragraph befasst sich mit den Aufgaben des Betreuers im Bereich der Vermögenssorge. Dazu gehört die Pflicht, das Vermögen des Betreuten zu erhalten und zu mehren sowie unnötige Ausgaben zu vermeiden. Die Zulassung der Fahrzeuge auf die Betreute, die ihr keinen Nutzen brachten, sondern nur den Betreuern Vorteile verschafften, stellt einen Verstoß gegen diese Pflicht dar.
  • § 1837 BGB (Pflichtverletzung des Betreuers): Dieser Paragraph legt fest, dass ein Betreuer zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn er seine Pflichten verletzt und dem Betreuten dadurch ein Schaden entsteht. Im vorliegenden Fall könnten die Betreuer aufgrund der Vermögensschädigung zum Schadenersatz verpflichtet sein.
  • § 823 BGB (Schadenersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die allgemeine Schadenersatzpflicht. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Durch die finanzielle Schädigung der Betreuten könnten die Betreuer nach diesem Paragraphen haftbar gemacht werden.
  • ZPO (Zivilprozessordnung), insbesondere §§ zur Versäumnisurteil und Rechtsmitteln: Die ZPO regelt das Verfahren vor den Zivilgerichten. Relevant sind hier die Vorschriften über das Versäumnisurteil (§ 331 ZPO) und die Rechtsmittel (§§ 514 ff. ZPO). Das Versäumnisurteil gegen die Betreute und die erfolglosen Versuche des Betreuers, dieses Urteil zu beseitigen, spielten im vorliegenden Fall eine Rolle.

Das vorliegende Urteil


LG Würzburg – Az.: 3 T 354/21 – Beschluss vom 03.05.2021


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