Arbeitsrecht – Arbeitszeugnis
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Erteilung eines einfachen oder qualifizierten Zeugnisses. Das einfache Zeugnis beschreibt Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich Angaben zur Leistung und zum Verhalten des Arbeitnehmers. Hier verstecken sich hinter scheinbar positiven Formulierungen oft in Arbeitsgeberkreisen bekannte negative Beschreibungen des Arbeitnehmers. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf Berichtigung.
Wie Sie sich im einzelnen gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis wehren können, erfahren Sie hier!