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Verkehrsunfall – Linksabbieger gegen Überholer – Haftung

Ein Motorradfahrer wird bei einem Überholmanöver von einem abbiegenden Traktor erfasst und erleidet eine inkomplette Querschnittslähmung. Das Oberlandesgericht München verurteilt den Traktorfahrer zu einer Mithaftung von 80 Prozent und spricht dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 160.000 Euro zu. Der Fall verdeutlicht die schwerwiegenden Folgen, die ein Verkehrsunfall haben kann, und wirft Fragen nach der angemessenen Entschädigung für lebenslange Beeinträchtigungen auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht München
  • Datum: 28.07.2022
  • Aktenzeichen: 24 U 404/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren zu Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Fordert zusätzliches Schmerzensgeld und materielle Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls.
  • Beklagte: Widerspricht den Schadensersatzforderungen und berufen sich auf die Haftungsverteilung im Rahmen des Unfalls.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger hatte einen Unfall, bei dem er schwer verletzt wurde. Es gab Streit um die Haftung und die Höhe des Schmerzensgeldes. Der Linksabbieger verletzte seine Rückschaupflicht, womit ein wesentlicher Verkehrsverstoß festgestellt wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Wie ist die Haftung zwischen dem Linksabbieger und dem Überholer zu verteilen, und in welcher Höhe ist zusätzlicher Schadensersatz zu leisten?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten wurden verurteilt, dem Kläger ein zusätzliches Schmerzensgeld von 90.000 € sowie weitere Schadensersatzzahlungen zu leisten und sind für zukünftige Schäden zu 80% verantwortlich.
  • Begründung: Der Linksabbieger hat seine Rückschaupflicht verletzt, was für die Haftungsquotierung entscheidend ist. Die Betriebsgefahr des Überholers bleibt unberührt, was das Klagebegehren unterstützt.
  • Folgen: Der Kläger erhält höhere Zahlungen als ursprünglich festgelegt, und die Beklagten tragen anteilig die Kosten des Verfahrens. Das Urteil klärt die Haftungsregelungen bei Verkehrsunfällen in ähnlichen Konstellationen.

Haftung bei Linksabbiegen und Überholen klargestellt

Verkehrsunfälle sind leider häufig und können für die Beteiligten weitreichende Folgen haben. Insbesondere wenn es um die Haftung geht, spielen verschiedene faktische und rechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle. In vielen Fällen stehen sich beim Abbiegen Linksabbieger und Überholer gegenüber, was zu komplexen rechtlichen Fragestellungen führen kann. Häufig sind es grobe Fahrlässigkeiten, wie das Nicht-Blinken beim Abbiegen oder eine falsche Einschätzung der Vorfahrtsregelung, die solche Unfälle verursachen.

Die Regulierung eines solchen Unfalls beinhaltet nicht nur die Klärung der Schuldfrage, sondern auch die anschließende Schadensersatzforderung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Themen werden häufig durch wertvolle BGH-Urteile im Verkehrsrecht geprägt und können für Betroffene von enormer Bedeutung sein. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Aspekte beleuchtet und die Haftungsfragen analysiert.

Der Fall vor Gericht


Querschnittslähmung nach Traktorunfall: OLG München spricht 160.000 Euro Schmerzensgeld zu

Haftung und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall mit Traktor
Ein Motorradfahrer erlitt nach einem Unfall mit einem Linksabbieger schwere Verletzungen und erhielt 160.000 Euro Schmerzensgeld, während die Haftung mit 80 Prozent beim Traktorfahrer lag. (Symbolfoto: Flux gen.)

Ein tragischer Verkehrsunfall zwischen einem Motorradfahrer und einem landwirtschaftlichen Gespann führte zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für den Kläger. Das Oberlandesgericht München hat nun die Haftungsverteilung festgelegt und ein Schmerzensgeld von 160.000 Euro zugesprochen.

Schwerer Zusammenstoß beim Überholen

Der folgenschwere Unfall ereignete sich am 25. April 2015 auf der Staatsstraße 2047. Der Kläger fuhr mit seinem Motorrad hinter einem PKW, der wiederum einem landwirtschaftlichen Gespann folgte, bestehend aus einem Traktor mit Anhänger und Güllepumpe. Als der Motorradfahrer zum Überholen beider Fahrzeuge ansetzte, bog der Traktorfahrer nach links zu einer Biogasanlage ab. Das Motorrad kollidierte mit dem linken Rad des Anhängers.

Schwerste Verletzungen mit dauerhaften Folgen

Die Kollision hatte verheerende Folgen für den Motorradfahrer. Er erlitt eine inkomplette Querschnittslähmung unterhalb des vierten Brustwirbels und zahlreiche weitere schwere Verletzungen. Dazu gehörten multiple Frakturen des rechten Beins, eine Rippenserienfraktur mit beidseitiger Lungenkontusion sowie Brüche an Hüftgelenkspfanne, Daumen und Zeigefinger. Der Verunfallte musste sich 23 Operationen unterziehen und verbrachte siebeneinhalb Monate in stationärer Behandlung.

Die dauerhaften Beeinträchtigungen sind massiv: Der Kläger ist permanent auf einen Rollstuhl angewiesen und kann maximal fünf Meter mit Unterarmgehstützen zurücklegen. Er leidet unter erheblichen Blasen- und Mastdarmentleerungsstörungen sowie spastischen Verkrampfungen. Seine Erwerbsfähigkeit ist um 80 Prozent gemindert. Trotz starker Schmerzmittel bestehen anhaltende chronische Schmerzen.

Verteilung der Haftung durch das Gericht

Das OLG München kam zu dem Schluss, dass den Traktorfahrer eine Mithaftung von 80 Prozent trifft. Ausschlaggebend war, dass er vor dem Abbiegen keinen vorgeschriebenen Schulterblick durchführte und damit gegen seine Rückschaupflicht verstieß. Ob er geblinkt hatte, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Der Motorradfahrer muss 20 Prozent des Schadens selbst tragen. Das Gericht sah bei ihm jedoch keinen Verstoß gegen das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage, da er sich beim Abbiegevorgang des Traktors bereits auf Höhe des vor ihm fahrenden PKW befand.

Umfang der Entschädigungen

Neben dem Schmerzensgeld von 160.000 Euro sprach das Gericht dem Kläger weitere materielle Schadensersatzansprüche zu. Diese umfassen unter anderem Verdienstausfall, erhöhte Mietkosten für eine behindertengerechte Wohnung sowie Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug. Die Beklagten müssen zudem 80 Prozent aller künftigen materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden übernehmen.

Bei der Bemessung des Schmerzensgelds berücksichtigte das Gericht besonders die Schwere der Verletzungen, die lange stationäre Behandlungsdauer sowie die gravierenden und permanenten Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Die Richter orientierten sich dabei an vergleichbaren Fällen von inkompletten Querschnittslähmungen mit Blasen- oder Mastdarmentleerungsstörungen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Gericht entschied, dass bei einem Unfall zwischen einem abbiegenden Traktor und einem überholenden Motorradfahrer der Traktorfahrer zu 80% haftet, wenn er keinen vorgeschriebenen Schulterblick durchführt. Maßgeblich war, dass sich der Motorradfahrer beim Abbiegevorgang bereits auf Höhe des vor ihm fahrenden PKW befand und damit keine unklare Verkehrslage vorlag. Das Urteil zeigt, dass auch bei schweren Unfällen eine Teilschuld des Geschädigten seine Ansprüche zwar mindert, aber nicht ausschließt. Die Höhe des Schmerzensgeldes von 160.000 Euro orientiert sich an vergleichbaren Fällen von inkompletter Querschnittslähmung.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Geschädigter einen Unfall erleiden, können Sie selbst bei einer Teilschuld erhebliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haben. Das Gericht prüft dabei genau die Unfallumstände und berücksichtigt neben dem Schmerzengeld auch alle unfallbedingten Kosten wie behindertengerechte Wohnung, Fahrzeugumbauten oder Pflegekosten. Besonders wichtig: Sie müssen nicht zwingend ein neurologisches Gutachten vorlegen, um chronische Schmerzen nachzuweisen. Auch die Schilderung Ihrer Beschwerden kann ausreichen, wenn sie zu den Verletzungen passt. Die Versicherung des Unfallgegners muss zudem für künftige, heute noch nicht absehbare Schäden aufkommen.


Benötigen Sie Hilfe?

Bei komplexen Unfallsituationen und schweren Verletzungsfolgen ist die rechtliche Bewertung Ihrer Ansprüche oft vielschichtiger als zunächst angenommen. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren die Details Ihres Falls und setzen sich für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein – auch wenn eine Teilschuld im Raum steht. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtliche Situation und mögliche Ansprüche prüfen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nach einem Verkehrsunfall – Welche Schritte muss ich sofort einleiten?

Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie gemäß § 34 StVO unverzüglich anhalten und die Unfallstelle absichern. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung auf.

Erste Maßnahmen am Unfallort

Vergewissern Sie sich über mögliche Unfallfolgen und leisten Sie bei Verletzten Erste Hilfe. Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden verständigen Sie umgehend Polizei und gegebenenfalls Rettungsdienst.

Bei geringfügigem Sachschaden fahren Sie das Fahrzeug an den Straßenrand, um den Verkehr nicht zu behindern. Dokumentieren Sie vorher unbedingt die ursprüngliche Unfallposition durch Fotos.

Unfallaufnahme und Beweissicherung

Machen Sie umfassende Fotos von allen Fahrzeugschäden, der Unfallstelle und den Spuren. Notieren Sie sich die Personalien aller Unfallbeteiligten sowie anwesender Zeugen. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner folgende Informationen aus:

  • Namen und Anschriften
  • Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Versicherungsdaten
  • Führerschein- und Fahrzeugpapierdaten

Verhalten am Unfallort

Bleiben Sie so lange vor Ort, bis die erforderlichen Feststellungen getroffen wurden. Wenn Sie sich berechtigt oder nach angemessener Wartezeit vom Unfallort entfernen, müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen.

Geben Sie keine Schuldanerkenntnis ab, auch wenn Sie meinen, den Unfall verursacht zu haben. Die genaue Unfallursache und Schuldfrage wird später geklärt.


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Wie wird die Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall ermittelt?

Die Haftungsquote wird durch eine genaue Untersuchung des Unfallgeschehens bestimmt, die entweder aus dem Unfallbericht hervorgeht oder durch ein Gutachten festgestellt wird. Die Quote bezieht sich dabei nicht auf den Gesamtschaden aller beteiligten Unfallfahrzeuge, sondern jeweils auf die Kosten des Unfallgegners.

Grundlagen der Haftungsverteilung

Bei der Ermittlung werden zwei zentrale Komponenten berücksichtigt: Die Verschuldenshaftung und die Betriebsgefahr. Die Verschuldenshaftung basiert auf dem konkreten Fehlverhalten der Beteiligten, während die Betriebsgefahr eine grundsätzliche Gefährdungshaftung nach § 7 StVG darstellt.

Bewertung der Betriebsgefahr

Die Betriebsgefahr wird üblicherweise mit 25 Prozent angesetzt und kann bei speziellen Fahrzeugen höher liegen. Bei schweren Verstößen der Gegenseite, wie Vorfahrtsverletzungen oder Alkoholisierung, tritt die Betriebsgefahr in der Regel zurück.

Festlegung der Haftungsquoten

Die konkreten Haftungsquoten werden in folgenden Abstufungen festgelegt:

  • 90 zu 10
  • 80 zu 20
  • 70 zu 30
  • 60 zu 40
  • 50 zu 50

Ein praktisches Beispiel: Wenn Sie einen Unfall mit einem Schaden von 900 Euro an Ihrem Fahrzeug haben und der Unfallgegner einen Schaden von 9.000 Euro, bedeutet eine Haftungsquote von 50:50, dass Sie 4.500 Euro für den Schaden des Gegners zahlen müssen, während Ihnen 450 Euro für Ihren Schaden zustehen.

Die endgültige Entscheidung über die Haftungsquote kann entweder durch die beteiligten Versicherungen verhandelt oder durch ein Gericht festgelegt werden. Dabei werden alle feststehenden Umstände des Unfalls berücksichtigt, wie etwa Vorfahrtsverletzungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Vergessen des Blinkens.


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Wie berechnet sich die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall?

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nach § 253 Abs. 2 BGB individuell bestimmt und orientiert sich an mehreren maßgeblichen Faktoren.

Primäre Bewertungskriterien

Art und Schwere der Verletzungen spielen die zentrale Rolle bei der Bemessung. Je gravierender die Verletzung und je länger die Heilungsdauer, desto höher fällt das Schmerzensgeld aus. Bei der Bewertung werden auch die Dauer der Schmerzen und die Beeinträchtigung des Alltags berücksichtigt.

Dauerhafte Folgen wie bleibende körperliche oder psychische Schäden führen zu einer deutlichen Erhöhung des Schmerzensgeldes. Dabei werden insbesondere Faktoren wie Bewegungseinschränkungen, Narben oder der Verlust von Körperteilen in die Berechnung einbezogen.

Weitere Einflussfaktoren

Das Alter des Verletzten spielt eine wichtige Rolle. Bei jungen Menschen wird oft ein höheres Schmerzensgeld angesetzt, da sie länger mit den Unfallfolgen leben müssen. Die berufliche Situation kann ebenfalls relevant sein – so erhält beispielsweise ein Pianist bei Verlust eines Fingers ein höheres Schmerzensgeld als ein Fernfahrer.

Verschulden und Regulierungsverhalten

Das Maß des Verschuldens beeinflusst die Höhe des Schmerzensgeldes. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird ein höherer Betrag angesetzt als bei leichter Fahrlässigkeit. Ein zögerliches Regulierungsverhalten der Versicherung kann zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes um bis zu 20% führen.

Konkrete Bemessung

Die Gerichte orientieren sich bei der Festlegung der Höhe an Schmerzensgeldtabellen mit vergleichbaren Fällen. Diese Tabellen dienen jedoch nur als Orientierungshilfe – jeder Fall wird individuell bewertet. Die Bandbreite reicht von wenigen hundert Euro bei leichten Verletzungen bis hin zu sechsstelligen Beträgen bei schwersten Verletzungen mit bleibenden Schäden.

Ein Beispiel: Bei einer HWS-Verletzung nach einem Auffahrunfall mit einer Geschwindigkeitsänderung unter 10 km/h werden etwa 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Bei einer traumatischen Amputation des Unterschenkels nach einem Motorradunfall kann das Schmerzensgeld hingegen 100.000 Euro oder mehr betragen.


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Welche Schadensersatzansprüche kann ich nach einem Verkehrsunfall geltend machen?

Nach einem Verkehrsunfall steht Ihnen ein umfassender Schadensersatz zu, der Sie so stellen soll, als wäre der Unfall nicht passiert. Der Anspruch richtet sich nach § 249 BGB und umfasst mehrere Komponenten.

Sachschäden am Fahrzeug

Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs können Sie die vollständigen Reparaturkosten geltend machen, solange diese den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30% übersteigen. Alternativ steht Ihnen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden der Wiederbeschaffungswert zu – also der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug aufwenden müssten.

Weitere fahrzeugbezogene Ansprüche

Neben den reinen Reparaturkosten können Sie auch die merkantile Wertminderung geltend machen – also den Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur als Unfallfahrzeug erleidet. Auch Abschlepp- und Bergungskosten sind in vollem Umfang erstattungsfähig.

Nutzungsausfall und Mobilität

Für die Zeit der Reparatur steht Ihnen entweder eine Nutzungsausfallentschädigung oder der Ersatz von Mietwagenkosten zu. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach Fahrzeugtyp und -alter.

Personenschäden

Bei Verletzungen können Sie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend machen. Das Schmerzensgeld bemisst sich nach Art und Schwere der Verletzungen sowie deren Folgen.

Nebenschäden

Auch Sachverständigenkosten für die Begutachtung des Schadens sind erstattungsfähig. Bei einer notwendigen Fremdfinanzierung des Ersatzfahrzeugs können Sie zudem den Finanzierungsschaden (Zinsen) geltend machen.

Die Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.


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Wann verjähren meine Ansprüche nach einem Verkehrsunfall?

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie Kenntnis von Ihrem Schaden und der Person des Schädigers erlangt haben.

Berechnung der Verjährungsfrist

Wenn Sie beispielsweise im Mai 2024 einen Unfall erleiden, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag.

Hemmung der Verjährung

Die Verjährung kann durch verschiedene Umstände gehemmt werden. Eine Hemmung tritt ein bei:

  • Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung
  • Zahlungen der Versicherung auf Einzelansprüche
  • Beantragung eines Mahnbescheids

Besonders wichtig: Jede Zahlung der gegnerischen Versicherung ohne einschränkenden Zusatz lässt die Verjährung für den Gesamtanspruch neu beginnen. Erfolgt die Zahlung jedoch mit dem Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, führt dies nicht zu einem Neubeginn der Verjährung.

Besonderheiten bei Personenschäden

Bei Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit gilt eine besondere Regelung: Diese Ansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis in 30 Jahren ab dem Unfallereignis. Dies ist besonders relevant bei Spätfolgen, die sich erst nach Jahren bemerkbar machen.

Die Verjährungshemmung durch Verhandlungen endet erst dann, wenn die Versicherung eine eindeutige und endgültige Erklärung zu Ihren Ansprüchen abgibt. Diese Erklärung muss erschöpfend und zweifelsfreie Klarheit über die Position der Versicherung verschaffen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Mithaftung

Eine Mithaftung bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam für einen Schaden verantwortlich sind und diesen anteilig tragen müssen. Die Aufteilung erfolgt nach dem Grad des jeweiligen Verschuldens am Unfall. Diese Haftungsverteilung wird meist in Prozenten ausgedrückt. Geregelt ist dies in §§ 254, 840 BGB. Im Straßenverkehr ist eine Mithaftung häufig, wenn beide Unfallbeteiligten Verkehrsregeln verletzt haben. Beispiel: Wenn ein Autofahrer ohne zu blinken abbiegt und gleichzeitig der andere zu schnell fährt, können beide anteilig haften.


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Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für körperliche und seelische Schäden nach § 253 BGB. Es soll einen Ausgleich für erlittene Schmerzen, dauerhafte Beeinträchtigungen und Einschränkungen der Lebensqualität bieten. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen, Behandlungsdauer und Langzeitfolgen. Gerichte orientieren sich dabei an vergleichbaren Fällen aus der Rechtsprechung. Bei einer schweren Querschnittslähmung können Schmerzensgelder im sechsstelligen Bereich liegen.


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Schadensersatzanspruch

Ein Schadensersatzanspruch ist das gesetzliche Recht, von einem Schädiger die Kompensation für einen erlittenen Schaden zu verlangen (§§ 249 ff. BGB). Er umfasst sowohl materielle Schäden (z.B. Verdienstausfall, Behandlungskosten) als auch immaterielle Schäden (Schmerzensgeld). Voraussetzung ist meist ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers. Bei Verkehrsunfällen können auch künftige und nicht vorhersehbare Schäden geltend gemacht werden. Beispiel: Kosten für eine behindertengerechte Wohnung nach einem Unfall.


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Erwerbsminderung

Die Erwerbsminderung beschreibt die prozentuale Einschränkung der Fähigkeit, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Sie wird in Prozent angegeben und ist relevant für Schadensersatz- und Versicherungsansprüche. Geregelt in § 43 SGB VI. Eine Minderung ab 50% gilt als erheblich und berechtigt zu besonderen Leistungen. Die Feststellung erfolgt durch medizinische Gutachten. Beispiel: Bei 80% Erwerbsminderung kann nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr gearbeitet werden.


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Rückschaupflicht

Die Rückschaupflicht ist eine zentrale Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr nach § 9 StVO. Sie verpflichtet Fahrzeugführer, sich vor einem Abbiegevorgang durch Schulterblick und Spiegelbeobachtung zu vergewissern, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Verletzung dieser Pflicht kann zu einer Haftung bei Unfällen führen. Das gilt besonders beim Linksabbiegen, wo der nachfolgende Verkehr beobachtet werden muss.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 9 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 StVO): Diese Vorschrift regelt die Rückschaupflicht für Fahrzeugführer, insbesondere bei Abbiegevorgängen. Der Fahrer muss vor dem Abbiegen seinen Verkehr entsprechend beobachten und die Rechtslage akribisch prüfen, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Im vorliegenden Fall wird festgestellt, dass der Linksabbieger gegen diese Pflicht verstoßen hat, was wesentlich für die Haftungsquote ist.
  • § 823 Abs. 1 BGB): Hierdurch wird das Konzept des Schadensersatzes für unerlaubte Handlungen eingeführt, welches besagt, dass derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen ersetzen muss. Der Kläger fordert aufgrund der Verletzung, die er durch den Unfall erlitten hat, Schadensersatz, was einen direkten Bezug zu dieser Regelung hat.
  • § 254 BGB): Diese Norm behandelt die Mitverursachung von Schäden und die damit verbundene Haftungsverteilung. Bei schuldhaften Handlungen des Klägers, wie möglicherweise unsachgemäßem Überholen, könnte dies zu einer Quotenregelung hinsichtlich des Schadensersatzes führen. Im Fall wird die Haftungsquotierung zwischen Kläger und Beklagten konkretisiert.
  • § 843 BGB): Dieser Paragraf definiert die Bedingungen für die Pflicht zur Herausgabe von vertraglich geschuldetem und noch nicht erbrachtem Schadensersatz. Der Kläger fordert nicht nur sofortige Entschädigung, sondern auch zukünftige Ansprüche, für die diese Regelung anwendbar ist, da damit die künftige Schadensregulierung behandelt wird.
  • § 257 BGB): Hierbei handelt es sich um die Vorschrift zur Feststellung von Ansprüchen und deren Höhe. Das Gericht hat im Urteil eine Feststellung zu künftigen Schadensansprüchen getroffen, die durch den Unfall noch entstehen könnten, und gewährt dem Kläger damit rechtliche Klarheit über seine zukünftigen Ansprüche gegen die Beklagten.

Das vorliegende Urteil

OLG München – Az.: 24 U 404/21 – Endurteil vom 28.07.2022


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