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Bissiger Hund: Tötungsanordnung bestätigt! OVG Rheinland-Pfalz Az.: 12 B 11190/01.OVG Leitsatz: Erweist sich ein Hund (hier ein Staffordshire-Bullterrier) aufgrund konkreter Vorfälle als besonders gefährlich, kann die zuständige Ordnungsbehörde die Tötung des Tieres anordnen. Sachverhalt: Der Staffordshire-Bullterrier war in Neustadt an der Weinstraße mehrmals durch Beißattacken gegen Menschen auffällig geworden. In allen Fällen mussten die Opfer ärztlich behandelt werden. Der vom Ordnungsamt eingeschaltete Amtstierarzt stellte bei dem Tier eine erhebliche Verhaltensstörung fest, daraufhin ordnete die Behörde eine Einschläferung des Hundes an. |
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