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Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht:


Allgemeine Einführung:

Verfasser: Dr. Christian Kotz

(Alle Angaben ohne Gewähr)


1. Allgemein:

In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht fallen die gleichen Gebühren an wie in einem bürgerlichen Rechtsstreit.

Als Besonderheit ist in arbeitgerichtlichen Verfahren zu beachten, dass dem streitigen Verfahren vor der Kammer des Arbeitsgerichts in I. Instanz stets eine Güteverhandlung vorausgehen muss.

Der Gegenstandswert einer  arbeitsgerichtlichen Angelegenheit wird aus 3 Bruttomonatsverdiensten gebildet.

2. Tabellarische Übersicht über die Anwaltsgebühren:

Die tabellarische Übersicht zeigt die Anwalts- und Gerichtskosten durch zwei Instanzen, mit Ihrem Anwalt, einem Zeugen und Beendigung des Rechtsstreits durch Urteil bzw. durch Vergleich auf. Anhand der unterschiedlichen Streitwerte können Sie sich einen Überblick über die möglichen Kosten machen, die Ihnen entstehen können. Beachten Sie bitte noch, das in den Beispielen davon ausgegangen wird, das die I. Instanz vor dem Arbeitsgericht Siegen stattfindet und die II. Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm (hier entstehen daher mehr Fahrtkosten und ein höheres Abwesenheitsgeld).

a. Ein guter Rat vorweg:

Im Arbeitsgerichtsprozess ist es besonders wichtig eine Rechtsschutzversicherung zu haben, aufgrund der Tatsache, dass jede Partei in erster Instanz ihre Anwaltskosten selbst trägt. Diese können erhebliche Summen erreichen, wie Ihnen die nachfolgende tabellarische Übersicht verdeutlicht.

Bei einem Gegenstandswert von 5.000 € (= 3 Bruttomonatsverdienste) können bis zu 3 Rechtsanwaltsgebühren zu netto 391,30 € (= 1,3 Verfahrensgebühr), 361,20 € (= 1,2 Terminsgebühr) und 301,00 € (= 1,0 Einigungsgebühr) entstehen. Inklusive der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Summe von 1.253,67 €. Hierzu kommen noch Kopiekosten und weitere Auslagen, so dass Sie letztendlich sicherlich mit 1.500,00 € rechnen müssen.

Der jährliche Betrag einer Familienrechtsschutzversicherung (mit Arbeitsrechtsschutz) beträgt 225,00 € bis 300,00 €. Dass sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung somit rechnet, dürfte jedem klar sein!

b. Gebühren für Mandate ab dem 01.07.2006:

1. Instanz:

Streitwert bis:

1.200,00 €

1.500,00 €

2.000,00 €

2.500,00 €

5.000,00 €

A. Gerichtskosten:
Verfahrensgebühr

55,00 €

65,00 €

73,00 €

81,00 €

121,00 €

Zeuge – Zeugenauslagen werden

tatsächliche

tatsächliche

tatsächliche

tatsächliche

tatsächliche

individuell je Zeuge berechnet

Kosten

Kosten

Kosten

Kosten

Kosten

(Verdienstausfall, Reisekosten
etc.)
Zustellungskosen

tatsächliche

tatsächliche

tatsächliche

tatsächliche

tatsächliche

Kosten

Kosten

Kosten

Kosten

Kosten

(ca. 5,60 €)

(ca. 5,60 €)

(ca. 5,60 €)

(ca. 5,60 €)

(ca. 5,60 €)

Summe (ca.):

91,00 €

101,00 €

109,00 €

117,00 €

157,00 €

B. Anwaltskosten:
Verfahrensgebühr – 1,3 110,50 € 136,50 € 172,90 € 209,30 € 391,30 €
Terminsgebühr – 1,2 102,00 € 126,00 € 159,60 € 193,20 € 361,20 €
Einigungsgebühr – 1,0 85,00 € 105,00 € 133,00 € 161,00 € 301,00 €
Auslagenpauschale 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 €
(20 % von o. g. Gebühren,
höchstens 20,00 €)
und
Kopiekosten
(bis 50 Kopien à 0,50 €, jede
weitere Kopie à 0,15 €)
Evtl. noch Abwesenheitsgeld
Abwesenheitsgeld
bis 4 Std. = 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 €
4 – 8 Std. = 35,00 €
über 8 Std. = 60 €
Fahrtkosten 4,80 € 4,80 € 4,80 € 4,80 € 4,80 €
Kreuztal – Siegen – Kreuztal
0,30 € pro Km (8 km *2)
Summe netto: 342,30 € 412,30 € 510,30 € 608,30 € 1.098,30 €
Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %) 65,04 € 78,34 € 96,96 € 115,58 € 208,68 €

Summe:

407,34 €

490,64 €

607,26 €

723,88 €

1.306,98 €

C. Kosten der 1. Instanz:

498,34 €

591,64 €

716,26 €

840,88 €

1.463,98 €

Beachten Sie bitte bzgl. der 1. Instanz noch folgendes:

In der 1. Instanz trägt jede Partei nach § 12a ArbGG ihre Rechtsanwaltsgebühren selbst! Egal, ob Sie sich vergleichen,
obsiegen oder gar verlieren.

2. Instanz:

Streitwert bis:

1.200,00 €

1.500,00 €

2.000,00 €

2.500,00 €

5.000,00 €

A. Gerichtskosten:
Verfahrensgebühr

132,00 €

156,00 €

174,00 €

192,00 €

282,00 €

1 Urteilsgebühr

132,00 €

156,00 €

174,00 €

192,00 €

282,00 €

1 Zeuge – 3 Std. à

75,00 €

75,00 €

75,00 €

75,00 €

75,00 €

Zustellungskosen

22,00 €

22,00 €

22,00 €

22,00 €

22,00 €

Summe:

361,00 €

409,00 €

445,00 €

481,00 €

661,00 €

B. Anwaltskosten:
Verfahrensgebühr – 1,6 136,00 € 168,00 € 212,80 € 257,60 € 481,60 €
Terminsgebühr – 1,2 102,00 € 126,00 € 159,60 € 193,20 € 361,20 €
Einigungsgebühr – 1,0 85,00 € 105,00 € 133,00 € 161,00 € 301,00 €
Auslagenpauschale 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 €
(20 % von o. g. Gebühren,
höchstens 20,00 €)
und
Kopiekosten
(bis 50 Kopien à 0,50 €, jede
weitere Kopie à 0,15 €)
Evtl. noch Abwesenheitsgeld
Abwesenheitsgeld
bis 4 Std. = 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 €
4 – 8 Std. = 35,00 €
über 8 Std. = 60 €
Fahrtkosten 4,80 € 4,80 € 4,80 € 4,80 € 4,80 €
Kreuztal – Siegen – Kreuztal
0,30 € pro Km (8 km *2)
Summe netto: 367,80 € 443,80 € 550,20 € 656,60 € 1.188,60 €
Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %) 69,88 € 84,32 € 104,54 € 124,75 € 225,83 €

Summe:

437,68 €

528,12 €

654,74 €

781,35 €

1.414,43 €

C. Kosten der 2. Instanz:

798,68 €

937,12 €

1.099,74 €

1.262,35 €

2.075,43 €

Gesamtkosten

für beide Instanzen

1.297,02 € 1.528,76 € 1.816,00 € 2.103,23 € 3.539,41 €

In der zweiten Instanz muss die unterliegende Partei zusätzlich die Anwaltskosten der anderen Partei übernehmen!

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