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Bestattungskosten für Kinder/Eltern müssen auch

bei schlechtem Verhältnis bezahlt werden!


Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

Az.: 8 ME 76/03

Beschluss vom 19.05.2003


Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Nahe Verwandte müssen die Kosten für die Beerdigung eines Angehörigen immer übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn das Verhältnis zu dem Verstorbenen zerrüttet war.


Sachverhalt: Eine Mutter wollte die Kosten für die Bestattung ihres Sohnes nicht übernehmen. Die Stadt Celle hatte diese in Höhe von ca. 1.000 € verauslagt und verlangte nun von Ihr die Erstattung. Die Mutter brachte vor, dass ihr Verhältnis zu ihrem Sohn zerrüttet gewesen sei, weil dieser ihr Anfang der 70er-Jahre 4.000 DM gestohlen habe. Seither habe auch kein Kontakt mehr zu ihm bestanden.

Entscheidungsgründe: Eltern und Kinder sind jeweils immer verpflichtet, im Todesfall für die Bestattung ihrer Kinder bzw. ihrer Eltern zu sorgen, selbst wenn sie nicht zu den Erben gehören. Ein zerrüttetes Verhältnis oder eine Kontaktunterbrechung ändert hieran nichts. Kommen die Eltern bzw. Kinder ihrer Pflicht nicht nach, so sind die jeweiligen Ordnungsbehörden verpflichtet, die Bestattung zu übernehmen. Die für die Bestattung aufgewendeten Kosten kann die Behörde als Aufwendungsersatz von den Eltern bzw. Kindern verlangen.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

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